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und die zugehörigen Wärmetauscher sind den Geräten gleichgestellt;b) „Ausrüstungen“ Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie Baugruppen — mit Ausnahme von Gas-Gebläsebrennern und ihren zugehörigen Wärmetauschern —, die für gewerbliche Zwecke gesondert in den Verkehr gebracht werden und in eine Gasverbrauchseinrichtung eingebaut oder zu einer solchen zusammengebaut werden sollen;"Alle anderen ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 42706
der Maschinenrichtlinie entsprechen muss, bevor sie in Verkehr gebracht oder – wie in diesem Fall – erstmals verwendet wird. Bei unvollständigen Maschinen kann das nicht gänzlich der Fall sein.Nach der Schilderung scheint es so zu sein, dass der Rollwagen als unvollständige Maschine betrachtet werden kann, da im Schaltschrank nicht nur die reine Energieversorgung, sondern auch Steuerungs- und Regeltechnik verbaut ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
Ja!Eine Maschine darf erst dann in den Verkehr gebracht oder in den Betrieb genommen werden, wenn das Konformitätsbewertungsverfahren für eine Maschine abgeschlossen wurde. Danach erfolgt die eigentliche Verwendung.Alleine die Tatsache, dass es sich bei den Teil-Anlagen um unvollständige Maschinen handelt, bedeutet somit, dass diese nicht vor Ort als Lüftungsanlage(nteile) verwendet werden dürfen ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
Grundsätzlich fällt ein Metallgestell ohne bewegliche Teile nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ob ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden muss, hängt davon ab, wie der elektrische Seilzug in Verkehr gebracht wird; als vollständige Maschine mit Konformitätserklärung oder als unvollständige Maschine ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
eingestuft, muss sie den Bestimmungen der (heutigen) anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen wird. Dies ist anhand des entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahrens zu überprüfen, sofern das aufgrund der Risikobewertung für notwendig erachtet wird. ...
Stand: 26.04.2013
Dialog: 18400
zu erteilen.Auf die Broschüren der BGN "Dienstfahrten mit PKW und Kleintransporter" und der BG-Verkehr - "Unterweisen leicht gemacht. Betriebliche Unterweisungen planen und durchführen" weisen wir hin. ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 17969
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
es sich bei einem Erdgastank um eine Verpackung nach CLP- Verordnung. Anforderungen an die Kennzeichnung gelten für alle in Verkehr gebrachten Stoffe und Gemische, unabhängig von der Verpackung. In Anhang VI Tabelle 3.1 CLP-Verordnung befindet sich die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe. Das in der "Verpackung" Erdgasbehälter enthaltene Erdgas wird wahrscheinlich über Index-Nr. 601 ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 13554
“ in Verkehr bringt, müssen die vorgenannten Pflichten auch dann schon erfüllt werden. Wird die WEA erst am Aufstellort nach der Montage in Verkehr gebracht, so müssten diese Punkte in den technischen Unterlagen nicht betrachtet werden.Gleichwohl wird der Hersteller schon im Hinblick auf die Transportsicherheit Angaben dazu machen müssen, wie die einzelnen Teile der WEA sicher transportiert ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
. Falls es sich um eine unvollständige Maschine handelt, stellen der Hersteller oder sein Bevollmächtigter gemäß Artikel 5 Abs. 2 sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen worden ist. Diese Anforderungen sind unabhängig davon, ob eine Maschine/unvollständige Maschine einzeln in Verkehr gebracht wird oder nach dem Inverkehrbringen in einer neuen Maschine verbaut wird. Alle ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Die EU-Konformitätserklärung ist Basis für die CE ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 42995
auf Baustellen oder an Bildschirmgeräten,und sie anhand dieser Informationen zu unterweisen.(2) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken, insbesondere auf1.die Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen,2.die Erste Hilfe und die dazu vorgehaltenen Mittel und Einrichtungen und3.den innerbetrieblichen Verkehr...."Zu den oben genannten Punkten gehört ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42508
In der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Lastaufnahmemittel als „ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, dass das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist ein intergraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in den Verkehr gebracht ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
von Arbeitsmitteln findet sich in der Begründung zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen folgendes:"Arbeitsmittel, die neu in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem ProdSG bzw. dem Binnenmarktrecht sicher sein. Darauf kann sich der Arbeitgeber verlassen, so dass folglich eine Prüfung eines neuen Arbeitsmittels vor seiner ersten ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26499
die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches ist gem. Art. 3 Nr. 32 der REACH-VO ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Der Begriff „Inverkehrbringen“ wird gem. Art. 3 Nr. 12 der REACH-VO ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
oder anderen Kunden zur Verfügung stellen, müssen Sie mit ihnen vertraglich vereinbaren. Software für sich alleine erfüllt jedenfalls zunächst nicht die Maschinendefinition des Art. 2 RL 2006/42/EG. Wird sie aber gesondert in den Verkehr gebracht und soll Sicherheitsfunktionen einer Maschine realisieren, so kann sie ggf. ein Sicherheitsbauteil oder Bestandteil (sofern sie mit entsprechender Hardware wie z.B ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
Zwischenprodukte, da diese nicht ausschließlich für die weitere chemische Umsetzung eingesetzt werden. Daher sind diese Stoffe/Zubereitungen grundsätzlich wie in Verkehr gebrachte zu behandeln. Bei Überschreiten der Mengenschwellen sind daher alle Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungspflichten der REACH-Verordnung zu erfüllen. Erfolgt allerdings die interne Herstellung und Verwendung einer Zubereitung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 4691
In den von der Europäischen Chemikalienagentur (EChA) erstellten "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" wird zur Notrufnummer mit Bezug auf Anhang II der REACH-Verordnung ausgeführt, dass grundsätzlich Angaben zu Notfallinformationsdiensten zu machen sind. Gibt es in dem Mitgliedstaat, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, eine öffentliche Beratungsstelle ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 15625
am Sonn- oder Feiertag möglich sind, ob es z.B. nicht die Möglichkeit einer Umleitung für den Verkehr gibt.Je nach Begründung ist dann zu prüfen, ob unter Umständen nicht auch § 10 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG (Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) oder § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG (besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens) als Rechtsgrundlage in Frage kommen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13536
Nach § 1 Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gelten für folgende Arbeitsstätten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3:1.Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im Marktverkehr,2.Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden,3.Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen. D.h ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 9040