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Die Wassertiefe ist unerheblich.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierbei ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Ge ...
Stand: 29.10.2018
Dialog: 42492
, ist ein Industrie-Schutzhelm notwendig. Überall, wo mit Kopfverletzungen zu rechnen ist, müssen Arbeitsschutzhelme zur Verfügung gestellt und getragen werden."Schutzhelme unterliegen als persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Betrieb u.a. den Regelungen der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Konkretisiert werden die Anforderungen an Schutzhelme als Kopfschutz in der DGUV Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 13479
In der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" ist im Kapitel 2.24 "Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)" die erforderliche PSA abhängig vom Strahlverfahren aufgeführt (Nr. 3.3.1):"Der Unternehmer hat Versicherten, die durch Strahlmittel oder beim Strahlen freiwerdende Gefahrstoffe gefährdet werden können, folgende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen:1 ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 5546
, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten etc. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 ArbSchG i. V. m. § 2 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat PSA - Persönliche Schutzausrüstung (im vorliegenden Fall entsprechende ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 19750
Nach § 1 Absatz 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist Persönliche Schutzausrüstung jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.Nach § 2 Abs.2 ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43051
Schutzhelme unterliegen als persönliche Schutzausrüstung im Betrieb u.a. den Regelungen der Persönliche Schutzausrüstungen - Benutzungsverordnung (PSA-BV) und müssen umfangreichen Anforderungen entsprechen.Die PSA-BV fordert für Schutzausrüstung, dass Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen durch den Arbeitgeber durchgeführt werden. Er trägt dafür Sorge, dass die PSA während der gesamten ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 4414
durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier Schutzschuhe, nicht nur ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5273
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).Die Frage ...
Stand: 28.10.2020
Dialog: 43199
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 25423
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er dann abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Auswahl und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Ausführliche ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 4658
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Augenverletzungen durch absplitternde Teile, Stäube, Spritzer heißer Schmelzen o.ä. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen ...
Stand: 15.07.2022
Dialog: 6675
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände ...
Stand: 10.10.2019
Dialog: 2184
Hierzu ist in den FAQs des Sachgebiet "Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz / Rettungsausrüstungen" folgendes nachzulesen:"Ist es zulässig, verschiedene baumustergeprüfte Teilprodukte (unterschiedliche Hersteller) zu einem Gesamtprodukt zusammenzusetzen?Es besteht durchaus die Möglichkeit, verschiedene EG-Baumustergeprüfte Produkte verschiedener Hersteller zusammen zu verwenden. Dies ist i ...
Stand: 06.06.2019
Dialog: 42745
In der PSA Verordnung ist geregelt unter welchen Umständen man zum Hersteller wird. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn man an einem Produkt maßgebliche Änderungen vornimmt. Bezogen auf Schutzbrillen wäre dies also der Austausch von Bügeln, Auflagepads, Gläsern, überhaupt Teile des Rahmens oder - sofern nicht Bügel sondern eine Bebänderung verwandt werden- der Austausch dieser.Kurz ...
Stand: 19.07.2018
Dialog: 42363
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459
Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier Schutzschuhe, bereitzustellen.Das Arbeitsschutzgesetz trifft keine Aussage dazu, wie viele Schutzschuhe bereitzustellen sind. Die DGUV Regel 112-991 ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 5456
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist auch festzulegen, ob im Küchenbereich Schuhe mit rutschhemmender Sohle getragen werden müss ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 28075
Nach § 2 Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) hat der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.Grundlegende Anforderungen an die Prüfung ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 18456
Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen gehen im Rahmen ihrer Berufsausbildung einer versicherten Tätigkeit nach und fallen somit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für sie gelten die Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. die PSA-Benutzungsverordnung). Für angestellte Lehrkräfte gilt das gleiche, während für verbeamtete ...
Stand: 21.05.2016
Dialog: 26647
Grundsätzlich ist PSA gegen Absturz bestimmungsgemäß zu benutzen, d. h., die Benutzungshinweise in der Gebrauchsanleitung des Herstellers (bzw. die Angaben in der Informationsbroschüre) sind zu beachten, s. auch Abschnitt 6.1.1 der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz". Grundsätzlich gilt auch, dass eine Veränderung der PSA unzulässig ist (Abschnitt 6.1.4 ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 16649