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Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird nur für Kraftomnibusse das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben (§ 35g StVZO).Auch die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" erhebt keine Forderung zum Mitführen eines Feuerlöschers auf Flurförderzeugen (Gabelstaplern) .Eine generelle Mitführpflicht für Feuerlöscher auf Gabelstapler ist uns nicht bekannt. Aus Gründen des vorbeugenden Bra ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 6640
Die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggastankstellen in wiederbetankbaren Gasflaschen (Druckgasflaschen) ist nicht zulässig.Entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Flüssiggastankstellen erlaubnispflichtige Anlagen zum Befüllen von Fahrzeugen mit Flüssiggas zur Verwendung als Treib- oder Brennstoff (Gasfüllanlage). Nur diese Betriebsweise wird von der Erlaubnis ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352
In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass es sich nur um den Transport von Spraydosen und nicht um Gasflaschen handelt. In diesem Fall ist keine Belüftung erforderlich.Grundsätzlich sind bei jedem Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße die Regelungen des ADR einzuhalten. Das ADR sieht verschiedene Freistellungen vor.Für den von Ihnen genannten Transport kann die Freistellung ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
Grundsätzlich sind für die Lagerung von Gefahrstoffen die Grundsätze nach Nr. 4.1 der TRGS 510 und auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 anzuwenden. Unter Punkt 4.2 Abs. 8 der TRGS 510 ist folgendes nachzulesen:"Werden angebrochene Gebinde gelagert, ist die tatsächliche Lagermenge bei der Berechnung des gesamten gelagerten Volumens heranzuziehen. Abweichend von Satz 1 ist bei entzünd ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
. Lagerabschnitt II: Druckgefäße und Lithiumbatterien, 3. Lagerabschnitt III: Brennbare Abfälle (lösemittelhaltige Abfälle u. ä.). Beispiele für die Zuordnung der Abfallgruppen zu den genannten Lagerabschnitten können der Anlage 1 entnommen werden. ... " Fazit:Eine Zusammenlagerung von Druckgefäßen (Abfallspraydose) und Lithiumbatterien ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht in der von Ihnen vorgesehenen Art ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
werden, da hier u. a. die Menge oder die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zu berücksichtigen ist. Der allgemeine Teil unter Nummer 4, insbesondere Nummer 4.2, ist jedoch immer einzuhalten. Die Mengenschwellen in Tabelle 1 Nr. 1 (3) der TRGS 510 geben an, oberhalb welcher Gesamtmenge die in den einzelnen Nummern angegebenen Maßnahmen grundsätzlich zu ergreifen sind.Hinweis:Umfangreiche Informationen zur Lagerung ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
Die gesetzliche Grundlage zu dem Verbot der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen mit Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln ergibt sich aus § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
Bei unserer Antwort gehen wir davon aus, dass mit Gasflaschen Druckgasbehälter gemäß Abschnitt 2 Absatz 6 der TRGS 510 gemeint sind. Die Anforderungen an Sicherheitsschränke zur Lagerung von Druckgasbehältern werden in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ konkretisiert:In Arbeitsräumen dürfen Druckgasbehälter nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse ...
Stand: 18.03.2022
Dialog: 43649
-001-00-4 abgedeckt. Hiernach ist dieser Stoff mit GHS02 = Symbol Flamme und GHS04 = Gasflasche zu kennzeichnen. ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 13554
sowie Wanddurchbrüche. Die Kennzeichnung kann durch Angabe der Fließrichtung ergänzt werden.(3) Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 „Gasflasche“ sollte verzichtet werden.(4) Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert werden, z.B. durch Verwendung unterschiedlicher Farben der Schilder, Etiketten oder der Leitung selbst (siehe Anhang 3).(5) Kennzeichnungspflichten nach anderen ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 42646
Bei einem mobilen Bratwurststand mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", somit können diese nachts in ein Gebäude geschoben werden. Siehe hierzu Nummer 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es:"Diese TRGS gilt nicht 1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
Eine Forderung nach einer speziellen Ausbildung/ einem speziellen Lehrgang ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.In der DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" ist unter § 4 "Anforderungen an Personen" nachzulesen, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nur von Versicherten betrieben oder gewartet werden, die im Betreiben oder in der Wa ...
Stand: 06.08.2021
Dialog: 43538
nur die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren (Kap. 4.4.2) sowie die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" (bisher BGR/GUV-R 108, Anhang 1 Nr. 1) bekannt, die eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ explizit fordert. ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
ein Gefahrgut der UN 1072, Klasse 2/1O ADR. Anzuwenden in diesem Fall sind nur die Freistellungen der "begrenzten Mengen" gemäß dem Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR, Beförderungskategorie 3. Werden Versorgungsfahrten bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 kg Sauerstoffflaschen durchgeführt, so müssen folgende Vorschriften beachtet werden:a) Bevor die Gasflaschen in das Fahrzeug geladen bzw. befördert ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
Die Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist in Abschnitt 13 der TRGS 510 geregelt. Die Anforderungen des Abschnitts 13 gelten ab solchen Mengen von Gefahrstoffen, ab denen die Lagerung im Lager gemäß Abschnitt 5 der TRGS 510 erforderlich ist. Bei einer Gesamtlagermenge aller Gefahrstoffe von bis zu 200 kg brauchen die Maßnahmen ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
Gefahrstoffe ermittelt werden, welche Schutzmaßnahmen für eine sichere Lagerung notwendig sind (vgl. Tabelle 1, Seite 3ff.). Zum anderen finden Sie die Informationen und Anforderungen an die Zusammenlagerung (Abschnitt 7) verschiedener Gefahrstoffe. Bei Gemischen ist letztlich entscheidend, wie die Einstufung (resultierenden Eigenschaften) des Gemisches sind (siehe jeweiliges Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Entnahme verhindert wird (z. B. Aufbewahrung in einem verschließbaren Stahlschrank), Eine Zusammenlagerung mit anderen explosionsgefährlichen Stoffen, brandfördernden Stoffen, hochentzündlichen Stoffen, leichtentzündlichen Stoffen und/oder entzündlichen Stoffen in einem Raum ist nicht zulässig.Im Gefahrenfall ist Personen, die zur Gefahrenabwehr eingreifen (z. B. Feuerwehr), der Aufbewahrungsort bekannt ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43870
Aus Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, darf weiterhin Gas entnommen werden. Die Verwendung der Gase aus noch nicht ganz entleerten Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist ist im allgemeinen ohne Qualitätsminderung möglich. Die Zeit des Weiterbetriebes ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht genau begrenzt. Der Arbeitgeber hat aber den zulässigen Zeitraum im ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
In der TRGS 745 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ werden in Kapitel 4.4 „Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern“ die Maßnahmen und Anforderung zum Aufstellen und Bereithalten/ Entleeren in Räumen festgelegt.Je nach Gebrauch der Gasflaschen werden diese nicht nur verwendet, sondern auch gelagert.Im Anwendungsbereich ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
unter Druck.Im geschilderten Fall ist zu prüfen, ob ein Inverkehrbringen im Sinne der REACH-Verordnung vorliegt.Sollte die Abfüllung des verdichteten Sauerstoffs im Rahmen einer Feuerwehrbehörde stattfinden, also bspw. innerhalb einer städtischen Feuerwehr oder Kreisfeuerwehr, so wäre kein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, da hier keine Abgabe an Dritte erfolgt. Die Gasflaschen, die den verdichteten ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599