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Ja, die Aufgaben können auf mehrere Beschäftigte aufgeteilt werden. Es entspricht durchaus der gängigen Praxis, dass Teilaufgaben von den Aufzugs-Wartungsfirmen übernommen werden. Allerdings bestehen die Verpflichtungen des Betreibers weiter; d.h. er muss die Durchführung und Erledigung dieser Aufgaben überwachen und kontrollieren. Die Aufteilung ist zu dokumentieren und im Prüfbuch abzulegen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 3007
Durch das Stehen länger als 24 Stunden wird aus einem ortsbeweglichen Behälter kein ortsfester Behälter. Das gilt auch für flüssige Betriebsstoffe.Wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt, handelt es sich um "Lagern" in ortsbeweglichen Behältern. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42589
der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ wird die Lagerung wie folgt definiert:„die Bereitstellung zur Beförderung, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 2 Absatz 6 GefStoffV)“Für die Lagerung von Gasen ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzuganlagen" ist unter Punkt 3.4.2 Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Notdienst mit dem Zweiwege-Kommunikationssystem ständig, solange die Aufzugsanlage zur Verwendung zur Verfügung steht, erreicht werden kann. Der Notdienst kann entweder ein externer Dienstleister oder eine interne Stelle des Arbeitgebers sein. Der Notdiens ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 42884
aufgeführt.Grundsätzlich kann von einer technischen Regel (TRGS) abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet wird (§ 7 Abs. 2 GefStoffV).Das Gefahrstoffrecht regelt nur in einer Vorschrift (Lagern schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden ...
Stand: 29.07.2017
Dialog: 29889
werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen." "Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen." Dienstwaffen dienen ausschließlich der Erfüllung dienstlich gestellter Arbeitsaufgaben ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
) Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen (Maschinenrichtlinie) und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24), sofern es sich um Maschinen handelt, dieaa) ....., oderbb) ortsfest und dauerhaft montiert, installiert und verwendet werden,in Verkehr gebracht wurde.Im ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Dies ist im Sinne der TRBS 2121 Teil 2 nicht zulässig.Unter Nummer 4.2.4 "Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz" ist nachzulesen, dass zeitweilige Arbeiten Arbeiten sind, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten, wie z. B. Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess- und Montagearbeiten.Wenn die Tätigkeit insgesamt 6 Stunden dauert, handelt es sich nicht um ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 43343
Die Aufgaben des "Kesselwärters" wurden ursprünglich in der Dampfkesselverordnung benannt. Diese wurde aufgehoben, es gelten nun die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. In der BetrSichV findet der Begriff des "Kesselwärters" keine Verwendung mehr. Der "Kesselwärter" ist nun ein "beauftragter Beschäftigter". Wartungsarbeiten gehören gemäß BetrSichV zur Instandhaltung. Instan ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 26071
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen (siehe auch § 14 BetrSichV "Prüfung von Arbeitsmitteln).Beim Festlegen der Prüffri ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
Nach § 3 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Für Aufzugsanlagen gilt dies nur, wenn sie von einem Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verwend ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 44016
Druckausgleichsbehälter sind Bauteile in hydraulischen Systemen, welche die Volumenänderungen der Hydraulikflüssigkeit zwischen minimaler und maximaler Temperatur aufnehmen und so den Druck weitgehend konstant halten. Sie dienen der Druckhaltung.In einem Hydraulikspeicher (Hydrospeicher, hydropneumatischer Speicher) wird eine Flüssigkeit unter Druck gespeichert. Beim Entladen kann hydraulische ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung ...
Stand: 11.07.2017
Dialog: 29740
Nein, ein Schild mit dem Hinweis „nicht mit dem Aufzug mitfahren“ ist nicht ausreichend.Nach § 24 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen seit dem 01.01.2021 alle Aufzugsanlagen, die nach der Aufzugsrichtlinie (RICHTLINIE 2014/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014) oder nach der Maschinenrichtlinie (RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 43844
im Sinne der BetrSichV. Allerdings fällt dieser nicht unter Anhang 1 Nr. 2 BetrSichV, da Unterstellböcke nicht zum Heben von Lasten dienen, sondern diese nur auf einer gleichen Höhe halten. Gestützt wird diese Interpretation durch den Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie. Dort wird unter § 40 analog ausgeführt, dass Geräte, die nicht zum Heben einer Last dienen, sondern diese nur ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage soll eine halbe Stunde nicht überschreiten." ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Beschäftigten -wie beschrieben- Kälte ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten persönliche ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 1196
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Mitarbeiter wie beschrieben Kälte und Regen ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 308
mit einer durchschnittlichen Verkehrsgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h oder - große Verkehrsbelastung mit mehr als 600 Fahrzeugen/Stunde oder - beim Überqueren mehrspuriger Fahrbahnen oder - Arbeiten in der Dunkelheit oder - wenn Teile der Warnkleidung häufig tätigkeitsbedingt verdeckt werden oder - wenn häufig zwischen abgesperrten und ungesicherten Arbeitsbereichen gewechselt wird oder - wenn Arbeiten ohne Schutz ...
Stand: 24.02.2015
Dialog: 9939