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Konkrete Angaben, bis wann ein Tätigkeitsbericht abgeben werden muss, sind nicht vorgesehen.In der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist hierzu in § 5 Bericht nachzulesen:Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben ...
Stand: 23.03.2024
Dialog: 18705
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 09.09.2017
Dialog: 30233
Nach § 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen. Eine Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bedarf nach § 5 ASiG ebenso der Schriftform. Dies bedeutet, dass die Bestellung vom Arbeitgeber oder seinem Bevollmächtigten eigenhändig ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 6739
Gemäß DGUV Vorschrift 2 hat der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) entsprechend den Betreuungserfordernissen nach Anlage 2 der Vorschrift zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 enthält keine Regelungen zur innerbetrieblichen Organisation dieser Bestellverpflichtung. Das ASiG enthält ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15333
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) und der Betriebsärzte (§ 3 ASiG). Allerdings wird "regelmäßig" im ASiG nicht konkretisiert. Der zeitliche Turnus von Betriebsbegehungen sollte daher von den betrieblichen Erfordernissen abhängig gestaltet werden. Begehungen könnten ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 3973
In § 9 "Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat" des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- wird festgelegt, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten sollen.Dort heißt es:§ 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 17998
Die auf Seeschiffen beschäftigten Personen müssen bei der Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat versucht, den Arbeitsschutz so einheitlich wie möglich zu regeln. Dies gilt auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Bereich der Seeschifffahrt unter deutscher Flagge. Die alte Regelung, wonach ...
Stand: 17.03.2015
Dialog: 23364
Nein! Der Unterweisende muss nicht die Anforderungen an Ausbilder gemäß DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern" erfüllen, muss aber über hinreichende Kenntnisse der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen.Begründung:Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuge ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 42461
Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Betriebsärzte mindestens unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle disziplinarisch zu unterstellen. Gleiches gilt für (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit.Der Betriebsarzt ist nicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 43762
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Einsatz von seilunterstützen Arbeitsverfahren und Klettergeräten zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Bei der Festlegung von Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass wenn zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 8192
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.Betriebsanweisungen sind u. a. Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Hierbei ist zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt in die Erstellung von Betriebsanweisungen einzubeziehen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 26600
Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 22921
für Arbeitssicherheit hat der Unternehmer keine Weisungsbefugnis über Fragen des Arbeitsschutzes. Nach § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Das ist nur möglich, wenn keine Weisungsbefugnis besteht. ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
Rechtliche Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Die Kirchen sind entweder direkt nach dem ASiG verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, oder, wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ist über den § 16 ASiG "Öffentliche Verwaltung" ein den Grundsätzen ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
-chemische Gefährdungen sind einzeln zu betrachten.Die Gefährdungsbeurteilung ist von einer fachkundigen Person zu erstellen. Sollte der Arbeitgeber nicht über eine entsprechende Fachkunde verfügen, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig sind z. B. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Hierbei ist der Umfang der zu treffenden Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber auf Grund § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" bestellt.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Während der Zeit mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
Die Aufgabenaufzählung des § 6 ASIG ist im Zusammenhang zu sehen mit § 5 ASIG: "der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASIG zu übertragen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist." Bei der Bestellung und Übertragung der Aufgaben sind alle Aspekte zu prüfen, die bei der Übertragung von Aufgaben wichtig sind, wie Fach ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu verstehen. Das bedeutet, dass sie nicht in einem Jahr gemacht wird und dann für längere Zeit unangetastet bleibt. Vielmehr muss sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer und die betrieblichen Vorgesetzten, die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978