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Die Anforderungen an den Betrieb von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Die Forderung nach einem "Prüfbuch" finden Sie in § 27 der DGUV Vorschrift 52. Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 25 und 26 in ein Prüfbuch eingetragen werden.(2 ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
Krane dürfen nicht nur über Funkfernsteuerung betrieben weren. Krane müssen grundsätzlich einen abschließbaren Kranhauptschalter haben, über den die gesamte Maschine spannungsfrei geschaltet und gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert werden kann. Gemäß EN 13557 (Krane - Stellteile und Steuerstände) sind kabellose Steuerungen zulässig. Die zusätzlichen Anforderungen für kabellose ...
Stand: 28.10.2015
Dialog: 25130
Sie sind als Kranführer dafür verantwortlich, dass der Kran nicht über die jeweils höchstzulässige Belastung hinaus betrieben wird. Sie dürfen sicherheitswidrige Weisungen Ihres Arbeitgebers nicht befolgen. Sie, möglicherweise aber nicht Ihr Arbeitgeber, haben sich für das Führen eines Kranes qualifiziert.Eine Überlast darf nur angehoben werden, wenn der Hersteller des Kranes schriftlich ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
Krane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
“ (BGG 921*) enthält Maßstäbe für die Auswahl geeigneter Personen und Hinweise zu deren Ausbildung (Unterweisung), um sie zum sicheren Führen von Kranen zu befähigen.Als Nachweis für die Befähigung und Beauftragung haben viele Betriebe einen Kranführerschein eingeführt.Muster für einen Kranführerschein (Befähigungsnachweis) und eine schriftliche Beauftragung (Bilder 2-1 und 2-2) sind in den Anhängen ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 21470
."Weitere Informationen finden sich in dem DGUV Grundsatz 309-001 "Prüfung von Kranen". Dort heißt es unter dem Punkt 3.4.4.1:"Krane sind gemäß § 26 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane” (BGV/GUV-V D6) entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.Während des Betriebes sind Abweichungen ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
Eine Regelung zu der Frage, die analog angewendet werden kann, findet sich unter § 30 Abs. 6 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane": "Der Kranführer hat dafür zu sorgen, dass 1. dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden sowie rechtzeitig spätestens bei Erreichen der für den Kran kritischen Windgeschwindigkeit und bei Arbeitsschluss ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 7568
Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 3 Absatz 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
Die für Krane anzuwendenden Vorschriften befinden sich im Umbruch. Seit 2015 fallen Krane unter die Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.:Siehe hierzu auch die Stellungnahme der DGUV, Fachbereich Holz und Metall unter http://www.dguv.de/medien/fb-holzundmetall/sachgebiete/huett_walz_giesserei/documents/stellungnahme_betrsichv_uvvkrane.pdf . Dieser Veröffentlichung ist zu entnehmen ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 28447
Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 12 Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal ...
Stand: 12.02.2020
Dialog: 43055
Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
, eine Beurteilung der Befähigung der Versicherten im Zusammenspiel von Verhältnisprävention und Verhaltensprävention vorzunehmen, so kann er sich hierbei z. B. vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen." "Sicherheitsrelevante Tätigkeiten Für sicherheitsrelevante Tätigkeiten ist bei der Beurteilung der Befähigung unter Berücksichtigung der Eigenart des Betriebes und der ausgeübten ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 42266
Sogenannte Fahrerlose Transportsysteme (FTS) werden durch die VDI Richtlinie VDI 2510 "Fahrerlose Transportsysteme" ebenso wie Flurförderzeuge oder Krane der Fördertechnik zugeordnet und dienen dem innerbetrieblichen Materialtransport. Diese Systeme werden zwar automatisch gesteuert, jedoch wird der Fahrweg der Transportfahrzeuge vom Menschen vorgegeben. In Bezug ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG maßgeblich, unabhängig von der späteren privaten oder gewerblichen Verwendung des Krans. Dies heißt, hier gibt es nur einen Maßstab, und der ist einheitlich. Neue, nicht entsprechend gekennzeichnete Krananlagen dürfen EU-weit nicht verkauft werden.Bezüglich eines ordnungsgemäßen elektrischen Anschlusses und des fehlenden FI sollte ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
Eine Helmtragepflicht besteht nicht.Das Bedienungspersonal des Abschleppwagens darf die schwebende Last mit dem Kran weder über sich selbst noch über andere Personen transportieren. Mit einer ortsgebundenen Steuerung ist zumindestens der Eigenschutz des Bedienungspersonals sichergestellt, weil entsprechende Bewegungseinschränkungen in das Abschleppfahrzeug eingebaut sind. Bei einer Funk ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 3552
zum Heben von Lasten genannt. Eine schriftliche Beauftragung fordert die BetrSichV nicht.Laut § 29 der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ muss ein Kranführer beauftragt werden. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss diese Beauftragung schriftlich erfolgen. Der Unternehmer darf als Kranführer nur beauftragen, wer1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,2. körperlich und geistig geeignet ist,3. im Führen ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
Funkfernsteuerungen von Kranen können im Freien erfahrungsgemäß Reichweiten bis zu 400 m haben, in Gebäuden ist dies von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Technische Anforderungen an Reichweiten sind uns nicht bekannt.Um eine Gefährdung durch eine Fehlbedienung wegen Verwechslung auszuschließen, gibt es technisch die Möglichkeit, von einer Funkübertragung auf eine Infrarotfernsteuerung ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 24212
Bei der Beantwortung der Frage wird von folgender Voraussetzung ausgegangen:Der Kran besteht aus einer Säule, die an der maschinellen Einrichtung angebracht wird. Am oberen Ende dieser Säule befindet sich ein Ausleger, der von Hand geschwenkt wird. Der Ausleger dient gleichzeitig als Führungsschiene für die Laufkatze. Die einzige kraftbetätigte Bewegung besteht in dem Heben und Senken ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
Die Restlebensdauer von Kranen ergibt sich aus den Herstellerinformationen oder ist durch einen Sachverständigen zu ermitteln.In der DGUV Vorschrift 53 "Krane" wird im § 26 ausgeführt:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei ...
Stand: 27.09.2019
Dialog: 42854