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Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
Auf dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA ist in den FAQs zu der Frage "Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?" die Folgende Antwort zu finden:"Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann ebenso eine funktionale E-Mail ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 5630
Nach Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung, sofern der Stoff bzw. das Gemisch im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als gefährlich einzustufen ist.Der Lieferant ist nach Artikel 3 Nummer 32 der REACH-Verordnung definiert als Hersteller ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
Auf den Seiten der Bau-BG zum Sicherheitsdatenblatt werden die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes ausführlich erläutert.Unter Lehrgang Sicherheitsdatenblatt steht zum Punkt 14 Angaben zum Transport, Punkt 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:„Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:Es ist für alle betroffenen Verkehrsträger über die besonderen Vorsichtsmaßnahmen ...
Stand: 04.11.2024
Dialog: 44010
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
werden müssen, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht vor dem 1. Juni 2017 durch ein Sicherheitsdatenblatt ersetzt werden muss, das dem Anhang II der vorliegenden Verordnung entspricht. Das heißt in Ihrem Falle: Solange Ihr SDB mit Anhang I der VO (EU) 453/2010 konform ist (dies ist seit dem 01.12.2012 zwingend erforderlich, siehe Artikel 2 (7) VO (EU) 453/2010), brauchen Sie es ihren Kunden der letzten 12 Monate nicht in aktualisierter Form ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
insbesondere im Sicherheitsdatenblatt, (...)" Fazit: D. h. um als Arbeitgeber der Verpflichtung der Gefährdungsbeurteilung nachzukommen, müssen die Inhalte des Sicherheitsblattes vorliegen. Handelt es sich bei dem in der Frage angesprochenen Käufer um einen Arbeitgeber (oder anders ausgedrückt, ist im genannten Fall die GefStoffV anzuwenden), muss bei Gefahrstoffen unabhängig vom vorherigen Kaufort ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19192
Nähere Informationen finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 520 - Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle.Die TRGS 520 unterscheidet hinsichtlich der Qualifikation in Fachkräfte und sonstiges Personal. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer als Fachkraft gemäß Ziffer 4.2 - Fachkundige Personen der TRGS 520 qu ...
Stand: 06.01.2025
Dialog: 13855
Regelung findet sich für die Angaben im Sicherheitsdatenblatt im ersten Absatz der Ziffer 1.1 des Anhangs II der REACH-Verordnung. Insofern ist der deutsche Name der Stoffe anzugeben.Der Begriff Identität wird für Stoffe in einem Gemisch verwendet; die einstufungsrelevanten Stoffe sollen durch die Angabe ihrer Bezeichnung identifizierbar sein. Neben diesen Stoffen ist bei Gemischen ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
lässt sich dann ableiten, ob das Gemisch als gefährlich eingestuft ist. Bei krebserzeugenden Stoffen der Kategorien 1 A und 1 B gilt als allgemeine Berücksichtigungsgrenze eine Konzentration von größer gleich 0,1 %. Sofern das Gemisch dann weniger als 0,1 % des karzinogenen Stoffes enthält, muss es nicht als karzinogen eingestuft (gekennzeichnet) werden. Ein Hinweis im Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 27033
Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer nach Artikel 31 der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen sind, müssen dem Anhang II der Verordnung entsprechen. Dieser liegt zur Zeit in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/830 vor. Für die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder Gemisches geben die Abschnitte 2.1 und 2.2 des Anhangs II vor, dass die Angaben nach der CLP-Verordnung erfolgen ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 42223
Laut Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hat der Lieferant dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.Die Organisation/Gesellschaft als Ganzes wäre, soweit die Institute nicht rechtlich selbstständig sind, als Abnehmer zu sehen. Wenn ein Institut einen Stoff oder ein Gemisch an ein anderes Institut ...
Stand: 05.05.2023
Dialog: 43772
Nein, die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, um Sicherheitsdatenblätter erstellen zu dürfen.In der TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" sind unter der Nummer 5 folgende Qualifikationen für Ersteller von Sicherheitsdatenblättern genannt:"(1) In den Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
Internetseite noch folgende Informationen:Fast alle Verfahren können von Fachbetrieben angewandt werden, die über die entsprechende Sachkunde für Asbest verfügen. Für die Verfahren BT 17, BT 18 und BT 33 hat der Arbeitskreis beschlossen, einen Qualifikationsnachweis zu fordern, da die Verfahren aufgrund des Einsatzes komplexer Maschinentechnik und der Arbeitsausführung nicht ohne Weiteres ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 5427
Die bei der Beförderung gefährlicher Güter mitzuführenden Beförderungspapiere und damit zusammenhängende Informationen sind unter Abschnitt 5.4.1 des ADR genannt. Eine Forderung nach Mitführen der Sicherheitsdatenblätter besteht danach nicht.Hinweis: Freistellungsmöglichkeiten von den Gefahrguttransportvorschriften sind Abschnitt 1.1.3 des ADR zu entnehmen.Auf die Broschüre "Transport ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16414
Um in Erfahrung zu bringen, ob ein Stoff flüchtig ist, finden Sie idealerweise die Verdunstungszahl im Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblattes des Stoffes oder Gemisches. Dabei gilt:Leichtflüchtige Lösemittel haben eine Verdunstungszahl VD 50(s.a. https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/gisbau; hier finden Sie auch einen Link zu Literaturangaben für Verdunstungszahlen ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42444
Das Sicherheitsdatenblatt enthält u.a. Informationen (z. B. Identität des Produkts) und Umgangsempfehlungen über Stoffe und Stoffgemische, die dazu dienen, bei gewerbsmäßigem Umgang mit diesen Stoffen sowohl dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz als auch dem Umweltschutz gerecht zu werden.Das Vorhandensein von Gefahrstoffen in Arbeitsbereichen wird im Rahmen ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42522
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 (REACH) muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches, auch wenn diese nur zu Testzwecken überlassen werden, was auch unter den Begriff des Inverkehrbringen fällt, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH Anhang II zur Verfügung stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder, wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist, oder wenn der Stoff ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720