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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Bestimmungen müssen bei der Planung einer kleineren Handlackieranlage beachtet werden?

KomNet Dialog 4522

Stand: 24.03.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Allgemeine Informationen

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Frage:

Welche Gesetze, Arbeitsschutzbestimmungen, technischen Regeln und Umweltschutzbestimmungen müssen bei der Planung einer kleineren Handlackieranlage beachtet werden? Ist die Verwendung von lösemittelhaltigen Farben noch zulässig oder dürfen nur wasserlösliche Farben verwendet werden? Gibt es Übergangsfristen? Ist die Filterung über eine `Wasserwand` noch zulässig oder müssen hier Trockenfilter eingebaut werden?

Antwort:

Neben der Gefahrstoffverordnung, die umfangreiche Schutzmaßnahmen der Beschäftigten vor den gefährlichen Eigenschaften der Gefahrstoffe vorsieht, ist die Betriebssicherheitsverordnung relevant. Für die bauliche Ausführung ist neben der Landesbauordnung auch die Arbeitsstättenverordnung heranzuziehen.

Die oben genannten Verordnungen werden durch technische Regeln konkretisiert. Auf Grund des Minimierungsgebotes und des Vorrranges von technischen Schutzmaßnahmen vor persönlichen Schutzmaßnahmen ist die Anlagentechnik nach dem Stand der Technik auszuführen. Lassen sich, weniger gesundheitsgefährdende, wasserlössliche Farben verwenden, so ist diesen der Vorzug zu geben.


Eine gute Gesamtübersicht über die Anforderungen beim Spritzlackieren erhalten sie durch die DGUV Regel 109-013 "Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole" und die DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe". 


Wir empfehlen, vor der Planung das Vorhaben mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt abzustimmen. Weitergehende Hilfen können auch die zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) und die zuständigen Unfallversicherungsträger geben.


Hinweise:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.

Hinsichtlich der Emissionsfragen und der Filtertechnik wenden Sie sich bitte an die zuständige Umweltbehörde.

Fragen im Zusammenhang mit der Baugenehmigung und evtl. nötiger Nutzungsänderung müssen sie mit den zuständigen Bauordnungsamt klären.