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beschrieben. Diese Informationen beziehen sich zwar auf Be- und Entladearbeiten durch LKW-Fahrer in Fremdbetrieben, können aber auch auf andere Fälle übertragen werden. Wie Sie der Information der BGHW entnehmen können, muss der schriftliche Auftrag zum Steuern des Staplers vom Arbeitgeber des Fremdfirmenmitarbeiters (z.B. des fremden Speditionsmitarbeiters) erteilt werden.Hinweis:Auf den § 8 ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
Eine Arbeitsschutzvorschrift, in der ausdrücklich auf das Tragen von Schutzschuhen im Bereich von (Stapler-) Fahrverkehr eingegangen wird, wurde bislang nicht erlassen. Grundsätzlich muß im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss.Bei der Gefährdungsbeurteilung und der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ...
Stand: 11.11.2019
Dialog: 2353
Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustel ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 18659
Die in der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" unter § 12 Abs. 7 genannte Forderung, dass beim Befahren von Gefällen und Steigungen die Last bergseitig geführt werden muss, wird zwar in der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" und in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" wiederholt bzw. angesprochen, aber weder ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14795
Anhängelast festzustellen und den Fahrern bekanntzugeben. (Hinweis: Beim Verziehen von Anhängern ist die zulässige Anhängelast der Betriebsanleitung des Flurförderzeuges zu entnehmen. Sollte darin keine Angabe enthalten sein, dann ist eine schriftliche Angabe des Flurförderzeugherstellers einzuholen.) - Die zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden. - Der Fahrer hat sich vor Fahrtbeginn ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 23385
Nein, ein Regalbediengerät fällt nicht unter die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 68 wird u. a. Folgendes ausgeführt:"(1) Flurförderzeug im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,2. zum Befördern, Ziehen oder Schie ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 43719
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "B ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
In diesem Fall darf der Fahrer die Abnahmemenge von 100 St. 1 Liter Dosen UN1090 Aceton befördern, ohne die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR (Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften für die Ausbildung von Fahrzeugführern) zu besitzen.Verpflichtend ist dagegen die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18912
zur Richtlinie 2006/42/EG wird in § 194 erläutert, dass soweit möglich, die Maschine zu so konstruieren und zu bauen ist, dass der Fahrer den Bereich um die Maschine in angemessener Weise direkt einsehen kann. Insbesondere muss der Fahrer erkennen können, ob sich in der Nähe der Maschine Personen aufhalten, welche durch die Bedienung oder Bewegung der Maschine gefährdet werden könntenBei unzureichender ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
dem Leitfaden zur Richtlinie 2006/42/EG wird in § 194 erläutert, dass soweit möglich, die Maschine zu so konstruieren und zu bauen ist, dass der Fahrer den Bereich um die Maschine in angemessener Weise direkt einsehen kann. Insbesondere muss der Fahrer erkennen können, ob sich in der Nähe der Maschine Personen aufhalten, welche durch die Bedienung oder Bewegung der Maschine gefährdet werden könnten.Bei ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
von mehr als 3,5 t sind daher aus dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen. Wenn eine Ausnahme zutrifft, brauchen die Fahrer dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Ein vorhandener digitaler Fahrtenschreiber kann auf Modus "OUT" gestellt werden. Wird eine Fahrerkarte in den digitalen Fahrtenschreiber gesteckt ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt." ...
Stand: 28.11.2011
Dialog: 15014
sein.Sollte der Spediteur nicht für Abhilfe sorgen, kann ggf. die Polizei informiert werden. Sollte der Fahrer nicht einsichtig sein und das Gelände einfach verlassen, melden Sie das Fahrzeug der zuständigen Polizeidienststelle.Ein Festhalten des Fahrzeuges dürfte rechtlich sicherlich ein Problem sein. Sie können das Fahrzeug von Ihrem Gelände verweisen (Hausrecht) und die Be- und Entladung verweigern ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 12210
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Arbeitgeber zuständig ist. Dies kann z.B. die letzte Schnellschlußarmatur am Füllarm sein. Weiterhin ist zu klären, wer die Füllanlage sachlich benutzt? Eigenes Werkspersonal oder ein Überlassen an andere, so dass der Füllvorgang in eigener Verantwortung durch den Fahrer erfolgt. Die Pflichten der Betriebssicherheitsverordnung treffen gem. den o.g. Leitlinien meistens beide Parteien. Hierbei ...
Stand: 14.11.2020
Dialog: 4109
-004 Gabelstapler, hier insbesondere Ziff. 6 weisen wir hin.PalettenDer Gabelstapler ist vornehmlich zum Transport von Paletten gedacht. Die Ladung muss auf der Palette gegen Auseinanderfallen und Verschieben so gesichert sein, dass sie bei Kurvenfahrt, beim Anfahren und Bremsen oder durch Erschütterungen beim Fahren nicht herabfallen kann. Hierfür gibt es vielfältige Methoden, z. B. Einschrumpfen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 18459
Eine Ruhepause im arbeitsschutzrechtlichen Sinne (§ 4 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) liegt nur vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung,- vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden Arbeit),- freie und den jeweiligen Verhältnissen e ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
Frage 1: Ja, die anfallenden zwei wöchentlichen Ruhezeiten können durchaus an einem Stück in der zweiten Woche genommen werden. Dem Unternehmer wird mit §1 Abs.4 FPersV (Fahrpersonalverordnung) genau diese Möglichkeit für seine Planung der Wochenruhezeiten geschaffen: "(4) Abweichend von Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrer der in Absatz 1 Nr. 2 ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall die grundsätzliche Pflicht für Büroangestellte besteht, Sicherheitsschuhe im Betrieb zu tragen, kann ohne Detailkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beantwortet werden. Eine eventuelle Pflicht, Sicherheitsschuhe zu tragen, ist aber unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Betrieb.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 24062
zu unterweisen. Insbesondere hinsichtlich der Betriebsabläufe, der Tätigkeiten, der möglichen Gefahren, der betrieblichen Gefahrenabwehr und zum sicheren Verlassen des Arbeitsplatzes (Flucht- und Rettungsplan).Speziell bei Tätigkeiten mit Flurförderzeugen (Gabelstapler) sind weitergehende Anforderungen an den Fahrer zu stellen. Dies dient dem Eigenschutz des Fahrers, aber auch dem Schutz der übrigen ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129