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Regelungen zum VOC-Gehalt trifft die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV). Davon erfasst sind bestimmte Farben und Lacke zur Beschichtung von Gebäuden, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie Produkte der Fahrzeugreparaturlackierung. Diese sind gemäß § 4 der Verordnung unbeschadet anderer Kennzeichnungsvorschriften, mit einem Etikett zu versehen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 43469
die Regelungen der Gefahrstoffverordnung.[...]"Die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach TRGS 900 ist sicherzustellen.Das Baustein-Merkheft 412 „Maler und Lackierer" der BG BAU weist den Baustein C 404 „Farben und Lacke" auf.Der Baustein C 404 „Farben und Lacke" enthält unter Schutzmaßnahmen Hinweise beim Umgang mit alten Rostschutzanstrichen, Hinweise beim Umgang mit lösemittelverdünnbaren ...
Stand: 15.11.2024
Dialog: 44037
- und Klebemittel. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind krebserregend.Polychlorierte Biphenyle (PCB) können in dauerelastischen Fugenmassen, Farben, Lacken, Flammschutzanstrichen, Verguss- und Spachtelmassen, Klebstoffen, Kunststoffen, Isolierflüssigkeiten in Transformatoren und Kondensatoren vorkommen. Neben diesen Primärquellen existieren in PCB-belasteten Gebäuden auch Sekundärquellen ...
Stand: 15.11.2022
Dialog: 43735
möglich.Besteht der Verdacht auf Vorliegen einer Berufserkrankung, so ist eine genaue arbeitstechnische Analyse erforderlich, die auch auf die Identifizierung der verwendeten Azofarbstoffe abzielt.Nitroverdünnung:Die sog. (Universal-)Nitroverdünnung ist ein Gemisch aliphatischer, aromatischer und anderer Kohlenwasserstoffe ohne einheitliche Zusammensetzung. Sie wird als Lösemittel für Farben und Lacke ...
Stand: 02.04.2019
Dialog: 5154
, Verkleidungen, sanitäre, thermische und lüftungstechnische Anlagen, im Brandschutz usw. Es gibt im Baubereich über dreitausend asbesthaltige Materialien. Zum Vergleich: ausschließlich natürliche Materialien wie Holz oder Metall enthalten kein Asbest, können aber asbesthaltig beschichtet sein (Farben, Lacke, Kitte, Dichtungsreste usw.) oder mit asbesthaltigem Staub belastet sein.Die anzuwendenden ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Die Farbgestaltung von Dokumenten und anderen Arbeitsmaterialien, aber auch die Farbgestaltung von Texten auf dem Bildschirm sollte zwei Aspekten Rechnung tragen:1) Ergonomische Unbedenklichkeit. Die Sehaufgabe des Auges (gute Lesbarkeit des Textes, schnelles Erkennen und Unterscheiden wichtiger Informationen) sollte unterstützt werden. Intensive Farben haben einen starken Signalcharakter, Text ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 314
werden. Bei der Instandhaltung von Aufstiegen aus Holz sollen zum frühzeitigen Erkennen von Schäden nur durchscheinende Lacke, Lasuren und Imprägnierungen verwendet werden." ...
Stand: 27.04.2020
Dialog: 19725
In ausgehärteten Lacken sind in der Regel gefährliche Komponenten, wie z. B. Lösungsmittel oder Härter, nicht mehr enthalten. Für Lackstäube gilt daher der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW), also die Arbeitsplatzgrenzwerte für A-Staub und für E-Staub.Es ist allerdings zu ermitteln, ob in den Lackstäuben andere gefährliche Stoffe mit spezifischer Toxizität enthalten sind wie z. B. Schwermetalle ...
