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sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachten.Die BetrSichV ergänzt in § 12 Abs. 3 diese Anforderung:Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Das Anschlagen von Lasten mit Lastaufnahme – und Anschlagmittel ist mit besonderen ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Konkretisierungen sollten den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV Regel 108-007 ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch vor dem Abl ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
Grundsätzlich sind die erforderlichen Arbeitsschutz Maßnahmen für das Arbeiten auf/von den Lastaufnahmemitteln von Arbeitsmitteln zum Heben von Personen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (1) durch den Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen.Zu 1) u. 2):G 25:Da die G 25 auf Fahr- und Steuertätigkeiten abzielt, käme sie für reine Mifahrer nicht zum Tragen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
Die Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen für überwachungsbedürftige Aufzüge sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der Aufzugsanlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.Dies steht in § 17 Abs. 1 (Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43211
Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" als Entscheidungshilfe ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
Für Lagereinrichtungen und -geräte ist die DGUV Regel 108-007 relevant. Hier sind eine Vielzahl von Anforderungen an Lagereinrichtungen und Geräte beschrieben:"Abschnitt 5.3.9 Das Stapeln mit Flachpaletten ohne Stapelhilfsmittel ist nur dann zulässig, wenn das Lagergut tragfähig ist und seine Oberflächen sicheres Stapeln zulassen.Dies setzt voraus, dass das Lagergut z.B. auch bei Feuchtigkeit und ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 4632
unverzüglich stillgesetzt werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten (...)" .(§ 8 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV).Notbefehlseinrichtungen sind Teil des Arbeitsmittels und entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.Auf die TRBS 1201 ...
Stand: 14.02.2024
Dialog: 13216
erforderlich? "Vor jeder Inbetriebnahme muss am Stromerzeuger eine Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel und eine Funktionsprüfung erfolgen. Zusätzlich muss an Stromerzeugern der Ausführung „C“ nach dieser DGUV Information die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten festgestellt werden." Frage 2: Wer darf die Prüfungen durchführen? "Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15418
von Produkten (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG i.V.m. der Maschinenverordnung - 9. ProdSV) unterliegen. Hier sollte bereits die Problematik des häufigen Reinigens der Walzen mit berücksichtigt, entsprechende Betriebsarten sowie die damit verbundenen sicherheitstechnischen Maßnahmen zur Verfügung stehen und herstellerseitig die Abläufe für eine Reinigung, z. B. in einer Bedienanleitung beschrieben ...
Stand: 30.01.2020
Dialog: 43031
stehenden Fall steht aber das Produkt im Fokus und nicht die Anlage .Die Rechtsgrundlage ist demnach nicht § 10 der Betriebssicherheitsverordnung sondern § 11 Abs. 1. Hiernach sind insbesondere bei Erprobungsvorgängen Maßnahmen zu ergreifen um unzulässige Betriebszustände zu verhindern. Unzulässige Betriebszustände ergeben sich in diesem Fall durch das Außerbetriebsetzen der vorhandenen ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26812
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrückl ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen 1. für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein, 2. den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein und 3. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen, sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird. Kann durch Maßnahmen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
verwendeten Materialien: PE, PP, PC, ABS, PP-GF, PC-GF) wird eine maximale Nutzungsdauer von vier Jahren empfohlen.Für duroplastische Kunststoffe (Kürzel der am häufigsten verwendeten Materialien: PF-SF, UP-GF) wird eine maximale Nutzungsdauer von acht Jahren empfohlen.Hinweis:In der DGUV Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz" ist unter dem Punkt 3.1.6.2 nachzulesen, dass der Helm mit dem Jahr und Quartal ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 117
Die Beauftragung zum Führen eines Staplers durch den Unternehmer muss schriftlich erfolgen (§ 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"). Diese schriftliche Beauftragung kann in Form eines Faherausweises erfolgen. Der Fahrerausweis ist dann gleichzeitig Nachweis der durchgeführten Schulung des Fahrers.Bezogen auf die Frage müsste sich der Unternehmer selber die Beauftragung ausprechen ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 4916
Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
personen- bzw. verhaltensbezogene Schutzmaßnahme gilt, dass der Kranführer den Kran bzw. die Lastaufnahmeeinrichtung zu beobachten hat (DGUV Vorschrift 52, § 30 Abs. 7), hierdurch müsste ihm eine fehlende Reaktion sofort auffallen. ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 24212
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
dieser Maßnahme schriftlich begründen und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt mitteilen. Dabei erhält der Personalrat/Betriebsrat eine Abschrift (§ 8 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Darf dienstlich beschaffte persönliche Schutzausrüstung auch privat genutzt werden, ist eine Kostenbeteiligung ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 17475
Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a, die vor dem 30. Juni 1999 und Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe b, die vor dem 31. Dezember 1996 erstmals zur Verfügung gestellt wurden, müssen gemäß § 24 (2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 spätestens am 31. Dezember 2020 entsprechen. Dies bedeutet ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289