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Mit welchen Prüfverfahren kann man die Gebrauchstauglichkeit von Schutzkleidung ermitteln?
KomNet Dialog 4917
Stand: 07.06.2016
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung
Frage:
Die BGR 189 regelt im Punkt Prüfungen, dass der Unternehmer die Schutzkleidung entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Gebrauchstauglichkeit prüfen lassen muss. Im konkreten Fall betrifft es die Warnbekleidung (Dienst-und Schutzbekleidung) von Mitarbeitern eines Entsorgungsbetriebes. Die Mitarbeiter waschen ihre Warnbekleidung selbst. Im Laufe der Zeit ist das Orange der Bekleidung verwaschen. Mit welchem Prüfverfahren kann nun die Funktion der Fluoreszenz des Hintergrundmaterials sowie die Retroflexion der Reflexstreifen gemessen werden, um die Gebrauchstauglichkeit zu prüfen? Oder gibt es andere Möglichkeiten zur Gewährleistung der Gebraustauglichkeit?
Antwort:
Seit Herbst 2013 ersetzt die neue EN ISO 20471 "Hochsichtbare Warnkleidung" die bisherige EN 471:2003+A1:2007.
(kostenpflichtig zu beziehen über den Beuth-Verlag). In dieser Norm sowie im Abschnitt 7 der EN 1150:1999 "Warnkleidung für den nicht professionellen Gebrauch" sind Prüfungen beschrieben, sowohl was die Farbe des Hintergrundmaterials als auch, was das retroreflektierende Material der Warnkleidung anbelangt. (siehe auch Norm der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft CIE 54.2 "retroreflektierendes Material").
Einführungsbeitrag der DIN EN ISO 20471:
Diese Internationale Norm legt Anforderungen an Schutzkleidung fest, die die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert, mit der Absicht, ihn in gefährlichen Situationen bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit auffällig zu machen. Auffälligkeit ist das Merkmal, das die visuelle Aufmerksamkeit, die ein Objekt auf sich zieht, beschreibt. Dies ist ein besonders wichtiges Charakteristikum in komplexen Umgebungen, die visuell konkurrierende Objekte aufweisen. Auffälligkeit ist bedingt durch den Kontrast der Leuchtdichte, den Kontrast der Farbe, Muster und Design sowie Bewegungscharakteristika eines Objektes bezüglich des Umgebungshintergrunds, gegen den dieses Objekt betrachtet wird. In dieser Internationalen Norm sind Leistungsanforderungen an die Farbe und die Retroreflexion festgelegt, wie auch an die Mindestflächen und die Anordnung der Materialien in der Schutzkleidung. Diese Norm gilt nicht für Warnkleidung aus dem Sport- und Freizeitbereich. Für diesen Bereich existieren andere Normen (siehe EN 1150:1999 und EN 13356:2001). Diese Norm gilt nicht für die klassische Arbeiterbekleidung, für die der Hersteller den Anspruch erhebt, dass sie keine Schutzkleidung ist und sie nicht in Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen ist, selbst wenn einige kleine auffälligkeitserhöhenden Materialien für einen anderen Zweck verwendet werden. Mögliche Anwender dieser Norm sind Prüfinstitute, Zertifizierungsstellen und Hersteller. Diese Norm wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 94 "Personal safety - Protective clothing and equipment" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten" (Sekretariat: DIN, Deutschland) erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-07 AA "Spezielle Schutzkleidung (Warnkleidung und Zubehör)" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).
Änderungsvermerk:
Gegenüber DIN EN 471:2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aufgrund der Übernahme als Internationale Norm angepasst; b) Abschnitt 4.2 "Spezifische Anforderungen an die Ausführung" vollständig überarbeitet; c) Reflexionsstufen für retroreflektierende Materialien entfernt. Die Mindestrückstrahlwerte aller Materialien mit einzelnen Eigenschaften müssen künftig der ehemaligen Stufe 2 entsprechen; d) Abschnitt 7.5 "Alterung" hinzugefügt; e) informativen Anhang A "Angaben zu Risikosituationen" aufgenommen; f) informativen Anhang D "Leitfaden für die Ausführung von Warnkleidung" aufgenommen; g) Dokument redaktionell überarbeitet.
Möglicherweise kann Ihnen der Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" zu Ihrer Fragestellung noch weitere Informationen geben.