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die Pflicht zur jährlichen Unterweisung für Flurförderzeuge dem Arbeitgeber. Dieser kann nach § 13 Abs. 1 ArbSchG eine fachkundige Person mit der Unterweisung beauftragen. Welche Anforderungen diese Person erfüllen muss, ist nicht im Detail geregelt und muss vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden.Auf die DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" weisen wir hin.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 42461
Nein! Der Unterweisende benötigt keinen Staplerschein, muss aber über hinreichende Kenntnissen der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen. Begründung: Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
als nicht geeignete Schutzmaßnahme erweisen, sollte ein anderes Schutzsystem, z.B. ein seitlicher Schutzbügel gewählt werden.Bei den regelmäßigen Unterweisungen sollten die Fahrer u.a. auf die Gefahren hingewiesen und über das sicherheitsgerechte Verhalten unterwiesen werden.Hinweis:Auf die DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" und die Informationen zur Staplersicherheit der BG ETEM möchten wir hinweisen. ...
Stand: 31.01.2023
Dialog: 1941
und solchen Personen, die über keine ausreichende Lesefähigkeit verfügen, erreichen. In besonderen Fällen, z. B. zur Benutzung von bestimmten Schutzausrüstungen oder zur Bedienung von Geräten, die eine besondere Gefährdung darstellen, wie Gabelstapler und Krane, sind sogar spezielle Schulungen erforderlich. Art und Umfang der Unterweisungen sowie die hierfür verantwortlichen Personen und die Überprüfung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
einmal jährliche Unterweisung ergibt sich aus § 12 BetrSichV und dem § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Näheres ist auch der DGUV Regel 100-001 Punkt 2.3 Unterweisung der Versicherten zu entnehmen.Gemäß § 5 Betriebsanweisung der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" gilt folgendes:"(1) Der Unternehmer hat für den Betrieb von Flurförderzeugen eine Betriebsanweisung in schriftlicher ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
für die tägliche Einsatzprüfung als Aufkleber bestellt werden."Die Checkliste „Einsatz von Flurförderzeugen“ der BGHM und der „Gesprächsleitfaden Flurförderzeuge“ der GDA geben Ihnen weitere Informationen zur täglichen Einsatzprüfung.Zudem liegt die Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung „Arbeiten mit dem Gabelstapler“ der BG ETEM vor. ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 43799
Die Vorgabe, dass Mitarbeiter, die ein Flurförderzeug (z.B. einen Gabelstapler) bedienen, eine schriftliche Beauftragung benötigen, ergibt sich aus § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Für Kraftfahrer findet sich eine ähnliche Regelung im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge": "Sie " (die Fahrzeugführer) "müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
Bei gleichzeitigem Verkehr von Fahrzeugen, z.B. Gabelstaplern im Betrieb, läßt sich eine Regelung ableiten. Nach § 16 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" haben Personen auf den Flurförderzeugverkehr zu achten. Daraus läßt sich ableiten, dass eine Wahrnehmung (insbesondere von Warnungen) optisch und ggf. akustisch durch andere Beschäftigte möglich sein muss. Unter pragmatischen ...
Stand: 15.10.2023
Dialog: 4784
Flurförderzeuge sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV. Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte einen Gabelstapler fahren lässt, muss daher die Anforderungen der BetrSichV und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" beachten.Grundsätzlich bleibt die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten, unterwiesenen ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
der schriftlichen Beauftragung ist sowohl eine gerätespezifische Einweisung, als auch eine Unterweisung in Bezug auf die betrieblichen Gegebenheiten erforderlich; siehe auch BG-Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925). Die Beauftragung kann z.B. durch einen Fahrerausweis erfolgen und gilt immer nur für den Betrieb für den die Beauftragung ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277
Ja, auch in dem von Ihnen geschilderten Fall ist der Schlüssel abzuziehen. In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" ist hierzu folgendes nachzulesen:"7.1 Sichern gegen unbefugtes Benutzen Nur vom Unternehmer beauftragte Personen dürfen den Gabelstapler fahren. Sie müssen verhindern, dass ihr Gabelstapler unbefugt benutzt wird. Dazu genügt in der Regel, wenn der Antrieb stillgesetzt ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42472
Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird nur für Kraftomnibusse das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben (§ 35g StVZO).Auch die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" erhebt keine Forderung zum Mitführen eines Feuerlöschers auf Flurförderzeugen (Gabelstaplern) .Eine generelle Mitführpflicht für Feuerlöscher auf Gabelstapler ist uns nicht bekannt. Aus Gründen des vorbeugenden ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 6640
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt. Wird mit dem Gabelstapler öffentlicher Verkehrsraum befahren, so gelten zusätzlich das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Fahrerlaubnisverordnung.Welche umfangreichen Anforderungen hinsichtlich ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 7781
In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" unter Punkt 6.4.1 ist hierzu nachzulesen:"Regelmäßige Beförderung von Lasten, die eine Sicht auf die Fahrbahn nicht zulassen, widerspricht den Sicherheitsanforderungen. In solchen Fällen müssen andere geeignete Transportmittel verwendet werden. Bewährt haben sich beispielsweise:• Quersitzstapler (Bild 6-16),• Seitenstapler,• Gabelstapler ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 17972
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u .a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nr. 1ff. der BetrSichV entnehmen.Nach der DGUV Vorschrift 68 sind Flurförderzeuge gemäß ihrer Bauart dadurch gekennzeichnet, dass sie1. mit Rädern ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 23385
Der Einsatzort der Fahrer und Gabelstapler ist nicht entscheidend. Verantwortlich für die Beauftragung zum Führen eines Flurförderzeuges ist der Arbeitgeber oder dessen verantwortlicher Beauftragter, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer oder dessen verantwortlicher Beauftragter jeweils die bei ihm beschäftigten Fahrer mit dem Führen des Flurförderzeuges ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3058
genannten Bestimmungen entsprechen. (4) Außerdem müssen die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsgurten oder Rückhaltesystemen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechend. (5) ... ..." Flurförderzeuge (Gabelstapler) sind gemäß StVZO jedoch den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichgestellt. Es handelt sich hierbei zwar weiterhin um ...
Stand: 05.04.2022
Dialog: 15076
. Staplerführerschein") ist im Regelfall nicht zulässig. Nähere Informationen bietet der Abschnitt 3.5 "Qualifikation von beauftragten Beschäftigten" der TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln".Wird mit einem Gabelstapler zudem öffentlicher Verkehrsraum befahren, sind auch die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Je ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
mit Frontgabelstaplern ausnahmsweise eine große Last, die die Sicht auf die Fahrbahn versperrt, aufgenommen und bewegt werden, soll der Fahrer hierbei rückwärts fahren. Da die Last bei der Rückwärtsfahrt nicht beobachtet werden kann, soll mit Lasten, die seitlich über den Gabelstapler hinausragen, nicht rückwärts gefahren werden. Häufiges Rückwärtsfahren ist zu vermeiden, da hierbei die Wirbelsäule des Fahrers ...
Stand: 01.05.2024
Dialog: 43940
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u.a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nummer 2 der BetrSichV und der TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6578