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und auch nach Ablauf der Probezeit wäre seitens des Arbeitgebers eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig. Vor einer beabsichtigten Kündigung müsste der Arbeitgeber die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen.Der behandelnde Arzt hat nach dem Mutterschutzgesetz grundsätzlich die Möglichkeit ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Bei der Beurteilung des Falles hat er allerdings ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
der Freistellung darf für Sie kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind. Somit brauchen Sie sich keinen Urlaub zu nehmen und sind ohne Arbeitszeiteinbußen freigestellt. ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
für die Mutter und ihr gestilltes Kind vorgenommen werden. Diese Schutzmaßnahme hat Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot. Nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen (8 Wochen bzw. 12 Wochen nach der Entbindung plus die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen wurden) kann eine stillende immunisierte Frau ihre Tätigkeit wieder ausüben.Beschäftigungsverbot:Ein Beschäftigungsverbot ist erst dann ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
Ihrer Frage liegt zugrunde, dass zuerst ein Beschäftigungsverbot besteht und dann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Es ist aber genau anders herum. Die generelle Vorgehensweise hierbei ist wie folgt:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 11 MuSchG.Wenn also das Ergebnis ...
Stand: 22.05.2017
Dialog: 29323
Der Mutterschutzlohn ist im § 18 Mutterschutzgesetz geregelt. Danach wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft bezahlt.Da in Ihrem Fall die Mehrarbeit und damit der erhöhte Lohn erst mit Eintritt der Schwangerschaft erfolgte, hat dieser Mehrverdienst keine Auswirkung auf den Mutterschutzlohn. ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42272
auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Erst wenn auch ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Die Einhaltung des Beschäftigungsverbotes darf der Arbeitgeber nicht in die freie Entscheidung der betroffenen Arbeitnehmerin stellen. ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 Mutterschutzgesetz, sofern der Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Zur Zumutbarkeit des Arbeitsplatzwechsels hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 21.04.1999 Az.: 5 AZR 174/98 entschieden, dass eine schwangere Frau, die aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5638
Ein Anspruch auf Zahlung des Mutterschutzlohns nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kann im vorliegenden Fall nur dann abgeleitet werden, wenn zuvor ein Beschäftigungsverbot entweder vom Arbeitgeber oder einem Arzt ausgesprochen worden ist. Als Mutterschutzlohn wird dann das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 6581
Der Einsatz einer Altenpflegerin fällt in der Regel nicht unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen... sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
von Kindern - bis auf wenige Ausnahmen - grundsätzlich verboten.Das Beschäftigungsverbot gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,1. die Sicherheit ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4292
der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen für einen Arbeitsplatzwechsel der betroffenen Arbeitnehmerinnen. Erst wenn auch ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, greift das Beschäftigungsverbot. ...
Stand: 30.05.2025
Dialog: 22523
hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Die Dokumentationspflicht bezüglich der Gefährdungsbeurteilung und die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten ergeben sich aus § 14 MuSchG.Zum Umgang mit Kindern:Bei der Weiterbeschäftigung ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
nach dem Mutterschutzgesetz verbieten oder anordnen (z. B. Arbeitsplatzwechsel). Hierbei wird er vom Betriebsarzt beraten.2.) Es gibt nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) kein "Berufsverbot". Die normativen Regelungen definieren zum Schutz der Mutter und des Kindes bestimmte Beschäftigungsbeschränkungen bzw. Beschäftigungsverbote (hier ist die Unterlassung gefährdender Tätigkeiten gemeint, das ist kein Berufsverbot!).3 ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
. Von der CMV sind eher Frühgeborene bedroht. Für eine Infektion sind enge und häufige Körperkontakte erforderlich, weil das Virus labil ist.Ein Beschäftigungsverbot ist hier nicht erforderlich. Die Erzieherin darf weiterarbeiten, wenn folgendes beachtet wird:- intensive Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner/in- konsequente Expositionsprophylaxe- wenn möglich, keinen Umgang ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot findet sich im § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 29409
dieser EG-Richtlinie stattgefunden haben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter https://osha.europa.eu/de/about-eu-osha/national-focal-points/belgiumDas im Mutterschutzgesetz unter § 16 Abs. 1 MuSchG genannte ärztliche Beschäftigungsverbot beruht nicht auf einer Bestimmung einer EG-Richtlinie, sondern ist eine spezielle deutsche mutterschutzrechtliche Vorschrift. Uns ist nicht bekannt, ob ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944