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des Magen-Darm-Trakts kommen. Grundsätzlich fordert die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten durch die unter § 8 Abs. 2 GefStoffV festgelegte Rangfolge von Maßnahmen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren ist: 1. Gestaltung des Arbeitsplatzes und Arbeitsorganisation, 2. Bereitstellung ...
Stand: 12.06.2012
Dialog: 12279
oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden."Im § 14 Abs.3 GefStoffV steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
ist und daher u. E. eine unzulässige Lagerung in der Produktion stattfindet. Einige weiterführende Tipps zur Gefährdungsbeurteilung: Bei der Beurteilung der Gefährdungen aufgrund der Lagerung von Gefahrstoffen in Produktionsbereichen sollten neben den Brandparametern immer auch die in der Produktion gegebenen (klimatischen) Bedingungen sowie als eine der wichtigsten Informationsquellen ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
innerhalb der Organisation weitergibt, wäre dieses kein Lieferant und es läge kein Inverkehrbringen vor.Die Organisation/Gesellschaft muss aber sicherstellen, dass das Sicherheitsdatenblatt allen Instituten, in denen mit dem Stoff oder Gemisch umgegangen wird, zur Verfügung steht, da es Grundlage für die zu treffenden Schutzmaßnahmen ist (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung usw.) ist. ...
Stand: 05.05.2023
Dialog: 43772
der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass […] ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43823
Die folgende Antwort bezieht sich ausschließlich auf Regelungen des Arbeitsschutzes entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Weitere rechtliche Vorgaben (z. B. Wasser- und Abfallrecht) sind bei der Lagerung zu beachten, werden hier jedoch nicht thematisiert.Zunächst einmal ist zu prüfen, ob es sich um einen Gefahrstoff im Sinne ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
gekennzeichnet sein.Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist." Die konkretisierende ASR A2.3 muss nicht angewendet werden, da diese nicht für im Freien liegenden Arbeitsstätten gilt.Für das Lagern von Gefahrstoffen, in diesem Fall in Gasflaschen ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt.Die ArbMedVV sieht für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor.Demnach sind Pflichtvorsorge zu veranlassen ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
der Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG). Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Auswahl und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Ausführliche Erläuterungen zur PSA und ihrer Benutzung finden ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12574
Für Unterweisungen gelten die folgenden Kriterien, die eingehalten werden müssen: mündlich arbeitsplatzbezogen bei Aufnahme der Beschäftigung bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe, insbesondere zum Umgang mit Arbeitsmitteln (§ 12 BetriebssicherheitsV) zur Lastenhandhabung (§4 LastenhandhabungsV) zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (§ 14 BioStoffV) zum Umgang ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
können. • Im Pausenraum dürfen keine Gefahrstoffe aufbewahrt oder verwendet werden. Fazit:Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen, wie die gesetzlichen Vorschriften umgesetzt werden. In Ihrem Fall kann die Gefährdungsbeurteilung nur zu dem Ergebnis kommen, dass ein Pausenraum auch bei weniger als 10 Beschäftigten erforderlich ist. Bei der Erstellung ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
Grundsätzlich sind nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist, zu begrenzen.Für Ihre Frage ist zu klären, ob bei Ihnen eine Lagerung oder Bereithaltung erfolgt.Die TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln und umzusetzen. Hinsichtlich der Tätigkeiten mit Biostoffen sind in Laboratorien insbesondere die Anforderungen der TRBA 100 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 24988
Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
"Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten" der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit den entsprechenden technischen Regeln fachkundig beurteilt und dokumentiert wird. Ziel ist, für alle Tätigkeiten die Zuordnung notwendiger und geeigneter Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde ...
Stand: 17.09.2021
Dialog: 4176
mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte er sich von der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt beraten lassen.Zu Desinfektionsmitteln siehe die DGUV Regel 101-018 (bisher: BGR 209) "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln". Im Anhang 3 dieser Regel finden ...
Stand: 15.09.2018
Dialog: 4394
der Notwendigkeit von Raumluftmessungen der o. g. Gefahrstoffe ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb unter Einbeziehung der Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu klären. Sie sind i. d. R. notwendig, wenn nicht durch andere Maßnahmen die sichere Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet werden kann. ...
Stand: 16.02.2022
Dialog: 21828
werden. Die Tätigkeiten an der Zapfstelle sind nach TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" zu bewerten und die notwendigen Schutzmaßnahmen zusätzlich zu ergreifen. Bei Tätigkeiten, bei denen Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen bestehen, sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.Gegebenenfalls sollten nicht nur die Auffangwanne und die Zapfstellenausgänge ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 22142