Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist es zulässig, während der Arbeit Musik über Kopfhöhrer zu hören? Gibt es Vorschriften dazu?

KomNet Dialog 4784

Stand: 15.10.2018

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sicheres Verhalten / Erkennen von Gefährdungen > Sonstige Gefährdungen und Verhaltensmaßregeln

Favorit

Frage:

Ist es zulässig, während der Arbeit in einem Wartungsbetrieb mit einen MP3 Player, Walkman oder ähnliches Musik zu hören? Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die dieses regelt?

Antwort:

Bei gleichzeitigem Verkehr von Fahrzeugen, z.B. Gabelstaplern im Betrieb, läßt sich eine Regelung ableiten. Nach § 16 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" haben Personen auf den Flurförderzeugverkehr zu achten. Daraus läßt sich ableiten, dass eine Wahrnehmung (insbesondere von Warnungen) optisch und ggf. akustisch durch andere Beschäftigte möglich sein muss. Unter pragmatischen Gesichtspunkten sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine eingeschränkte Wahrnehmung (Warnung) unterstellt werden. Auf dieser Basis ist dann die Benutzung von MP3-Playern u.ä. zu verbieten.

Die Beschäftigten sind verpflichtet, gemäß ihren Möglichkeiten und der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre und die Sicherheit der anderen Beschäftigten, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind, zu sorgen (vergl. § 15 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 15 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Beschäftige sind verpflichtet, entsprechende Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.