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über die Aufgabenerfüllung erfolgen. Ziel muss dabei sein, dass die Ersthelfer unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu plazieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer zu jeder Zeit in der Nähe ist. Dabei sind auch erforderliche Vertretungen, im Falle von Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, etc. der Ersthelfer zu berücksichtigen. ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
aus, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein muss. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist.Zusammengefasst bedeuten ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781
, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".Auf die DGUV Information 205-003 ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Entgeltfortzahlung gemäß § 18 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten, sowie ihr ein Gespräch über weitere Anpassungen des Arbeitsplatzes anzubieten.Schwangere Zahnarzthelferinnen sind erfahrungsgemäß vielfältigen ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
Jahren ihre Sicherheitsmaßnahmen (z. B. durch Videoüberwachung, gesicherte Geldwechselbereiche und Alarmsysteme) so verbessert, dass potenzielle Täter abgeschreckt werden.Hier ist der Einzelfall maßgebend. Befindet sich die Spielhalle bspw. in einem sozialen Brennpunkt, wo Gewaltdelikte dieser Art häufig vorkommen, ist wegen der erhöhten Gefährdungslage ein Beschäftigungsverbot sofort nach Bekanntgabe ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Die Bestimmungen aus dem Mutterschutzgesetz verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit unabhängig davon möglich ist, ob während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vorlag.Der § 1 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sagt aus, dass das Gesetz für Frauen, die stillen, unabhängig davon, ob sie während der Schwangerschaft beschäftigt waren oder nicht, gilt ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).In § 11 MuSchG sind generelle Beschäftigungsverbote konkretisiert, wie z. B. das Heben und Tragen von Lasten betreffend. Neben dem Heben und Tragen von Lasten (mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
Ja!Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach § 27 MuSchG hat der Arbeitgeber unverzüglich die Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung hat den Zweck, der Aufsichtsbehörde Gelegenheit zu geben, den Arbeitgeber auf Beschäftigungsverbote bei der ausgeführten Tätigkeit hinzuweisen und beratend ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 29806
besteht,2. erkrankt waren,3. sich im Urlaub befanden oder4. aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben. Im Normalfall wird bei Arbeitsende die Fahrerkarte entnommen und der Fahrer beginnt eine Tages-/Wochenruhezeit. Mit erneuter Aufnahme der Arbeit wird die Fahrerkarte ins Kontrollgerät gesteckt und der Fahrer wird sinngemäß abgefragt, ob er einen M-Nachtrag durchführen möchte. Die Abfrage erfolgt ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
Schutzmaßnahmen einzuleiten.Sollten die festgelegten Schutzmaßnahmen (§ 13 MuSchG) nicht ausreichen und kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden sein, so ist die schwangere Frau unter Fortzahlung des Mutterschutzlohns, im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes, freizustellen. ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht aber kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
Für schwangere Maler- und Lackiererinnen gilt zwar kein betriebliches Beschäftigungsverbot, der Arbeitgeber muss aber die im Mutterschutzgesetz aufgeführten Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten beachten. Dazu hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die werdende Mutter über das Ergebnis und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu informieren.Werdende ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
und die Anwendung von Röntgenstrahlung selbst verantwortet.Eine Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten ist aber immer sinnvoll, da im Falle von längeren Abwesenheiten, wie z. B. Krankheit und Urlaub, die Aufsicht über den Betrieb der Röntgeneinrichtung nicht gewährleistet ist. Dies ist u.a. in § 70 Abs. 1 StrlSchG aufgeführt: soweit es für die Gewährleistung des Strahlenschutz bei der Tätigkeit notwendig ...
Stand: 08.07.2022
Dialog: 43678
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Für werdende Mütter in einem Krankenhaus sind u.a ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Wir gehen davon ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
Im § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgeführt. Danach ist u.a. die Beschäftigung mit keimzellmutagen nach der Kategorie 1A oder 1B oder karzinogen nach der Kategorie 1A oder 1B grundsätzlich verboten, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Zubereitung (Cyanoacryla ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
Zuständig für die Lohnzahlung ist der Arbeitgeber. Grundlage hierfür ist der § 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG. Einer Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23791
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
generelles Beschäftigungsverbot bis zur 20. Schwangerschaftswoche.Nach Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche besteht auch bei nichtimmunen Schwangeren kein erhöhtes Risiko für kindliche Schädigungen. Da die Infektionsgefahr jedoch weiterhin gegeben ist, hat beim Auftragen der Erkrankung in der Einrichtung eine Freistellung zu erfolgen. Eine Wiederzulassung in der Einrichtung ist am 22. Tag nach dem letzten ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621