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es bei der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Das Fahrzeug und die Auf-/Einbauten sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und somit ist diese vollumfänglich anzuwenden. Im Anhang 1 unter der Nummer 1 finden sich die besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln.Hinweise:Auf die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" möchten wir hinweisen.Weitere Anforderungen ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
der Gefährdungsbeurteilung klären, dass das Arbeitsmittel den Mindestanforderungen entspricht. Unseren Erachtens ergibt sich daher keine Pflicht, dass ein Fahrzeug einen solchen Spurassistenten verbaut haben muss, auch wenn dies aus Sicht des Schutzes der Arbeitnehmer wünschenswert ist. ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
werden können. Eine Grundlage für die Gefährdungsermittlung sind die Gebrauchsanleitungen/Betriebsvorschriften des Fahrzeugherstellers. Hier finden sich u. a. Angaben über die Wirkungsweise der Steuer- und Bremstechnik, zum sicheren Umgang mit dem Arbeitsmittel und zu Wartung und Instandhaltung. Bei alten technischen Arbeitsmitteln (Fahrzeugen) und fehlenden Unterlagen des Herstellers ist es Aufgabe des Betreibers ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550
Bei einem dienstlich genutzten PKW handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die unter Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung genannten "Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 11496
Bei dem Anhänger handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind die Anforderungen der Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 BetrSichV zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln ...
Stand: 13.02.2022
Dialog: 43637
Es ist davon auszugehen, dass Sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - betrachten. Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit von Arbeitsmitteln finden sich im Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Der Begriff Arbeitsmittel ist hier allerdings nicht zu finden. Arbeitsmittel im Sinne des ProdSG werden unter dem Begriff "Produkte" behandelt. Im vorliegenden Fall ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,2. tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden,3. Rechenmaschinen, Registrierkassen oder andere Arbeitsmittel mit einer kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich ist und4. Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem Display ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 42827
Beförderungen die von Mitarbeitern durchgeführt werden, die Gefahrgut als Werkzeug oder als Arbeitsmittel zu Baustellen mitführen, unterliegen unter bestimmten Randbedingungen nicht dem ADR.In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.1, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.Im ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.Nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften dürfen Fässer oder Kanister aus Kunststoff höchstens 5 Jahre lang als Verpackung für Gefahrgüter wie Kraftstoff genutzt werden; dementsprechend muss das Herstellungsdatum auf diesen Verpackungen angegeben sein:Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR: Sofern von der zuständigen Behörde ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Überwachungsbedürftige Anlagen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 1188
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
Soweit die Produkte nicht spezielleren Rechtsverordnungen unterliegen (z. B. Vorschriften über Bauprodukte oder Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung), gelten die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG.Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefährdungen ver ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angesehen werden, ist im Dokument "Einteilung der Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben für das Heben von Lasten verwendet werden" beschrieben.Hiernach handelt es sich bei der kranbaren Transportkiste um ein Arbeitsmittel. ...
Stand: 21.12.2023
Dialog: 43866
Nein, eine Fahrtreppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sondern in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Die Anforderungen ergeben sich aus der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und dem Punkt 4.8 der ASR A1.8 "Verkehrswege".Hinweis:Auf die Frage A 2.1 zu § 2 Abs. 1 „Gebäudebestandteile / Einrichtungen“ der LV 35 "Leitlinien zur Be ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 42711
Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Nach dieser Definition gehört ...
Stand: 18.05.2017
Dialog: 1737
, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.Bei ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik und Vollst ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190