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Wenn Sie an Produkten wesentliche Änderungen vornehmen, werden Sie rechtlich zum Hersteller eines neuen Produktes. Ein Produkt darf gemäß § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43578
werden. --> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 3. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden. --> Es liegt eine wesentliche Veränderung vor. Die wesentlich veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt! Anmerkung: Der Hersteller hat sich aufgrund ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
werden können. Können Gefährdungen für Beschäftigte bei der Benutzung von Arbeitsmitteln nicht vermieden werden, so sind angemessene Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Soll eine Maschine anders genutzt werden als vom Hersteller vorgesehen, muss der Arbeitgeber mittels Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen ermitteln und nötige Maßnahmen festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 23.05.2017
Dialog: 13762
. über einen Hydraulikzylinder oder gespeicherte Federenergie übertragen wird, ist die Maschinenrichtlinie anzuwenden.Wenn die Handhebelpresse ohne wesentliche Veränderungen weiterverkauft wird, bleibt der Hersteller zumindest gemäß Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - für die Bauart in sicherheitstechnischer Hinsicht verantwortlich. ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 8683
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
Durch den Schutzzaun wird die Gesamtanlage verändert. Aber nur, wenn diese Veränderung wesentlich ist, ist die Gesamtanlage als neue Maschine zu betrachten. In diesem Fall wären dann die derzeit geltenden Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Dies würde zur Folge haben, dass eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage zu erstellen ist.Auch die „alten Teile ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
In diesem Fall wäre zunächst zu ermitteln, ob es sich bei dem Umbau bzw. bei der Erweiterung um eine wesentliche Veränderung der Maschine (hier Standard-Hubarbeitstisch) handelt. Eine Hilfe hierzu bietet Ihnen das Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" an.Sollte die Ermittlung eine wesentlichen Veränderung ergeben, sind Sie als Hersteller ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
entsprechen; d.h. der Hersteller hat in der mitzuliefernden EU-Konformitätserklärung (nicht Bescheinigung!) zu bestätigen, dass das Gerät mit der neuen Richtlinie 2014/34/EU übereinstimmt. Baumusterprüfungen nach der Vorläuferrichtlinie 94/9/EG behalten ihre Gültigkeit (s. Art. 41 Abs. 2 RL 2014/34/EU). Hier haben aber der Hersteller und die mit der Baumusterprüfung beauftrage notifizierte Stelle ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 42174
Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden.Das bedeutet, dass die Person, die für die wesentliche Veränderung verantwortlich ist, zum Hersteller wird und damit die Herstellerpflichten gemäß ProdSG und 9. ProdSV zu erfüllen hat.Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
die vorhandene Förderanlage nachträglich eine CE-Erklärung bekommen oder reicht es aus, wenn die neue Verpackungsmaschine separat eine entsprechende Erklärung besitzt? Ob Sie durch die Änderung an der Maschine eine Konformitätserklärung ausstellen müssen (und damit zum Hersteller der neuen Maschine werden) hängt davon ab, ob es sich bei diesem Umbau um eine „wesentliche Veränderung“ handelt ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
ist vom Bundesarbeitsministerium ein "Interpretationspapier - Wesentliche Veränderung von Maschinen" veröffentlicht worden. Sollten Sie zum Ergebnis kommen, dass eine wesentliche Veränderung vorliegt, werden Sie zum Hersteller dieser (wesentlich veränderten) Maschine und müssen alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9.ProdSV - i. V. m. der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.Informationen bietet auch der "Leitfaden ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
1. Was sind die Beurteilungskriterien zur Einstufung einer Maßnahme bzw. eines Umbaus einer Röntgenanlage als „wesentliche Änderung“? 2. Was ist eine „unwesentliche Änderung“? Kommentare zur (aufgehobenen) Röntgenverordnung interpretieren den heute verwendeten Begriff der „wesentlichen Änderung“ in Anlehnung an die Sprachregelung der Röntgenverordnung von 1988 als „Änderung ...
Stand: 06.06.2020
Dialog: 10156
nicht wesentlich im Sinne der MRL ist, werden Sie als Betreiber nicht zum neuen Hersteller der Maschine. Die vorliegende Konformitätserklärung i.V. mit der Dokumentation der nachgerüsteten Anschlagpunkte reicht für Sie als Betreiber als Nachweis für die Sicherheit der Hubarbeitsbühne aus. ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
über. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Angaben zueinander passen. Sofern das Produkt selbst nicht geändert wurde, werden sich auch die Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften nicht wesentlich ändern, hier können die Informationen vom Hersteller übernommen werden. Alle Angaben im Sicherheitsdatenblatt, die sich auf den (ehemaligen) Hersteller beziehen, müssen vom (jetzigen) Inverkehrbringer/Hersteller ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
werden muss.Liegt eine wesentliche Veränderung vor, ist ein erneutes Konformitätsbewertungsverfahren durch den Hersteller durchzuführen. Hersteller ist dann derjenige, unter dessen Verwantwortung die Umbaumaßnahmen durchgeführt werden; dies kann bei Maschinen auch der Betreiber selber sein.Generell gilt für Maschinen (Geräte, Produkte), die auch Arbeitsmittel darstellen, folgendes:Unter der Voraussetzung ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
-Kennzeichnung bringt also die Konformität eines elektrischen Betriebsmittels zum Ausdruck. Wenn Sie in eigener Regie die vorhandenen Buchsen austauschen, verändern Sie das elektrische Betriebsmittel und werden somit zum Hersteller. Sie übernehmen dann auch alle Pflichten und die Verantwortung des Herstellers, die sich aus der Niederspannungsrichtlinie (NRL / LVD) / der 1. Produktsicherheitsverordnung (1 ...
Stand: 12.09.2017
Dialog: 30013
Angaben zur Prüfung erfolgen durch den Hersteller der jeweiligen Anschlageinrichtung in dessen Informationsbroschüre. Prüfungsumfang und -art, Prüfintervalle und Prüfer müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert werden.Bei der Festlegung sind neben den Herstellerangaben die einschlägigen Normen, z. B. DIN EN 795 "Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 29033
Nach der Niederspannungsrichtlinie dürfen neue elektrische Betriebsmittel nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie u. a. entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Dazu gehört auch, dass die wesentlichen Merkmale, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung abhängt, auf den elektrischen ...
Stand: 12.09.2015
Dialog: 24737
Die EU hat zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes eine Vielzahl von produktbezogenen Harmonisierungsvorschriften erlassen. Dies drückt sich im Wesentlichen für den Verbraucher darin aus, dass an Produkten, die den Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen entsprechen, der Hersteller eine CE-Kennzeichnung anbringen muss. Eine CE ...
Stand: 24.04.2015
Dialog: 23680