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im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Beispielsweise finden sich in den folgenden TRGS'en Hinweise auf ein Verbot von Nahrungs- und Genussmittel:TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle"TRGS 526 "Laboratorien"TRGS 528 ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
bereitgestellter Gefahrstoffe sind auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden."Weitere Spezifikationen finden sich in der TRGS 526 "Laboratorien" unter Punkt 4.15.1:"An Arbeitsplätzen dürfen brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt unter 55 °C ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
gearbeitet wird, findet die TRGS 526 "Laboratorien" Anwendung. Unter dem Punkt 6.2.2 ist folgendes nachzulesen:"In Laboratorien müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der verwendeten Stoffe und Arbeitsverfahren Rettungswege und Ausgänge in ausreichender Zahl vorhanden sein. Fluchtwege dürfen nur dann über einen benachbarten Raum führen, wenn dieser Raum auch im Gefahrfall während ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
In einem Chemielabor kann grundsätzlich nicht auf Körpernotduschen verzichtet werden. Zwar ist es grundsätzlich möglich, von den Anforderungen einer technischen Regel wie der TRGS 526 "Laboratorien" abzuweichen, in der Gefährdungsbeurteilung müsste aber dargelegt werden, wie die Sicherheit auf gleiche Weise gewährleistet werden kann. Alternativen zu Notduschen sind uns allerdings ...
Stand: 28.07.2021
Dialog: 12042
Zu Feuerlöschern ist in der TRGS 526 "Laboratorien" unter dem Punkt 4.8.1 folgendes nachzulesen:Der Arbeitgeber hat zum Löschen von Bränden in Laboratorien Einrichtungen bereitzustellen. Auf zusätzliche Feuerlöscher gemäß Arbeitstättenverordnung und ASR 13/ 1, 2 im Labor kann nur dann verzichtet werden, wenn keine Stoffe mit einem der folgenden R-Sätze verwendet werden: „Kann Brand erzeugen ...
Stand: 20.10.2014
Dialog: 22121
Die technischen Regel TRGS 526 „Laboratorien“ gibt vor, dass in Laboratorien Körper- und Augennotduschen die notwendige Wassermenge sofort zur Verfügung stellen müssen, und gibt die jeweils erforderliche Wassermenge pro Minute an (Körpernotduschen: mindestens 30 l Wasser pro Minute; Augennotduschen: mindestens 6 l Wasser pro Minute an jeder Auslassöffnung).Das in der technischen Regel vorgegebene ...
Stand: 14.01.2021
Dialog: 42181
, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind." Konkrete Zahlenangaben existieren für Notduschen nicht. Der TRGS 526 "Laboratorien" ist unter dem Punkt 6 lediglich zu entnehmen, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" ist darüberhinaus unter 6.6.1.1 noch folgendes nachzulesen ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 25710
Für Labore sind vor allem die TRGS 526 "Laboratorien" und die DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen" die maßgeblichen Vorschriften.Unter dem Punkt 6.2.1 Bedien- und Verkehrsflächen der TRGS 526 ist nachzulesen:"Bedien- und Verkehrsflächen müssen ausreichend bemessen sein."In der DGUV Information 213-850 wird dies konkretisiert ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 42602
einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung aufgeführt. U. a. sind dort die Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit und hierbei insbesondere die Angaben im Sicherheitsdatenblatt genannt.Für bestimmte Tätigkeiten, z. B. in Laboratorien, werden zudem im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe wie TRGS 526 "Laboratorien" neben ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich, siehe TRGS 526 Laboratorien Abschnitt 6.6, Notduschen.Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 Sekunden zu erreichen sein. Auf die Ausführungen der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" unter dem Punkt 6.6 ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
in Laboratorien". Des Weiteren bietet es sich an, die TRGS 526 "Laboratorien" zu Rate zu ziehen.GCs und HPLC sollten grundsätzlich in gut belüfteten, klimatisierten Räumen untergebracht sein. Je nachdem wie viele Geräte in einem Raum stehen, kann es zu einer starken Wärmeentwicklung kommen. Die verwendeten Lösemittel sollten in jedem Fall im Abzug verarbeitet werden. Bei Wasserstoff GCs besteht unter Umständen ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 23450
in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 526 "Laboratorien". Unter dem Punkt 4.4.1 ist dort zu Arbeits- und Schutzkleidung folgendes nachzulesen:"Bei Tätigkeiten in Laboratorien ist geeignete Arbeits- und Schutzkleidung zu tragen. Grundausstattung ist in der Regel ein langer Labormantel mit langen, eng anliegenden Ärmeln mit einem Baumwollanteil im Gewebe von mindestens 35 ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 42226
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind dabei die Voraussetzungen für die Bereitstellung von Umkleideräumen geregelt. Für Arbeiten in Laboratorien regelt die TRGS 526 „Laboratorien“ unter Ziffer 4.4 ff. und die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der unterschiedlichen Risikogruppen die jeweils ...
