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Welche Gefährdungen und Gesundheitsrisiken gehen von Infrarotheizungen bzw. Wärmewellenheizungen aus?

KomNet Dialog 25683

Stand: 12.01.2016

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung

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Frage:

Welche Gefährdungen und Gesundheitsrisiken gehen von Infrarotheizungen bzw. Wärmewellenheizungen aus?

Antwort:

Ihre Frage enthält keine Aussage über die Bedingungen, unter denen Ihre Infrarotheizungen / Wärmestrahler zum Einsatz kommen. Deshalb kann unsererseits nur eine grobe Skizzierung der Gefährdung vorgenommen werden:
 
Von Infrarotheizungen geht zunächst die Gefahr der Erwärmung, Berührung evtl. heißer Oberflächen sowie die Gefährdung der Augen und Haut durch künstliche optische Strahlung aus.
 
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG müssen Maßnahmen gegen direkte Berührung / Verbrennung abgeleitet werden.
 
Nach § 3 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) hat der Arbeitgeber u.a. Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch künstliche optische Strahlung festzustellen.
 
Die von Ihnen erwähnten Infrarotstrahler emittieren eine Strahlung im Wellenlängenbereich von (700nm – 1mm). Gemäß Tabelle A1 der Technischen Regeln zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) – Teil Allgemeines-  besteht die Gefahr der Kataraktbildung / thermischen Schädigung der Netzhaut des Auges sowie der thermischen Schädigung der Haut.

Hierbei ist zu beachten, dass die Gefährdung beider Organe mit zunehmendem Abstand zur Strahlungsquelle abnimmt, d.h. z.B. ein Deckenstrahler in einer Halle in mehreren Metern Höhe kann eher als unbedenklich eingeschätzt werden.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen außerdem die sekundären Gefährdungen durch die künstlichen optischen Strahlungen, wie z.B. die Brand-, bzw. Entzündungsgefahr evtl. gelagerter brennbarer Arbeits- und Gefahrstoffe  berücksichtigt werden.

Arbeitshilfen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung können auf den Internetseiten der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (Amt für Arbeitsschutz) der Freien und Hansestadt Hamburg herunterladen werden.