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Darf ein Sicherheitsschuh ohne eine Baumusterprüfung im Betrieb eingesetzt werden, wo das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht ist?

KomNet Dialog 44146

Stand: 31.07.2025

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)

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Frage:

Ein Beschäftigter benötigt aufgrund einer Deformität der Füße individuell gefertigte, orthopädische Sicherheitsschuhe. Der Orthopädieschuhtechniker teilt mit, dass es leider nicht möglich ist, aufgrund benötigter Zehenkappen eine Baumusterprüfung für die Schuhe zu erhalten. Frage: Darf ein Sicherheitsschuh in Bereichen, wo das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht ist, ohne eine Baumusterprüfung im Betrieb eingesetzt werden?

Antwort:

Sicherheitsschuhe fallen in die Risikokategorie II nach Anhang I der PSA-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates). Für Sicherheitsschuhe ist daher das Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 19 der vorgenannten Verordnung durchzuführen. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine Baumusterprüfung. Ausnahmen von dieser Vorschrift sind hier nicht bekannt, Schuhe ohne Baumusterprüfung dürfen daher nicht in Bereichen getragen werden, in denen das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht ist.