Ergebnisse 121 bis 140 von 142 Treffern
Aufgrund der Überarbeitung der TRGS 510 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und deren Inkrafttreten zum Dezember 2020 wird der Verkaufsraum dort nicht mehr, wie in der alten Fassung, spezifisch definiert. In Folge gibt es keine spezifischen Angaben über die Lagermenge und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Diese Änderung wurde bewusst vorgenommen, da in der Diskussion ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
werden, es sei denn, dass in den genannten Anhängen etwas anderes bestimmt ist.Es wird hier von einem nicht beheizten Druckgerät i. S. d. RL 2014/68/EU für Druckluft ausgegangen. Der Behälter verfügt über ein Volumen von 270 l und wird mit einem maximal zulässigen Druck von 11 Bar betrieben. Das Druckinhaltsprodukt beträgt somit 2700 Bar x Liter.Es gilt Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.6, 5.8 und 6 Tabelle 4, daraus ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der TRGS 510 konkretisiert. Entsprechend der Tabelle 1 der TRGS 510 dürfen leicht entzündbare Flüssigkeiten bis zu einer Menge von 20 kg auch außerhalb von Lagern gelagert werden (z. B. in einem Arbeitsraum), wenn dies mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Unabhängig von der Menge der gelagerten Gefahrstoffe sind jedoch ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
erlaubnispflichtige Anlage nach § 18 BetrSichV. Die Anlage ist eine überwachungsbedürftige Anlage in Bezug auf die Explosionsgefährdung, es gilt § 15 BetrSichV und Anhang 2 Nr. 3 zur BetrSichV.In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 - Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter - sind die geltenden Anforderungen ...
Stand: 29.07.2017
Dialog: 29889
Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich) zu berücksichtigen.Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ sehen unter Nr. 11.1.4 Abs. 5 beispielsweise für akut toxische Flüssigkeiten der Kategorie 1 oder 2 (GHS-Einstufung) in Bereichen mit störungsbedingten Leckagen ...
Stand: 27.06.2023
Dialog: 43782
verzichtet werden kann, soweit die ordnungsgemäße Lagerung anderweitig sichergestellt ist (weitere Informationen siehe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern").Da der Fragestellung weitere Angaben zum Arbeitsraum, zum Arbeitsplatz etc. nicht zu entnehmen sind, erfolgen hierzu keine Ausführungen. Als Erkenntnisquelle für die Gefährdungsbeurteilung ist diesbezüglich die TRGS 526 ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
. Nicht rauchen. P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Nach den Bestimmungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (kurz TRGS 510; stellt diesbezüglich den so genannten Stand ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Die DGUV Regel 101-019 "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln" erläutert unter Ziffer 3.2.4.9.3:"Reinigungs- und Pflegemittel sind gemäß der TRGS 510 zu lagern (Mindestanforderungen). Die Maßnahmen richten sich dabei nach der gelagerten Menge. In vielen Fällen ist die Lagerung außerhalb von speziellen Lagerräumen möglich. Die Lagerung und Aufbewahrung ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
sind die in Gesetzen und Unfallverhütungsvorschriften genannten Prüffristen zu beachten. Bei ortsbeweglichen Elektrogeräten ist die Prüffrist nach § 5 der DGUV V2 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3) und der dazu erlassenen Durchführungsanweisung zu beachten. Dort ist für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ein Richtwert von 6 Monaten genannt. Auf die DGUV I 211-010 - Sicherheit ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
Eine Definition, wann es sich um einen ausreichend belüfteten Arbeitsraum handelt, ist nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wir möchten am Beispiel von entzündbaren Flüssigkeiten die Vorgehensweise erläutern.Für die Beantwortung der Frage ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
) und auf die TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) hin. Normen können beim Beuth-Verlag erworben oder in den sog. Normauslegestellen (z.B. IHK, Universitäten) eingesehen werden. ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076
sind. 4.9.3 Werden wiederkehrende Arbeiten durchgeführt, müssen Einrichtungen ständig vorhanden sein, von denen aus ein sicheres Arbeiten möglich ist. Wiederkehrend sind z.B. Arbeiten, die sich aus festgelegten Wartungsintervallen ergeben. Ständig vorhandene Einrichtungen sind z.B. ortsbewegliche oder ortsfeste Arbeitsbühnen. 4.9.4 Die Länge der Arbeitsbühnen für wiederkehrende Arbeiten muss mindestens ...
Stand: 23.02.2015
Dialog: 23181
oder von anderen Personen führen können. Die Lagervorschriften der Gefahrstoffverordnung werden in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ konkretisiert. Bis zu einer Lagermenge von 20 kg Nettomasse entzündbarer und extrem entzündbarer Aerosole in Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H222 oder H223 gem. GHS) ist eine Lagerung in anderen Räumen (außerhalb von Lagerräumen ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
angebracht sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter dem Abschnitt 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" Absatz 14 ist nachzulesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Arzneimitteln, Lebens- oder Futtermitteln ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
Erkenntnisse, zu denen auch die vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitete TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ gehört. Diese neuen Erkenntnisse können sich dabei sowohl auf verbesserte Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten als auch auf eine veränderte Bewertung der Gefährlichkeit bestimmter Tätigkeiten beziehen. (vgl. Kollmer/Klindt/Schucht/Kohte, 3. Aufl. 2016, ArbSchG § 3 Rn ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43477
Unter dem Abschnitt 5 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" werden - abhängig von der Menge - zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern genannt. Unter dem Abschnitt 5.1 finden sich auch Informationen zur Kennzeichnung:"(...)(9) In Arbeitsbereichen mit Brand- oder Explosionsgefährdungen sind das Verwenden von offenem Feuer und offenem Licht ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
, ist außerdem die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" heranzuziehen.Hier lässt sich In Abschnitt 4.2 (5) nachlesen, dass Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert werden dürfen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Hierzu gehören auch Flucht- und Rettungswege.Nach Abschnitt 5.5 (1) hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Im Abschnitt 2 finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(4) Aus dem Brandschutz werden folgende Begriffe verwendet ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
finden Sie in der TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern „insbesondere im Abschnitt 4.2 “Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen“ und im Anhang 1 „Lagerung in Sicherheitsschränken“ sowie der DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ insbesondere im Abschnitt 7 „Explosionsschutz“ und Abschnitt ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
der GefStoffV durch die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Hier ist beispielsweise für die Lagerung akut toxischer Flüssigkeiten und Feststoffe folgendes festgelegt:8.1 Anwendungsbereich (1) Die folgenden Regelungen gelten bei der Lagerung akut toxischer (gekennzeichnet mit H300, H301, H310, H311, H330 oder H331) bzw. giftiger oder sehr giftiger (gekennzeichnet mit einem der R ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121