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Dürfen Auffanggurte zur Erhöhung des Tragekomforts im Bereich der Gurte, die am Hals verlaufen, mit einem weichen Überzug bezogen werden?

KomNet Dialog 16649

Stand: 20.08.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Dürfen Auffanggurte zur Erhöhung des Tragekomforts im Bereich der Gurte, die am Hals verlaufen mit einem weichen Überzug aus z.B. Neopren bezogen werden. Der Überzug wird nicht fest mit dem Gurt verbunden, sondern nur um den Gurt gelegt und mittels Klettverschluss oder Druckknöpfen verschlossen. Ist dieses Vorgehen erlaubt oder greift man damit schon in den Bereich der Baumusterprüfung ein? Viele Auffanggurte verfügen im Brustbereich über einen Gurt aus einfachem elastischen Material, wie man ihn aus dem Freizeitbereich von Rucksäcken kennt. Hier hat der Gurt nur den Aspekt, den Komfort zu erhöhen und ein Verrutschen der Schultergurte zu verhindern. Ist dies im Zusammenhang mit den Auffanggurten ebenfalls der Fall oder hat hier dieser Gurt eine sicherheitsrelevante Funktion?

Antwort:

Grundsätzlich ist PSA gegen Absturz bestimmungsgemäß zu benutzen, d. h., die Benutzungshinweise in der Gebrauchsanleitung des Herstellers (bzw. die Angaben in der Informationsbroschüre) sind zu beachten, s. auch Abschnitt 6.1.1 der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz". Grundsätzlich gilt auch, dass eine Veränderung der PSA unzulässig ist (Abschnitt 6.1.4 der DGUV Regel 112-198).


Für den vorliegenden Fall, also das Versehen der Schultertragegurte zwecks Erhöhung des Tragekomforts mit einem weichen Überzug, bedeutet dieses - sollten die entsprechenden Hinweise nicht bereits in der Gebrauchsanleitung/Informationsbroschüre vorhanden sein -, dass beim Hersteller der Auffanggurte in Erfahrung gebracht wird, ob/inwieweit diese Maßnahme durch die EG-Baumusterprüfung abgedeckt ist.


Anmerkung: Aus hiesiger Sicht dürfen Auffanggurte zwecks Erhöhung des Tragekomforts mit einem weichen Überzug versehen werden, wenn Folgendes sichergestellt ist:

1. Das Gurtsystem liegt weiterhin eng am Körper an und bleibt fixiert.

2. Zwischen dem Körper des Benutzers und der Auffangöse am Gurt darf keine Vergrößerung des Abstands entstehen.