Ergebnisse 1 bis 20 von 523 Treffern
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
nutzen.Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchungen der Arbeitgeber tragen muss. Ebenso die Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten die erforderliche Bildschirmbrille zur Verfügung zu stellen [Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)].Überlässt ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Nachuntersuchungen sollten in 5-jährigem Abstand, bei Personen über 40 Jahre in 3-jährigem Abstand durchgeführt werden. Die Untersuchung ist durch eine fachkundige Person durchzuführen, z.B. durch einen Betriebsarzt, einen Augenarzt oder durch arbeitsmedizinische Dienste. Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber, die Abrechnung erfolgt ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
- ArbMedVV).Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs.3 ArbMedVV).Die Kostentragung ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG - und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, wie z. B. der ArbMedVV, darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. Bezogen auf Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, wie etwa für Beratung, körperliche oder klinische Untersuchungen, Biomonitoring oder Impfungen, heißt das, dass der Arbeitgeber sie in der Regel ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
. Weitere Vorsorgeanlässe können sich aus dem Tragen von persönlicher Schutzausrüstung wie z. B. Schutzhandschuhe ergeben. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu tragen.Die arbeitsmedizinische Vorsorge selbst differenziert sich in Pflichtvorsorge (die Teilnahme des Studierenden an dieser ist eine Tätigkeitsvoraussetzung), Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42798
Kinderbetreuung, die regelmäßigen und direkten Kontakt zu Kindern haben, verpflichtende arbeitsmedizinische Untersuchungen gegenüber Bordetella pertussis (Keuchhusten), dem Masern-, Mumps-, Röteln- und Varizella-Zoster-Virus (Windpocken) seitens des Arbeitgebers zu veranlassen sind. Gleiches gilt für Beschäftigte auf Kinderstationen bei Tätigkeiten mit regelmäßigem Stuhlkontakt im Rahmen der Kleinkinderpflege ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet."Eine Definition ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
beeinträchtigt werden. Inwieweit eine bestimmte Person keine Nachtarbeit mehr machen sollte, ist letztlich eine Einzelfallentscheidung. Daher sind Nachtarbeiter/innen nach § 6 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) berechtigt, sich in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als 3 Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht ihnen dieses Recht jährlich zu. Die Kosten ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 1610
Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
Bei den im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geforderten Untersuchungen handelt es sich nicht um Untersuchungen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und sie ersetzen diese auch nicht. Die Inhalte der Untersuchungen nach dem JArbSchG unterscheiden sich von den Maßnahmen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV. Die Inhalte der Erst ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 die Regelungen dieser. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (sog. "G-Untersuchungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
(BetrSichV) enthält ergänzend die Forderung, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten Beschäftigten vorbehalten ist, insbesondere das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen einer speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchung wie Wunschuntersuchung (ArbSchG), anlassbezogene Untersuchung (BetrSichV) und tätigkeitsbezogene Untersuchung ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. (siehe hierzu § 6 Abs. 1 ArbMedVV).Somit kann die arbeitsmedizinische Vorsorge -muss aber nicht- körperliche ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
Kontakt aufnehmen. Wenn ihm keine Untersuchungen vorliegen, muss er sich dann an den Kosten der Untersuchungen, die die anderen Hersteller bereits durchgeführt haben, beteiligen (insbesondere bei Wirbeltierversuchen besteht diese Pflicht, bei physikalisch-chemischen Versuchen kann er unter bestimmten Bedingungen auch eigene Versuchsergebnisse einreichen). Er spart damit Geld für eigene Untersuchungen ...
Stand: 21.07.2016
Dialog: 4096
Grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen genannten Untersuchungen nicht um "Eignungsuntersuchungen", sondern um Untersuchungen, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - den entsprechend gefährdeten Mitarbeitern angeboten werden.Eine Duldungspflicht für die Untersuchung besteht nicht, die sog. "Pflichtvorsorge ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 42550
, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern, hat der Arbeitgeber entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen. Der Arbeitgeber darf diese Tätigkeit nur ausführen lassen, wenn diese Pflichtvorsorge zuvor durchgeführt worden ist. Körperliche oder klinische Untersuchungen dürfen auch hier nicht gegen den Willen des Beschäftigten durchgeführt werden. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
nicht überschritten werden (§§ 3 u. 4 ArbZG).Arbeitsschutzrechtlich besteht keine Impfpflicht. Im Anwendungsbereich der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) besteht zwar unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Untersuchung sowie der entsprechenden Impfangebote. Wie bereits erwähnt, gilt die ArbMedVV jedoch gerade nicht für Beschäftigte ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216