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Abs.1 MuSchG ausgeführt:"Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder stillenden Frau kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind."Somit wird bei der Bezahlung der Stillpausen auch der Sonntagszuschlag ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 43242
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
der Arbeitgeber für jede Tätigkeit1. die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann, und2. unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beurteilung der Gefährdung nach Nummer 1 zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlicha) keine Schutzmaßnahmen erforderlich sein werden,b ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30852
von Atemschutz bzw. von Handschuhen bei der täglichen Arbeit mit Kindern ist unüblich und wird weder von dem Personal noch von der KiTa-Leitung (oder den Eltern) gewollt bzw. akzeptiert. Daher dürfen schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz keinen beruflichen Umgang mit Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) haben. Grundsätzlich sollten werdende ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
Beweiswert. Es muss die konkrete Gefahr benennen und für den Arbeitgeber so abgefasst sein, dass er weiß, ob und wie er die werdende Mutter beschäftigen darf.Eine Arbeitsunfähigkeit hat dabei grundsätzlich immer Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.Einer schwangeren Frau darf durch ein Beschäftigungsverbot kein finanzieller Nachteil entstehen. Sie erhält den Durchschnittsverdienst ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber, der auf Werkvertragsbasis arbeitet, umfassend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten auch bei Einsätzen in Fremdbetrieben verantwortlich.Sowohl nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes als auch nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften besteht aber eine Pflicht zur Zusammenarbeit der Arbeitgeber (§ 8 Arbeitsschutzgesetz, § 6 ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
Wie Sie der Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie NRW) entnehmen können, gelten Raumluftkonzentrationen unter 300 ng PCB/m3 Luft als langfristig tolerierbar. Hierbei werden keine geschlechtsspezifischen oder stoffspezifischen Unterschiede gemacht. Daher ist in diesen Fällen eine Beschäftigung schwangerer und stillender Mütter ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42851
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Auch bei Förderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vom jeweiligen Arbeitgeber zu beachten. Umfangreiche Informationen zu der Thematik finden Sie im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat speziell ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 6394
der Gefährdungsbeurteilung ist, dass Schwangere und Stillende grundsätzlich nicht auf der Intensivstation eingesetzt werden dürfen und als Schutzmaßnahme nur die Freistellung auf Grund eines Beschäftigungsverbotes in Frage kommt, braucht nicht für jede neue Schwangere eine neue Gefährdungsbeurteilung erstellt zu werden.Auf das Merkblatt der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin. ...
Stand: 22.05.2017
Dialog: 29323
Beim beruflichen Umgang mit Kindern besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit Infektionskrankheiten zu infizieren. Diese können schwerwiegende bleibende Schäden bei schwangeren Frauen und dem Ungeborenen hervorrufen. Deshalb darf eine werdende Mutter solange nicht mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden, bis eine betriebsärztliche Stellungnahme vorliegt.Für werdende Mütter bestehen befristete ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
Sofern die Gefährdungsbeurteilung nicht zu einem anderen Ergebnis kommt, kann die schwangere Gynäkologin die beschriebenen Tätigkeiten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen weiter ausführen. Hierbei sind insbesondere die Lüftungsmaßnahmen zu betrachten. Bei nicht adäquater Lüftung sind die von Ihnen beschriebenen Gefährdungen nämlich durchaus vorhanden.Hintergrund:Durch Anwendung von CO2 Laser ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
Berufstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, soweit dies möglich ist [...] Durch die Gewährung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Auf die sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG) kann die werdende Mutter auf eigenen Wunsch verzichten. Sie muss sich dafür ausdrücklich zur weiteren Arbeitsleistung bereit erklären. Diese Erklärung kann von ihr jederzeit widerrufen werden.Die Einhaltung der Schutzfrist nach der Entbindung (8 Wochen, § 3 Abs. 2 MuSchG) hingegen ist grundsätzlich zwingen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 10763
der zu erwartenden Schadens, ermittelt werden. Bei der Beurteilung der Gefährdungen ist der hohe Rang des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels - die gesundheitliche Unversehrtheit der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes – zu berücksichtigen. Der im neuen Mutterschutzrecht genannte Ausschuss für Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll anhand des Standes ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42287
ausgestattet sein."Haben, wie in Ihrem Fall, Kunden Zutritt zu den Arbeitsbereichen, ist unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen (ASR A4.2, Nr. 4.1 Abs.3 letzter Spiegelstrich). Keinesfalls darf Ihr Arbeitgeber Sie während der Pausen der Arbeitsstätte verweisen!In Bezug auf Ihre Frage, ob Umkleidezeiten Pausen- oder Arbeitszeiten sind, muss zwischen dem Arbeits ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
Nach § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den Tag der mutmaßlichen Entbindung mitteilen. Hierbei handelt es sich um eine SOLL-Vorschrift, d. h. für Sie besteht kein gesetzlicher Zwang, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. Es ist immer eine freie Entscheidung jeder Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23554
und/oder Kind gesundheitsgefährdend (die konkreten Arbeitsbedingungen oder der Arbeitsplatz an sich hingegen nicht)2. Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand etc.3. Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen grundsätzlich nicht hierunter.Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten Schwangerschaftsbeschwerden ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht keine "freie Auswahl" zwischen Arbeitsunfähigkeit und individuellem Beschäftigungsverbot. Eine Arbeitsunfähigkeit geht dabei einem individuellen Beschäftigungsverbot stets vor. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot darf Ihre Ärztin nach Wortlaut des § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nur dann aussprechen, wenn bei Fortdauer ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174