Stand: 29.01.2024
Dialog: 18541
ist eine mit Trinkwasser gespeiste Augendusche nötig.Auch die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 526 lassen nur in Ausnahmefällen Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit zu, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.Aufgrund der stark ätzenden Eigenschaften der Zubereitung Beizpaste wird man in der Gefährdungsbeurteilung in aller Regel zu dem Ergebnis kommen, dass beim Umgang mit Beizpaste ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 5462
Prüfungen von Laborabzügen sind von einer befähigten Person durchzuführen (siehe auch Kapitel 7 der TRGS 526 "Laboratorien"). Diese muss ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Abzugsprüfung haben und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften so weit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Laborabzügen beurteilen kann.Demzufolge obliegt es der befähigten Person auf Grundlage ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 4623
Gemäß 4.4 Kleidung und Schuhwerk der Laborrichtlinien - TRGS 526 gilt für Laboratorien:"4.4.1 Arbeits- und Schutzkleidung Bei Tätigkeiten in Laboratorien ist geeignete Arbeits- und Schutzkleidung zu tragen. Grundausstattung ist in der Regel ein langer Labormantel mit langen, eng anliegenden Ärmeln mit einem Baumwollanteil im Gewebe von mindestens 35 Prozent. Für Beschäftigte im Sinne von § 2 ...
Stand: 14.11.2019
Dialog: 12193
Die erforderliche Qualifikation des Laborpersonals findet sich unter der Nummer 3.3.2 der TRGS 526 "Laboratorien". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Das Laborpersonal muss für die durchzuführenden Tätigkeiten fachkundig sein. Die Fachkunde ist bestimmt durch die Art und Dauer einer einschlägigen Ausbildung, die allgemeine Berufserfahrung im jeweiligen Bereich sowie durch die Erfahrung ...
Stand: 19.10.2020
Dialog: 43311
kann sich der Arbeitgeber von seiner bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen.Hinweise:Weitere Informationen können der TRGS 526 "Laboratorien" und der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ entnommen werden.Weitere Anforderungen können sich aus dem Baurecht ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
verzichtet werden kann, soweit die ordnungsgemäße Lagerung anderweitig sichergestellt ist (weitere Informationen siehe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern").Da der Fragestellung weitere Angaben zum Arbeitsraum, zum Arbeitsplatz etc. nicht zu entnehmen sind, erfolgen hierzu keine Ausführungen. Als Erkenntnisquelle für die Gefährdungsbeurteilung ist diesbezüglich die TRGS 526 ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
. Augenspülflaschen können dann verwendet werden, wenn kein fließendes Wasser zur Verfügung steht und wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten ausreichend ist (vgl. auch Nummer 6.6.2 der TRGS 526 „Laboratorien“).Wir weisen darauf hin, dass anstatt von Augenspülflaschen auch mobile, fahrbare Augenduschen mit unter Druck stehenden Wassertanks verwendet ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672