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Die TRGS 510 greift, wie Sie es bereits vermutet haben, in diesem Fall nicht, da die Stoffe entnommen und nicht gelagert werden. Vielmehr sollten Sie sich an den Anforderungen im Abschnitt 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) „Schutzmaßnahmen“ und der entsprechenden TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ orientieren. Gefahrstoffe sollten immer nur in der Menge am Arbeitsplatz aufbewahrt ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 21134
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist die Nummer 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Die baulichen Anforderungen und der Brandschutz werden unter Nummer 10.3 näher erläutert. Für Ihre Frage ist insbesondere der Absatz 5 relevant. Dort heißt es:"In Räumen unter Erdgleiche dürfen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
(BMAS). Gemäß des Anhangs Teil 1 der ArbMedVV ist eine Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Alveolengängigen Staub (A-Staub) und Einatembaren Staub (E-Staub) zu veranlassen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht eingehalten wird.In dem von Ihnen geschilderten Fall ist immer die Pflichtvorsorge durchzuführen. Um auf diese verzichten ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42471
, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Messung, Regelung und Umwandlung von Energien und/ oder zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt sind und die eigene potentielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können; "Schutzsysteme": alle ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24077
Hierzu lässt sich in der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten", die auch für Lötarbeiten gilt, unter dem Abschnitt 4.6 Absatz 4 und 5 folgendes nachlesen:"(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass nur wirksame Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Gefahrstoffen eingesetzt werden. Bei der erstmaligen Inbetriebnahme dieser Einrichtungen sowie bei den wiederkehrenden Prüfungen ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
von Gefahrstoffen der Explosionsgruppe IIC zu rechnen ist, darf nur ableitfähige Kleidung getragen werden.(3) Die Ableitfähigkeit der Kleidung darf, z. B. durch Waschen, nicht beeinträchtigt werden; gegebenenfalls ist die Kleidung wieder neu zu behandeln.Hinweis 1: Ableitfähige Kleidung oder Textilien besitzen einen spezifischen Oberflä-chenwiderstand R□ < 5 · 1010 Ω.Hinweis 2: Die ableitfähige Eigenschaft ...
Stand: 18.08.2022
Dialog: 42968
" für den Sicherheitsschrank verfällt nach derzeitiger Rechtslage nicht!Soll der Sicherheitsschrank für nicht entzündbare Flüssigkeiten genutzt werden (s. Dialog 17398), ist dieser nach der Definition der TRGS 510 ein übliches Lager (s. Nr. 2 Abs. 2 TRGS 510). Die Anforderungen an dieses Lager richten sich nach den zu lagernden Gefahrstoffen (s. Tabelle 1 TRGS 510). ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
gültig und wurde für ortsfeste Behälter durch die TRGS 509 abgelöst. Des Weiteren hat sich der Geltungsbereich der TRGS 509 durch die Anwendung bei vielen weiteren Gefahrstoffen erweitert. Die TRbF 20 kann aber weiter als Erkenntnisquelle herangezogen werden, wenn keine neueren Erkenntnisse für die Lösung des Problems vorhanden sind.Unabhängig vom konkreten Wert sind die Ziele der Technischen Regel ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
zur Strahlungsquelle abnimmt, d.h. z.B. ein Deckenstrahler in einer Halle in mehreren Metern Höhe kann eher als unbedenklich eingeschätzt werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen außerdem die sekundären Gefährdungen durch die künstlichen optischen Strahlungen, wie z.B. die Brand-, bzw. Entzündungsgefahr evtl. gelagerter brennbarer Arbeits- und Gefahrstoffe berücksichtigt werden. Arbeitshilfen ...
Stand: 12.01.2016
Dialog: 25683
und Soziales des Landes Nordthein-Westfalen angeboten.Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) finden Sie auf der Seite der BAuA.(*) das Zitat aus der DGUV-Regel 109-003 (Stand: 03/2011) bezieht sich auf Regelungen in Vorläuferversionen der Gefahrstoff- bzw. Biostoffverordnung. Die aktuellen Vorschriften zum Ess- und Trinkverbot am Arbeitsplatz ergeben sich aus § 8 Abs. 3 GefStoffV bzw ...
Stand: 13.04.2022
Dialog: 6419
, die sich u.a. aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" ergeben.Umfangreiche Hilfe geben auch die Fachinformationen der BGHM.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 8974
Nach Artikel 29 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt folgendes:"Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften(1) Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 hinsichtlich eines Kennzeichnungsetiketts in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats, in dem de ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen zu beachtende Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können", und der TRGS 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B" aufgeführt. Einen guten Überblick über alle Aspekte beim Einsatz ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 15430
Da es sich bei den beschriebenen Arbeitsplätzen um Innenraumarbeitsplätze handelt (an denen nicht direkt mit Gefahrstoffen umgegangen wird), gilt nicht die Gefahrstoffverordnung zur Beurteilung der Exposition. Somit finden auch die nachgeordneten Regelwerke (Technische Richtlinien für Gefahrstoffe und somit die Arbeitsplatzgrenzwerte) keine Anwendung. Eine Übersicht zur Beurteilung ...
Stand: 16.10.2014
Dialog: 22109
zwingend erforderlich. Die Arbeitsplatzgrenzwerte sind unter Überdruck nicht anwendbar. Zur Vermeidung von lebensbedrohlichen Vergiftungen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein, dass die Atemluft der Beschäftigten frei von Gefahrstoffen, insbesondere nitrosen Gasen, ist. Geeignete Schutzmaßnahmen sind: Umgebungsluftunabhängige Atemluftversorgung über Voll-, Halbmasken, Helme oder Hauben. Zusätzliche ...
Stand: 03.12.2024
Dialog: 44049
Eine Kennzeichnung der Arbeitsmaschine hat auch in dem von Ihnen geschilderten Fall zu erfolgen. Schon der Hersteller hat im Rahmen der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) vor bestehenden Restrisiken an der Maschine zu warnen, um den Schutz der Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmaschinen mit einem vom Hersteller ausgewiesenen Emissions-S ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23300
werden. Diese müssen eine Zuverlässigkeit für die Aufgabe erwarten lassen und entsprechend unterwiesen sein.Weitere Regeln für das Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe TRBS 3145/TRGS 745 unter Nr. 4.3. Darüber hinaus enthält die DGUV Regel 112-190 unter Nr. 6.9.2 Anforderungen an das Befüllen von Druckgasbehältern sowie unter Nr ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279