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der Gefährdungsbeurteilung auch zur mindestens redaktionellen Anpassung der zugehörigen Dokumentation sowohl der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV, aber auch der erforderlichen Festlegung der zugehörigen Arbeitsmittel-Prüfungen, nebst Prüfanlass, Prüftiefe und zur Prüfung befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, führen wird. ...
Stand: 30.08.2015
Dialog: 24644
. Die BetrSichV ist dann auf Arbeitsmittel anzuwenden, wenn diese durch Arbeitgeber bereitgestellt oder durch Beschäftigte bei der Arbeit benutzt werden. Stehen also die angesprochenen Trafostationen und Umspannanlagen im direkten Zusammenhang mit der Arbeit, ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (Insbesondere Gefährdungen ermitteln, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Es ist rechtlich nicht gefordert, dass die Art der Prüfung in Verbindung mit der Rechtsgrundlage auf der Prüfplakette angegeben werden muss. Deshalb muss keine zusätzliche Grundplakette verwendet werden, die angibt, nach welcher gesetzlichen Bestimmung Arbeitsmittel geprüft wurden.Der Arbeitgeber hat bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 (8 ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
und dokumentiert wurden. Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben nach § 14 Abs. 7 BetrSichV in Verbindung mit Nummer 8.3 TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“. Sie muss mindestens die Angaben über die Art der Prüfung, den Prüfumfang, das Ergebnis der Prüfung und den Namen und die Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person bzw. bei ausschließlich ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
werden. Die weitere Dokumentation hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung der genannten Vorschriften, eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften der BetrSichV insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Ohne vorliegende Dokumentation des Herstellers darf ein Arbeitsmittel ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42273
Evaluierung der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist dann die Anpassung der Dokumentation vorzunehmen.Aber aufgepasst: Es gibt Neuregelungen hinsichtlich der zu realisierenden Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen im Sinne von Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5 BetrSichV! Insoweit können sich Änderungen ergeben. ...
Stand: 24.09.2015
Dialog: 24829
bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und den Bestimmungen der GefStoffV sowie der BetrSichV Maßnahmen zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren abzuleiten und durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn technische bzw. organisatorische Maßnahmen dazu führen, dass die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindert ist. In der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sind die vom Arbeitgeber ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43144
den gesetzlichen Anforderungen und dem Realfall soweit wie möglich prüfbar im Betrieb nachzuprüfen und nachvollziehbar zu dokumentieren.Die "Überprüfung der Wirksamkeit", genau: "Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen" erfolgt gemäß Abschnitt 1 TRBS 1201 im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und deren regelmäßiger Überprüfung. Beide Überprüfungen werden gem. § 4 Absatz (5) BetrSichV in Verbindung ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732
sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
vorgesehen. Grundsätzlich muss die festgelegte Prüfung und der Umfang der Prüfung an dem konkreten Arbeitsmittel vorgenommen werden. Für die Prüfungen entsprechend § 3 Abs. 6 BetrSichV ist Form und Inhalt der Aufzeichnungen durch den Arbeitgeber festzulegen, da für diese Prüfungen die Dokumentation von Details (Prüfprototkoll oder -bescheinigung) nicht explizit gefordert ist. Konkretisierungen ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ beschrieben. Nach § 14 BetrSichV muss die Prüfung von einer zur Prüfung befähigten Person (siehe TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Prüffristen sind vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.Die im Folgenden angegebenen Prüffristen gelten als in der Praxis bewährt und sind als Empfehlung zu betrachten.1.Stationäre elektrische Anlagen ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
weiterhin sicher verwendet werden kann, zu bewerten."Unter der Nummer 8.3 finden sich folgende Informationen zur Dokumentation:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elek ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Schutzmaßnahmen festzustellen, die nach dieser Verordnung und der Gefahrstoffverordnung getroffen wurde (Anhang 2 Abschnitt 3.1 BetrSichV). Wenn dieses Ziel nur durch eine geeignete separate schriftlich dokumentierte und bewertete messtechnische Prüfung gewährleistet werden kann, dann ist das auch so durchzuführen.Das setzt jedoch auch voraus, dass der Prüfer die Gefährdungsbeurteilung und die zugehörige ...
Stand: 31.08.2016
Dialog: 27359
zu unterziehen.Ebenso sind derartige überwachungsbedürftige Anlagen den gesetzlich normierten wiederkehrenden Prüfungen der BetrSichV zu unterziehen, wobei der Betreiber die Prüfanlässe, Prüftiefen, Prüfpersonen sowie die zugehörigen Prüfintervalle vor der Erstprüfung im Rahmen der Dokumentation seiner Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzkonzept/ Explosionsschutzdokument) festzulegen hat. Diese Festlegungen ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27186
"Gefährdungen durch Dampf und Druck".Unter der Nummer 3 der TRBS 1111 ist u. a. noch folgendes nachzulesen:"(1) Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Dokumentation ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner betrieblichen Organisation verantwortlich (§ 3 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV). Er kann ihm obliegende Aufgaben entsprechend § 13 Absatz 2 ArbSchG schriftlich übertragen. Nähere Angaben ...
Stand: 12.08.2020
Dialog: 43206
Beim Druckminderer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). D.h. der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen und geeignete Personen mit der Prüfung zu beauftragen. Feste Vorgaben für Prüffristen gibt es hier nicht. Auch im technischen Regelwerk finden sich keine konkreten Zeitvorgaben. Die Fristen ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 4373