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Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen festzulegen, um eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten zu minimieren.Dabei ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 24024
Forderungen nach einem Pausenraum können sich aus verschiedenen Vorschriften ergeben, beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" oder der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Biostoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
1. Katheterisieren (transurethral)ist dann erlaubt, wenn die erforderlichen Hygienestandards eingehalten werden. Diese sind z. B.:1. Vor und nach jeder Manipulation am Blasenverweilkatheter ist eine hygienische Händedesinfektion erforderlich2. Die Katheterisierung muss aseptisch erfolgen, dafür möglichst ein Katheterisierungsset benutzen. Sterile, geschlossene Ableitungssysteme sollen eingesetzt w ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
die beim Einsammeln der Altmedikamente und der gebrauchten Spritzen möglichen Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen treffen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Konkretisierende Anforderungen und Hinweise an das Entsorgen von gebrauchten Spritzen werden in der TRBA 250 "Biologische ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6457
Nach § 9 Biostoffverordnung (BioStoffV) müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.Sowohl in der TRBA 213 (Abschnitt 4.6.1 (1)) wie auch in der TRBA 214 (Abschnitt 4.11.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23375
. in Körpersekreten der Patienten). Nach dem Punkt 4.1.8 der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" hat der der Arbeitgeber nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 BioStoffV dafür zu sorgen, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist; die Arbeitskleidung ist regelmäßig sowie bei Bedarf zu wechseln und zu reinigen ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 1412
Ja. In der Biostoffverordnung (BioStoffV) wird in § 14 (1) zur Betriebsanweisung der Beschäftigten festgelegt, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen hat und diese bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisieren muss (Hinweis: Ein ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43585
in diese aufzunehmen.Unter Ziffer 4.1.1.4 der TRBA 250 ist ausgeführt:„Für das Sammeln von spitzen oder scharfen Gegenständen müssen Abfallbehältnisse bereitgestellt und verwendet werden, die stich- und bruchfest sind und den Abfall sicher umschließen.Um derartige Abfallbehältnisse handelt es sich, wenn sie insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen:• Sie sind verschließbare Einwegbehältnisse ...
Stand: 18.03.2018
Dialog: 18158
- TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" weisen wir hin. ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
, sind patientennahe Tätigkeiten auf der Normalstation unzulässig. • Insbesondere auf Infektionsstationen, Notaufnahmen und interdisziplinären Intensivstationen ist die Beschäftigung einer schwangeren Frau grundsätzlich unzulässig. Ob andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen möglich sind, bspw. in der Verwaltung, ist sorgfältig zu prüfen. Für den Gesundheitsdienst sind die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487
. Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen und/oder strikter Einhaltung von Hygieneregeln effektiv minimieren. Konkretisierte Hinweise sind aus den Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege 250 (TRBA 250) zu entnehmen. Ob diese Schutzmaßnahme ausreicht, hängt von der konkreten Arbeitsplatzsituation ab und kann allein von einer fachkompetenten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
" der konkretisierenden TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV vor Aufnahme der Tätigkeit schriftliche Betriebsanweisungen ...
Stand: 07.04.2020
Dialog: 43119
zu erstellende Gefährdungsbeurteilung. In die Gefährdungsbeurteilung sind die jeweils relevanten Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge, hier die DGUV Informationen 250-44x, einzubeziehen. Diese Regelungen konkretisieren die Untersuchungsarten und -fristen derzeit für:DGUV Information 250-441 - AcrylnitrilDGUV Information 250-442 - Polycyclische aromatische KohlenwasserstoffeDGUV ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
werden, bei denen es auf den Schutz der Haut ankommt."In der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" finden Sie unter dem Punkt 4.1.7 zu Schmuck und Fingernägel folgende Aussage:"4.1.7 Schmuck und Fingernägel Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z. B. keine – Schmuckstücke, – Ringe, einschließlich Eheringe ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 14959
Die Zuordnung von Schutzstufen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) festzulegen. Dazu hat der Arbeitgeber die Technischen Regeln für Biostoffe (TRBA) zu berücksichtigen.Die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ gilt für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist generell auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), wie z. B. die TRBA 400 "Handlungsanleitung ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 15399
Bei der Arbeit in allen Abfallbehandlungsanlagen handelt es sich um ungezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung (BioStoffV). Anzuwenden sind u. a. die "Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier insbesondere die TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestforderungen", die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen ...
Stand: 12.08.2019
Dialog: 4654
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (TRBA 500) zu beachten.Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (unter Nummer 4.2 Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 12424
Das Aufbewahren/Lagern von Biostoffen ist eine nicht gezielte Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 8 Biostoffverordnung (BioStoffV).Für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien sind die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu erfüllen.Die Einstufungskriterien/Beispiele für eine Schutzstufe für nicht gezielte Tätigkeiten sind der Nr ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
), Einsatz von Schutzkleidung (DGUV Regel 112-189) u.s.w. den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen ist. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.In der TRBA 250 wird erläutert, dass die Arbeitskleidung eine Ergänzung oder Ersatz der Privatkleidung ist, die keine spezifische Schutzfunktion gegen ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 10188