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Berufsschüler, die z. B. Montags einen Berufsschultag haben und von Dienstag bis Freitag im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden, dürfen Samstags und Sonntag nicht arbeiten. Das ergibt sich aus § 15 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) in Verbindung mit § 9 JArbSchG. Hat der Berufsschüler jedoch einen oder zwei Tage von Montag bis Freitag frei, darf er Samstag und/oder Sonntag beschäftigt we ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22208
Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
Die wesentliche Grundlage zur Beurteilung der Gefährdungen ist mit der TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" genannt.Eine allgemeine Antwort, wann Kleidung mikrobiologisch so verunreinigt ist, dass eine Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten davon ausgeht, gibt es leider nicht. Getrocknete Spritzer sind i. d. R. aufgrun ...
Stand: 04.01.2024
Dialog: 16369
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriftlich auszufüllen.Hinweis:Auf die Ausführungen unter der Nummer 8 der Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften möchten wir hinweisen. ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12592
Zur Frage 1: Die Ladungssicherungsvorschriften gelten auch für Fahrzeuge, welche mit Sand/Kies beladen sind.Zur Frage 2: Schüttgüter dürfen nur so hoch aufgeschichtet werden, dass sie nicht über die Bordwand abrutschen können. Bordwände müssen dicht sein, Sand etc. muss angefeuchtet oder mit einer Plane versehen sein. Ggf. sind Silofahrzeuge zu verwenden.Zur Frage 3: Der verantwortliche Verlader ( ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- gilt auch gegenüber einer leitenden Sicherheitsfachkraft; denn die gesetzliche Garantie von Freiräumen bei der Anwendung der Fachkunde gilt grundsätzlich.Lehnt die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit den Vorschlag einer ihr unterstellten Sicherheitsfachkraft ab, hat das aber nichts mit der Weisungsfreiheit zu tun. Begründung: Analog dazu kann auch der Arbeitgeber den Vorschlag ...
Stand: 04.09.2020
Dialog: 2962
Die folgende Antwort bezieht sich ausschließlich auf Regelungen des Arbeitsschutzes entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Weitere rechtliche Vorgaben (z. B. Wasser- und Abfallrecht) sind bei der Lagerung zu beachten, werden hier jedoch nicht thematisiert.Zunächst einmal ist zu prüfen, ob es sich um einen Gefahrstoff im Sinne des § ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass die der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass d ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 5226
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Nach Nummer 1.3 "Sicherheits ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43107
Grundsätzlich gilt für den Erwerb der Fahrerkarte folgendes: Der Erwerb der Fahrerkarte ist nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz einer Führerscheinkarte oder einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates ist.In Bezug auf den Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten auf Betriebs- bzw. Werkgeländen ist folgendes zu beachten: Die Sozialvorschriften ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 42771
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind zwei verschiedene Fälle zu betrachten. Zum einen die Techniker im Außendienst und zum anderen die Beschäftigten im Innendienst. Die Smartphones der Techniker im Außendienst sind nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), von der Einhaltung des Anhang Nummer 6 befreit: "Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für 2. tragbare Bildschirmgeräte ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 ...
Stand: 22.09.2025
Dialog: 43845
Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 1946
Jugendliche ohne eine Berufsausbildungsstelle bzw. ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen gesetzlichen Anspruch, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG untersucht zu werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nämlich nur für die Beschäftigung (Auszubildende/r, Arbeitnehmer/in, Heimarbeiter/in...) von Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 1 JArbSchG).Jugendliche ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6633
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Nein, der Hinweis ist nicht ausreichend. Es sind persönliche Unterweisungen durchzuführen.Im Rahmen der Unterweisung müssen die Versicherten mit dem Flucht- und Rettungsplan vertraut gemacht werden, dazu gehört auch eine praktische Übung.Die Unterweisung soll durch eine Begehung der Fluchtwege unterstützt werden. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung von Unterweisungen ergibt sich aus § 12 ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 43915
Im Rahmen des Arbeitsschutzes kommen für den Bereich der Lärmbeurteilung die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) zur Anwendung.Gemäß der ArbStättV ist in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
ist, dass die Arbeitstättenverordnung nicht in Transportmitteln gilt, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt sind (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV).In der Niederlassung eines Busunternehmens oder in Busbahnhöfen sollte grundsätzlich ein Pausenraum ausschließlich für die Fahrer vorhanden sein. Es spricht somit nichts dagegen, wenn der Fahrer unterwegs seinen Bus als „Pausenbereich“ nutzt. Dies muss allerdings in einer ungestörten ...
Stand: 21.12.2022
Dialog: 3705
" und unter Punkt 1.2 in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".Grundsätzlich soll immer die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein. Hierbei hat der Arbeitgeber auch eventuellen Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit Rechnung zu tragen und im Zweifelsfalle mehr Beschäftigte auszubilden. Diese Regelung gilt ab einem Beschäftigten. Somit ist auch in jeder Filiale ...
Stand: 04.06.2025
Dialog: 24921