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Ist bei PSA gegen Absturz die Kombination unterschiedlicher zugelassener Artikel (und auch Hersteller) erlaubt?

KomNet Dialog 42745

Stand: 06.06.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)

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Frage:

Ist bei PSA gegen Absturz die Kombination unterschiedlicher zugelassener Artikel (und auch Hersteller) erlaubt?

Antwort:

Hierzu ist in den FAQs des Sachgebiet "Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz / Rettungsausrüstungen" folgendes nachzulesen:


"Ist es zulässig, verschiedene baumustergeprüfte Teilprodukte (unterschiedliche Hersteller) zu einem Gesamtprodukt zusammenzusetzen?


Es besteht durchaus die Möglichkeit, verschiedene EG-Baumustergeprüfte Produkte verschiedener Hersteller zusammen zu verwenden. Dies ist in den Fällen erlaubt, in denen die einzelnen Produkte zu einem Absturzschutzsystem zusammengestellt werden. Beispiele für die richtige bzw. zulässige Kombination sind in der DIN EN 363 "Persönliche Absturzschutzsysteme" und in der DGUV Regel 112-198 aufgeführt. Danach kann z.B. ein Auffanggurt eines Herstellers "A" mit einem Verbindungsmittel eines Herstellers "B" und einem Falldämpfer eines Herstellers "C" kombiniert werden. Die Kombinationsmöglichkeiten sind durch die Prüfkriterien der für die Prüfung der einzelnen Systeme Bestandteile relevanten bzw. angewendeten harmonisierten Normen berücksichtigt.


Eine Kombination einzelner Elemente/Teilprodukte, wie z.B. ein mitlaufendes Auffanggerät eines Herstellers "A" mit festen oder beweglichen Führungen verschiedener Hersteller, ist nicht erlaubt, da die einzelnen Elemente nicht in dieser Zusammensetzung geprüft worden sind und ein einwandfreies Funktionieren des Auffanggerätes nicht sichergestellt ist. Im Rahmen von EG-Baumusterprüfungen werden mitlaufende Auffanggeräte immer mit der dazugehörenden Führung (DIN EN 353-1, DIN EN 353-2) geprüft. Für den Benutzer ist die Zusammengehörigkeit der Bestandteile an deren Kennzeichnung sowie den Angaben in der Gebrauchsanleitung eindeutig erkennbar."