Stand: 08.01.2021
Dialog: 43389
, oder durch eine vergleichbare Nagelreihe (mindestens drei Nägel pro Meter), in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß oder Gelb - in Abhängigkeit von der Farbe der Bodenfläche erreicht werden. (2) Eine Verwendung von langnachleuchtenden Produkten für die Markierung von Fahrwegen hat den Vorteil, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheitsaussage für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten bleibt. "2 ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 9474
Im privaten Bereich muss ein Handfeuerlöscher nicht zwingend in roter Farbe ausgeführt sein, wobei natürlich im Brandfall / bei Hektik / bei schlechten Sichtverhältnissen / etc. ein schnelles Auffinden durch erwartungskonfome Farbe im Zweifel den nötigen Zeitvorteil bringt und Leben retten kann. Im gewerblichen Bereich sind die Vorschriften aber "strenger". Hier erfolgt die Auswahl ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 19630
mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist und in besonderen Einrichtungen erfolgt, die dem Stand der Technik entsprechen. (Abschnitt 1.5 Absatz 2 des Anhang 1 Nummer 1 der GefStoffV)Hinweis aus der DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“: Flüssige entzündbare Beschichtungsstoffe und Verdünnungen, wie Lacke, Härter, Lösemittel, Einstellmittel ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Im Anwendungsbereich des Kapitels 2.29 "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen" der DGUV Regel 100-500/BGR 500 wird zunächst daraufhingewiesen, dass "auch wasserverdünnbare Beschichtungsstoffe (Wasserlacke) organische Lösemittel enthalten können und damit leicht entzündlich oder entzündlich sein. Sie können auch gesundheitsschädliche Stoffe enthalten."Weiter wird unter Ziffer 3.16.2 ausgeführt:"Könn ...
Stand: 27.08.2018
Dialog: 8231
Die Anforderungen an Montage, Installation und Betrieb von Füllanlagen für Flüssiggas (hier: Flüssiggas-Tankstelle) werden in der TRBS 3151/TRGS 751 konkretisiert. Unter der Ziffer 4.1.4 und 4.1.6 wird beschrieben, wie Lagerbehälter bzw. die Abgabeeinrichtungen vor Beschädigungen durch Anfahren zu schützen sind. Anforderungen an die farbliche Kennzeichnung werden darin nicht gestellt.Bei einer Bet ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 17924
des Minimierungsgebotes und des Vorrranges von technischen Schutzmaßnahmen vor persönlichen Schutzmaßnahmen ist die Anlagentechnik nach dem Stand der Technik auszuführen. Lassen sich, weniger gesundheitsgefährdende, wasserlössliche Farben verwenden, so ist diesen der Vorzug zu geben.Eine gute Gesamtübersicht über die Anforderungen beim Spritzlackieren erhalten sie durch die DGUV Regel 109-013 "Schutzmaßnahmenkonzept ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 4522
Grundsätzlich müssen beim Umgang mit Gefahrstoffen die möglichen Gefährdungen und die zu treffenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt und festgelegt werden. Nach § 6 der Gefahrstoffverordnung i.V.m. Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) muss für den ...
Stand: 06.01.2023
Dialog: 11152
Seit Herbst 2013 ersetzt die neue EN ISO 20471 "Hochsichtbare Warnkleidung" die bisherige EN 471:2003+A1:2007. (kostenpflichtig zu beziehen über den Beuth-Verlag). In dieser Norm sowie im Abschnitt 7 der EN 1150:1999 "Warnkleidung für den nicht professionellen Gebrauch" sind Prüfungen beschrieben, sowohl was die Farbe des Hintergrundmaterials als auch, was das retroreflektierende Material ...
Stand: 07.06.2016
Dialog: 4917
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Die speziellen an Lackierräume zu stellenden technischen und baulichen Anforderungen ergeben sich u.a. aus der DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Besc ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 43797
zu machen, sollte das Gehäuse des Stopp-Tasters in der Farbe blau (RAL 5015) ausgeführt werden. Die Beschäftigten sind entsprechend einzuweisen. Die Betätigung des Stopptasters muss an einer ständig besetzten Stelle angezeigt werden.Hinweis:Weitere Anforderungen können sich auch aus dem Baurecht ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 4379
Für die Behandlung der KMF gilt die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle". Es wird unterschieden in "alte" Mineralwolle (anwendbar bis 2010) und "neue" Mineralwolle (Anwendung ab ca. 1996). Wenn das Material nicht zugeordnet werden kann, ist unbedingt eine Einstufung als "alte" Mineralwolle vorgegeben.Für "alte" Mineralwolle besteht kein Gebot des Entf ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 19674
Gefahrkennzeichen angebracht werden, die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen."Unter dem Absatz 5.2.2.2.1 ist noch folgendes nachzulesen:"Die Gefahrzettel müssen den nachstehenden Vorschriften und hinsichtlich der Farbe, der Symbole und der allgemeinen Form den Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2 entsprechen. Entsprechende Muster, die für andere Verkehrsträger vorgeschrieben sind, mit geringfügigen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5779