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Die anerkannten Regeln der Technik sind vom Stand der Technik und dem Stand von Wissenschaft und Technik zu unterscheiden.Diese Begriffe beinhalten jeweils die neuesten verfügbaren Methoden, welche sich aber bislang weder durchgesetzt noch bewährt haben.Die strengste Technikklausel ist der Stand von Wissenschaft und Technik. Das Anforderungsprofil stellt auf die neuesten technischen ...
Stand: 20.05.2024
Dialog: 43529
Der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h aus der LärmVibrationsArbSchV ist einer der wichtigsten Kennwerte zur Beurteilung der Gehörgefährdung. Im Zusammenhang mit Geräuschmessungen an Arbeitsplätzen werden alle auf eine Person, oder bei Aufenthalt an bestimmten Orten, einwirkenden Schallereignisse erfasst und bewertet. Die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 27838
– als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein ordnungsgemäßes Verhalten einfacher nachweisen." Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 11796
Beim Druckminderer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). D.h. der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen und geeignete Personen mit der Prüfung zu beauftragen. Feste Vorgaben für Prüffristen gibt es hier nicht. Auch im technischen Regelwerk finden sich keine konkreten Zeitvorgaben. Die Fristen müssen für den Einzelfa ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 4373
Aussage getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Frage direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären.Dennoch haben wir folgende Informationen für Sie zusammen gestellt, von denen wir glauben, dass sie für Sie wichtig sind:Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
werden und wie ist das zu interpretieren?TRGS 528In Tabelle 2 wird angegeben, wo die nach unten erreichbaren Expositionskonzentrationen nach dem Stand der Technik (des Jahres 2009) bei den aufgelisteten Schweißmethoden und Stoffen jeweils liegen. Für Chrom(VI) sind dies ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42320
nach dem Stand der Technik durchzuführen hat, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern, ist als grundsätzliches Minimierungsgebot zu werten. Dieses gilt auch für die Forderung unter Nummer 3.7 "Lärm" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wonach in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
Tätigkeit" gliedert sich in "Erfahrungen", die die Person mit der Durchführung der anstehenden Prüfung oder vergleichbarer Prüfungen besitzen und in eine "angemessene Weiterbildung". "Die befähigte Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen.""Die Forderung nach einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit im Sinne ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12426
Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar, die ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
"Beleuchtung" und in der ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" www.baua.de/asr konkretisiert. Die Anforderung bezüglich selbstleuchtender Lichtschalter aus der alten ArbStättV (vor August 2004) wurde in die aktuelle ArbStättV und die dazu veröffentlichten ASR nicht übernommen. Die alte ArbStättV gilt auch nicht als Stand der Technik, in Einzelfällen kann sie allenfalls ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761
Bei dem beschriebenen Fahrzeug handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung von mobilen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. ( ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen verbote ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
und ordnungsgemäßer Unterhaltung der Schutz vor Gefahren gewährleistet ist, die u.a. von Temperaturen ausgehen. Die optische Restwärmeanzeige bei Ceran-Kochfeldern würde diese abstrakte Anforderung konkretisierend umsetzen. Eine optische Restwärmeanzeige bei Ceran-Kochfeldern stellt schon seit vielen Jahren den Stand der Technik dar. Es ist also zu empfehlen, daß Sie über eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ...
Stand: 03.02.2016
Dialog: 25865
Bei dem Flipchart handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung eines solchen Arbeitsmittels ist im § 14 BetrSichV geregelt. In Bezug auf Ihre Fragestellung ist § 14 Abs.2 BetrSichV relevant: "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitg ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
Auf der Seite ergo-online.de ist zu den DGUV Regeln folgendes nachzulesen:"DGUV Regeln für Gesundheit und SicherheitDie Regeln der Unfallversicherungsträger (DGUV-Regeln) sind allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die den Stand des Arbeitsschutzes beschreiben und auf der Grundlage des Erfahrungswissens der Unfallversicherungsträger die von allen beteiligten Kreisen ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 43190
Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH-Veror ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
oder Anlagen besitzen. "Personen mit einer elektrotechnischen Berufsausbildung verfügen in der Regel über die erforderliche Berufserfahrung für befähigte Personen für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld." "Die befähigte Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
Durch eine ZÜS muss ein Aufzug geprüft werden, wenn er eine überwachungsbedürftige Anlage ist.Was eine überwachungsbedürftige Anlage ist, ergibt sich aus dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) i.V.m. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit ein Aufzug als überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der vorgenannten Gesetze gilt, muss dieser gewerblichen oder wirtschaftlichen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987