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Die Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie bzw. der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), in der Betriebsanleitung Angaben zum Schwingungskennwert einer Maschine zu machen. Dieser Wert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Grenzwerten (Tages-Vibrationsexpositionswerte) aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
Traktoren als landwirtschaftliche Zugmaschinen unterliegen zum einen der Traktorenrichtlinie 2003/37/EG und -soweit die Traktorenrichtlinie keine technischen Anforderungen stellt - der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Änderungen an einem Traktor können somit die strassenverkehrsrechtliche Zulassung berühren und auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie betreffen.Eine wesentliche Veränderungen ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18576
Eine Verpflichtung des Herstellers zur Durchführung von Prüfungen nach EN 60204 oder gegebenenfalls zur Überlassung der Prüfergebnisse an seine Kunden beinhaltet das öffentliche Recht nicht.Es steht dem Hersteller frei, im Rahmen des EG-Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie die EN 60204 anzuwenden oder alternativ mindestens die gleiche Sicherheit auf andere Weise ...
Stand: 24.10.2020
Dialog: 43313
Die Anforderungen an die Verwendung von Informationen und Warnhinweisen an Maschinen sind der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Ziff. 1.7 ff. zu entnehmen. Diese Informationen und Warnhinweise legt der Hersteller im Rahmen seiner Risikobewertung fest und kennzeichnet somit z.B. Restgefahren seiner Maschine, die durch geeignetes Verhalten des Verwenders begegnet ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 14756
Ein elektrisch betriebener Kaffeeautomat könnte zunächst sowohl der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) als auch der Richtlinie 2014/35/EU (bisher: 97/23/EG; „Niederspannungsrichtlinie“) unterliegen. Beide Richtlinien grenzen sich voneinander ab, d. h. ein Produkt kann nur einer der beiden Richtlinien unterliegen. Viele Haushaltsprodukte unterliegen der Richtlinie 2014/35/EU, obwohl ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619
Mit einer Konformitätserklärung bringt der Hersteller zum Ausdruck, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den angegeben Richtlinien entspricht. Ein Ablaufdatum ist nicht vorgesehen und entspricht nicht den Anforderungen, die die Richtlinien an den Inhalt der Konformitätserklärung stellen. In Ihrem Einzelfall sollten Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden ...
Stand: 25.07.2014
Dialog: 21641
, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt wurden, heranzuziehen.Für Maschinen, die nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst wurden, also vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Betrieb waren, sind insbesondere zur Beurteilung des Standes der Technik die Vorschriften der §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. In diesen Vorschriften ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für ForschungszweckeDer Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
Nein. Eine Konformitätserklärung darf grundsätzlich nicht vordatiert werden. Der Hersteller muss Sie vor dem Inverkehrbringen des Produktes ausstellen - auch bei Serienprodukten.Eine neue Konformitätserklärung muss immer dann ausgestellt werden, wenn sich z. B. Rechtsgrundlagen ändern, neue Versionen von Normen veröffentlicht werden, die der Hersteller zur Konformitätsbewertung nutzt ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43892
Das Sicherheitsdatenblatt und die Kennzeichnung sollen die Eigenschaften eines Stoffes oder Gemisches darstellen, wie sie beim Inverkehrbringen vorliegen. Deshalb müssen für beide Komponenten separate Sicherheitsdatenblätter erstellt werden und jede Komponente muss mit einer eigenen Kennzeichnung versehen sein.Auf die ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und die TRGS 220 ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42848
und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei ….. e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, …In der früheren Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurde der Hersteller einer Maschine verpflichtet eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um alle mit der Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln.Der Begriff Gefahrenanalyse wurde in der geltenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 19.10.2022
Dialog: 43485
Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
sich im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Neben diesen allgemeinen Grundsätzen können u. U. noch Besonderheiten, die in den speziellen Verordnungen bzw. Richtlinien, die der Hersteller bei der Herstellung des Produktes einhalten muss, festgelegt sein, wie z. B. in der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV), mit der die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nennt im Anhang I die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Herstellung von Maschinen. Hierbei müssen die auftretenden Gefährdungen in einer Risikobeurteilung betrachtet werden und geeignete Maßnahmen zur Minderung des Risikos getroffen werden. Zur Minderung des Risikos, welches von einer Gefährdung ausgeht, können verschiedene ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
Fahrzeughebebühnen sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Unter Anhang I, Ziffer 1.7.4. der Maschinenrichtlinie werden auch Vorgaben gemacht, in welcher Sprache die Betriebsanleitung abgefasst werden muss:"1.7.4 Betriebsanleitung Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitglied staats beiliegen, in dem die Maschine ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 17361
Gemäß Anhang I Ziff. 1.2.4.3 der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss jede Maschine mit einer Einrichtung zum Stillsetzen im Notfall ausgerüstet sein (Not-Halt-Befehlsgerät). Das Not-Halt-Befehlsgerät kann nur entfallen wenn a) durch das Not-Halt das Risiko nicht gemindert werden kann, weil das Not-Halt die Zeit zum Stillsetzen nicht verkürzt oder ein Not-Halt wegen besonderer Risiken ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
Sie stellen aus einer unvollständigen Maschine eine vollständige Maschine her. Das heißt, für die neue vollständige Maschine gilt Anhang I der Maschinenrichtlinie inkl. des Konformitätsbewertungsverfahrens für vollständige Maschinen vollumfänglich. Das heißt, es muss auch eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung angefertigt werden. Es ist eine Konformitätserklärung erforderlich ...
Stand: 13.09.2021
Dialog: 43580