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Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 42550
. umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen. (2) Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden muss. (3) Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten gefährdenden ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
Für arbeitsmedizinische Vorsorge im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG gelten die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Die ArbMedVV sieht keine arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für das Tragen von PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten vor. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
nutzen.Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchungen der Arbeitgeber tragen muss. Ebenso die Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten die erforderliche Bildschirmbrille zur Verfügung zu stellen [Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)].Überlässt ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden. ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
die Gefährdungsbeurteilung für den konkreten Einzelfall nun ergibt, dass bei der Tätigkeit eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann, ist Pflichtvorsorge erforderlich.Sie fragen nach dem anzuwendenden Vorsorgegrundsatz.Die Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stellen Empfehlungen nach dem allgemein anerkannten Stand ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Untersuchungen stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden."Somit wird die Vorsorgebescheinigung auch ausgestellt ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
Kinderbetreuung, die regelmäßigen und direkten Kontakt zu Kindern haben, verpflichtende arbeitsmedizinische Untersuchungen gegenüber Bordetella pertussis (Keuchhusten), dem Masern-, Mumps-, Röteln- und Varizella-Zoster-Virus (Windpocken) seitens des Arbeitgebers zu veranlassen sind. Gleiches gilt für Beschäftigte auf Kinderstationen bei Tätigkeiten mit regelmäßigem Stuhlkontakt im Rahmen der Kleinkinderpflege ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
Die arbeitsmedizinische Vorsorge fusst auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten. Da es sich in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist im Falle eines Arbeitgeberwechsels eine einfache Übertragung aus unserer Sicht nicht zulässig. ...
Stand: 13.08.2014
Dialog: 21792
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht ausreichend.In § 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung1.ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb;2.dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
die Feststellung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach der DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (früher "G25-Untersuchung").Bei einem Arbeitnehmer mit Herzschwäche ist die körperliche Eignung zum selbständigen Steuern von Flurförderzeugen fraglich. Die Entscheidung muss der untersuchende Arzt treffen.Ein Betätigungsschalter, mit dem der Fahrer seine Handlungsfähigkeit ...
Stand: 13.09.2023
Dialog: 3414
Je nach Tätigkeit und Gefährdung muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder dieseverpflichtend veranlassen. Darüber hinaus gibt es Vorsorge auf Wunsch der Beschäftigten. Der Betriebsarzt hat spezifische Kenntnisse über die Arbeitsplätze, deshalb sollte der bestellte Betriebsarzt mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Vorsorgeanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
oder Angebotsvorsorgen, die nicht unter diesen Passus fallen.Der Inhalt der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist grundsätzlich den Erfordernissen anzupassen: Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigten über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Es ist zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen zu differenzieren. Nur die arbeitsmedizinische Vorsorge muss zwingend durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden.Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - definiert u. a. das Ziel, die Definition und den Anwendungsbereich sowie die unterschiedlichen Arten der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
Die Anforderung an die Ärzte, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen dürfen, ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. § 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin: (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
") sind die Vorsorgeuntersuchungen von einem ermächtigten Arzt durchzuführen.Mitarbeiter, bei denen ein mangelhaftes Sehvermögen festgestellt wird, müssen von einem ermächtigten Augenarzt untersucht werden, der über notwendige spezielle Sehhilfen zu entscheiden hat.Der die Eignungsuntersuchung durchführende ermächtigte Arzt muss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der augenärztlichen Untersuchung feststellen, ob die Eignung ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 1777
Abs. 2 Nr. 3 geregelt: "Vorsorge nach den Absätzen 1 bis 3 muss nicht veranlasst oder angeboten werden, wenn und soweit die auf der Grundlage von § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 ermittelten und nach § 9 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln etwas anderes bestimmen." D.h. auf entsprechende arbeitsmedizinische Untersuchungen kann nur verzichtet werden, falls der Stand der Arbeitsmedizin bzw. gesicherte ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der DGUV weisen wir ebenfalls hin.Hinweise:Einstellungs-/Eingangsuntersuchungen vor Aufnahme einer Beschäftigung haben mit arbeitsmedizinscher Vorsorge nichts gemeinsam; sie sind arbeitsrechtlich zu bewerten.Die "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (G-Untersuchungen)" wurden abgelöst von den "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedinische Beratungen ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449