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Die beim Umgang mit Gefahrstoffen nötigen Schutzmaßnahmen müssen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Die Gesichtspunkte, die in die Beurteilung der Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 GefStoffV aufgeführt. U.a. sind dort Informationen ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 5462
rechtzeitig die Notfallmaßnahmen festzulegen, die beim Eintreten eines derartigen Ereignisses zu ergreifen sind. Dies schließt die Bereitstellung angemessener Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Durchführung von Sicherheitsübungen in regelmäßigen Abständen ein (§ 13 Abs. 1 GefStoffV). Bei einer Notdusche oder einer Augendusche handelt es sich um eine Erste-Hilfe-Einrichtung.Im arbeitsschutzrechtlichen ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44059
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird nur an wenigen Stellen explizit auf das Bereithalten von Not- und Augenduschen und Augenspülflaschen eingegangen. So finden sich nähere Erläuterungen zu Augenduschen und Augenspülflaschen unter Ziffer 6.6 der TRGS 526 "Laboratorien": "6.6 Notduschen 6.6.1 Körpernotduschen (1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9921
sind Notduschen (Augenduschen und Körpernotduschen) in regelmäßigen Abständen (in der Regel 1x monatlich) zu prüfen. "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Körper- und Augennotduschen mindestens einmal monatlich durch eine von ihm beauftragte Person auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Bei der Prüfung sind neben dem Volumenstrom das Bild der Wasserverteilung des Kopfes und die Qualität des Wassers ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
Anforderungen an Augennotduschen werden im Zusammenhang mit Rettungsgeräten in Laboratorien beschrieben, z.B. in der Norm DIN 12899 T.2 (Laboreinrichtungen; Notduschen-Einrichtungen; Augenduschen; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen).Die DGUV Information 213-850/-851 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" führt unter Ziffer 6.6.2 "Augennotduschen ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3359
ist dort folgendes nachzulesen:"(1) In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich er-reichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können. Das Stellteil der Ventile muss leicht erreichbar ...
Stand: 29.04.2021
Dialog: 29771
einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung aufgeführt. U. a. sind dort die Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit und hierbei insbesondere die Angaben im Sicherheitsdatenblatt genannt.Für bestimmte Tätigkeiten, z. B. in Laboratorien, werden zudem im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe wie TRGS 526 "Laboratorien" neben ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
", ist zu Augennotduschen folgendes nachzulesen:"6.6.2 Augennotduschen (1) In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können. Das Stellteil der Ventile muss ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 17417
Um die Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 1 und 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Notfallmaßnahmen festzulegen und Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitzustellen. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Sie sind in einer Betriebsanweisung festzuhalten ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
In einem Chemielabor kann grundsätzlich nicht auf Körpernotduschen verzichtet werden. Zwar ist es grundsätzlich möglich, von den Anforderungen einer technischen Regel wie der TRGS 526 "Laboratorien" abzuweichen, in der Gefährdungsbeurteilung müsste aber dargelegt werden, wie die Sicherheit auf gleiche Weise gewährleistet werden kann. Alternativen zu Notduschen sind uns allerdings ...
Stand: 28.07.2021
Dialog: 12042
Nein. Augenspülflaschen sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn kein Trinkwasseranschluss zur Verfügung steht. Einer mit Trinkwasser gespeisten Augendusche ist daher stets Vorrang vor Augenspülflaschen zu geben.Begründung:In Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet ...
Stand: 24.02.2021
Dialog: 42418
Grundsätzliche Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Konkretisiert werden die Anforderungen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 526 "Laboratorien".Dort wird unter Nummer 6.6.1 ausgeführt:"6.6.1 Körpernotduschen(1) In Laboratorien müssen mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeiste ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 26662
Konkrete Aufbewahrungsfristen für die Prüfprotokolle von Notduschen sind uns nicht bekannt.In Anhang 3 "Prüfungen in Laboratorien" der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" - in der auch Vorgaben zur Prüfung von Notduschen zu finden sind - ist unter 4 "Dokumentation" Folgendes nachzulesen:"Die wiederkehrenden Prüfungen sind zu dokumentieren. Je nach Gerät und Einrichtung ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43742
„Laboratorien“.Gemäß der TRGS 525 Nummer 5.4 „Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung von CMR-Arzneimitteln“ gilt:"...(2) Bei Spritzern in die Augen sind diese sofort mit reichlich Wasser gründlich zu spülen. Bei reizenden Stoffen ist danach umgehend ein Augenarzt aufzusuchen und die verfügbare Stoffinformation für den Arzt mitzunehmen...."Nach Abschnitt 6.6.2 Augennotduschen der TRGS 526 gilt:"(1 ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 18045
Schutzniveau ist bei der Planung der Wasserversorgung zu berücksichtigen. Kann die Bereitstellung der geforderten Wassermenge nicht generell sichergestellt werden, so muss die Anzahl der möglicherweise gleichzeitig betriebenen Notduschen im konkreten Einzelfall ermittelt werden. Es ist zu gewährleisten, dass bei einer Betriebsstörung, einem Unfall oder einem Notfall (das vorhandene Gefährdungspotenzial ...
Stand: 14.01.2021
Dialog: 42181
, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind." Konkrete Zahlenangaben existieren für Notduschen nicht. Der TRGS 526 "Laboratorien" ist unter dem Punkt 6 lediglich zu entnehmen, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" ist darüberhinaus unter 6.6.1.1 noch folgendes nachzulesen ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 25710
Ausführungen in der Einleitung der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" und im Vorwort der TRGS 526 weisen wir hin.Die TRGS 526 fordert (Nummer 6.6.1):"(1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst von Trinkwasserqualität - gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 15956
durch das Rettungszeichen "Notdusche" gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten. Nr. 6.6.2 Augennotduschen (1) In Laboratorien müssen - möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken - mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
möchten wir hinweisen. Die genaue Lage der Notdusche ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG bzw. § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV abhängig. ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
Nach § 25 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereitgehalten werden.Dazu konkretisiert die DGUV Regel 100-001 (Nummer 4.7.3):"Rettungsgeräte kommen zum Einsatz, wenn bei besonderen Gefahren technische Maßnahmen erforderlich sind, z. B ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 15259