Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist es zulässig, Leitern (Steh-/ Anlegeleitern) zu lackieren oder stehen dem Vorschriften entgegen?

KomNet Dialog 19725

Stand: 27.04.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

Favorit

Frage:

Ist es zulässig, Leitern (Steh-/ Anlegeleitern) zu lackieren oder stehen dem Vorschriften entgegen?

Antwort:

Wir empfehlen Ihnen die DGUV Information 208-006 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten".


"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend durch Sicht- und Funktionsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Bei der Prüfung der Leitern sollte besonders auf Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen geachtet werden.

Bei der Instandhaltung von Aufstiegen aus Holz sollen zum frühzeitigen Erkennen von Schäden nur durchscheinende Lacke, Lasuren und Imprägnierungen verwendet werden."