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Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Die Zulassung nach TRGS 519 reicht unserer Einschaätzung nach nicht aus. Für die von Ihnen beschriebene Tätigkeit des Ausbau von PAK belasteten Teerkork ist die TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" anzuwenden. Hier finden sich in der Anlage 2a und 2b Anforderungen an die die "Allgemeine Fachkunde" für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 21230
bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der TRGS 510 konkretisiert. Entsprechend der Tabelle 1 der TRGS 510 dürfen leicht entzündbare Flüssigkeiten bis zu einer Menge von 20 kg auch außerhalb von Lagern gelagert werden (z. B. in einem Arbeitsraum), wenn dies mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Unabhängig von der Menge der gelagerten Gefahrstoffe sind jedoch ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
befinden.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Für Toilettenräume gilt nach Punkt 5.2 Absatz 1 Folgendes:"Die Toilettenräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze, der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume befinden. Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100 m nicht überschreiten ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
Handwaschgelegenheit, ist sicherzustellen, dass sich diese in unmittelbarer Nähe des Aufstellortes der Toilettenkabine befindet. ... (3) Abweichend von Punkt 5.2 Absatz 1 sollen Toilettenräume und mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen nicht mehr als 100 m Wegstrecke vom Arbeitsort entfernt eingerichtet sein. Ist dies aufgrund der Gegebenheiten auf der Baustelle nicht möglich (z. B. Fassadenarbeiten an Hochhäusern ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
Aufgrund der Überarbeitung der TRGS 510 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und deren Inkrafttreten zum Dezember 2020 wird der Verkaufsraum dort nicht mehr, wie in der alten Fassung, spezifisch definiert. In Folge gibt es keine spezifischen Angaben über die Lagermenge und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Diese Änderung wurde bewusst vorgenommen, da in der Diskussion ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
Die Prüfung eines Anschlagmittels durch eine befähigte Person ist i. d. R. nur eine Sichtprüfung. Bei einer massiven Überlastung des Anschlagmittels können auch im Inneren Schäden entstehen.Wir empfehlen Ihnen daher:1. In Kenntnis, dass das Stahldrahtseil massiv überlastet wurde dieses ablegen, da eventuell vorhandene Schäden im Inneren nicht erkannt werden können.2. Mit dem Hersteller Kontakt auf ...
Stand: 09.09.2020
Dialog: 23254
jeweils im Urin herangezogen werden. Des Weiteren wurden in der TRGS 910 eine Toleranz- und Akzeptanzkonzentration definiert. Auch diese gelten jedoch analog nicht für Innenraumarbeitsplätze. Als allgemeine Quellen für Hintergrundinformationen kann die Begründung zu Benzol für die TRGS 910 (ehemals BekGS 910) jedoch aufschlussreich sein. Zu beachten ist auch, ob die Personen vor der Probenahme geraucht ...
Stand: 16.10.2014
Dialog: 22109
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich der in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2 genannten Tätigkeiten. Gefahrstoffe, die sich aktuell im Produktions- oder Arbeitsgang befinden (z. B. angeschlossen an eine Produktionsanlage über eine Fasspumpe mit Lanze) fallen ...
Stand: 20.11.2024
Dialog: 44039
Messungen werden nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" durchgeführt. Auch Messungen mit Dauerüberwachung (kontinuierliche Messungen) werden nach TRGS 402 Anlage 4 durchgeführt. Alternativ zu den Messungen wird von einer Einhaltung des Grenzwertes auch ausgegangen ...
Stand: 27.02.2016
Dialog: 6063
Bei der der Anwendung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht kein Bestandsschutz und der Arbeitgeber muss die aktuellen Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), auch bei Vorliegen einer Baugenehmigung, berücksichtigen.Bei Einhaltung der TRGS ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anforderungen der GefStoffV erfüllt sind. Von diesen Regeln kann allerdings ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 43513
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der TRBS 3151 ist Ihre Annahme richtig, entzündbare Flüssigkeiten nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur solche mit einem Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius.Wird der Behälter bzw. Ihre Eigenverbrauchstankstelle für ein stationäres Lagern von Dieselkraftstoff genutzt (Abschnitt 2 Absatz 7 TRGS 509), fällt ...
Stand: 02.09.2024
Dialog: 43995
werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter Nummer 1 - Anwendungsbereich der TRGS 510 ist nachzulesen:"(1) Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42844
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
Die DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 Nummer 3.15.2.2 ist hier eindeutig. Es ist spätestens alle 3 Jahre eine Rissprüfung durchzuführen. Ein abweichen hiervon ist nicht vorgesehen.In der DGUV Information 209-013 "Anschläger" ist unter der Nummer 25. Aufgaben und Bestellung einer befähigten Person (Sachkundiger) für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel noch folgendes nachzulesen:"Für die „Besonderen ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43475
In diesem Fall darf der Fahrer die Abnahmemenge von 100 St. 1 Liter Dosen UN1090 Aceton befördern, ohne die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR (Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften für die Ausbildung von Fahrzeugführern) zu besitzen.Verpflichtend ist dagegen die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18912
, dass die Forderungen an ein geschlossenes System auf die Gestaltung der damit erforderlichen Tätigkeiten abzustellen sind, z. B. auf die geschlossenen technischen Lösungen für Probenahmen, Befüllen, Entleeren und Wiegen. (TRGS 500 Nr. 6.2.1) Bei notwendigen Tätigkeiten außerhalb geschlossener Systeme, z.B. beim Umfüllen und Abfüllen, muss direkt an der Freisetzungsstelle abgesaugt werden. Hierbei ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 22142
zu betrachten.Weiterhin sind die Lageranforderungen der Ziffern 5.4.3.2 und 5.4.3.3. bei Mengen über 100 Tonnen bzw. 1500 Tonnen zu beachten.Auf die in Ziffer 5.5 des Anhangs 1 der GefStoffV genannten Erleichternden Bestimmungen wird in Bezug auf Ausnahmen verwiesen. Alle Ausnahmen benötigen ein Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung.Auf die Anforderungen an die Trennung für Zubereitungen der Stoffgruppe C ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946