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des ungereinigten leeren Tanks muss die Anforderungen des ADR erfüllen, wie z. B. Kennzeichnen des Fahrzeugs, ADR-Schein für den Fahrzeugführer, entsprechende Schutzausrüstung. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen.Sollte der Tank nach dem Entladen gereinigt werden, sind die Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. Der Entlader hat nach Absatz 1.4.3.7.1 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955
Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" ist in § 37 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen muss sichergestellt werden, dass diese nicht fortrollen, kippen oder umstürzen ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
- und Entladen von Fahrzeugen, wenn gefahrbringende Kräfte in Längsrichtung auftreten können, o Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile In den Durchführungsanweisungen ist dazu folgendes ausgeführt: Gefahrbringende Kräfte in Längsrichtung können beim Be- und Entladen z.B. auftreten durch Befahren der Ladeflächen mit Flurförderzeugen, Erdbaumaschinen oder anderen Fahrzeugen. Zur Neigung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 4131
, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen in besonderer Weise gesichert sein.Als standsicher können unter Voraussetzung ausreichender Tragfähigkeit und lotrechter Aufstellung im Allgemeinen angesehen werden:• Regale und Schränke mit entsprechendem Eigengewicht;• Schränke mit Ausziehsperren, die das Aufziehen jeweils nur einer Schublade zulassen;• Schränke mit Flügeltüren, wenn die Höhe der obersten ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43858
Kragarmregale müssen einen Anfahrschutz aufweisen. Die Formulierungen in Abschnitt 4.2.5 der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" zielt auf den Schutz der Standfüße eines Regals ab. Bei einem Kragarmregal ist dies der Fußsockel, der im Regelfall genauso weit herausragt wie die Kragarme.Bei dem Betrieb eines Kragarmregals muss Folgendes beachtet werden:1) Grundsätzlich mü ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43285
als Entlader zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind, 4. deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die von den Vorschriften des ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind, 5. deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs- oder Seeverkehr ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 15269
Es ist nicht zulässig, einen begasten Frachtcontainer ohne Vorliegen einer Freigabebescheinigung zu entladen.Begründung:Die Pflicht des Arbeitgebers zum Treffen geeigneter Schutzmaßnahmen beim Öffnen begaster Transporteinheiten (z.B. Container) richtet sich nach § 8 Absatz 8 in Verbindung mit Anhang I Nummer 4 (Begasungen) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Anhang I Nummer 4.4.3 der Gefahrstof ...
Stand: 23.03.2021
Dialog: 43323
In der DGUV Regel 208-061- "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" ist unter dem Punkt 4.2.5 folgendes nachzulesen:"Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durch einen ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen ...
Stand: 12.06.2024
Dialog: 42838
zur Sicherheit beim Be- und Entladen sowie zur Ladungssicherung finden sie auch in Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaften und in der VDI -Richtlinie 2700. ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867
-061- "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" ist unter dem Punkt 4.2.5 Folgendes nachzulesen:"Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durch einen ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz gesichert ...
Stand: 12.07.2024
Dialog: 8190
In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" findet sich unter § 17 folgendes: "Fahrzeuge dürfen mit Flurförderzeugen nur be- oder entladen werden, wenn das Fahrzeug gegen Rollen, Kippen, gesichert ist."Als Erläuterung findet sich in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrfit 68 weiterhin: "Die Forderung hinsichtlich der Sicherung des Fahrzeuges gegen Rollen ist beim Befahren ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 26154
Standsicherheit von Regalen und Schränken muss in jedem Betriebszustand gegeben sein. Hierbei sind neben der zulässigen Nutzlast auch die auftretenden Kräfte beim Ein- und Auslagern (siehe Abschnitt 4.1.2.4) zu berücksichtigen. Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen in besonderer Weise gesichert sein.Als standsicher können unter Voraussetzung ausreichender Tragfähigkeit ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4763
Anforderungen und Erläuterungen an die Nutzung von Flurförderzeugen und den Lastentransport enthält die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Zur Ladungssicherung sind folgende grundsätzlichen Anforderungen genannt:"§ 11 Beladung (1) Flurförderzeuge und ihre Anhänger dürfen nicht überlastet werden. (2) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass die Last nicht herabfallen oder ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 5101
/gueterkraftverkehr). Da das Entladen überwiegend im öffentlichen Verkehrsraum (auf der Straße) stattfindet, und gemäß Ihrer Angabe dort Fußgänger oder Radfahrer gefährdet sein können, empfehlen wir die Frage mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der betroffenen Kommune zu klären. Ggf. kann mit Zustimmung der Behörde ein zeitliches Sperren des Fuß- und Radweges vorgenommen werden. ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 13200
Ein Unfallbericht muss erstellt werden, wenn sich beim Beladen, beim Befüllen, bei der Beförderung oder beim Entladen gefährlicher Güter auf dem Gebiet einer Vertragspartei ein schwerer Unfall oder Zwischenfall ereignet. Dann hat der Verlader, Befüller, Beförderer oder Empfänger sicherzustellen, dass der zuständigen Behörde der betreffenden Vertragspartei spätestens einen Monat nach dem Ereignis ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 651
- und Entladen, wenn deren voraussichtliche Dauer nicht im Voraus bekannt ist, d. h. entweder vor der Abfahrt bzw. unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn des betreffenden Zeitraums ist „Arbeitszeit “ (Richtlinie 2002/15/EG).Hinweis:In der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 10 und im § 3 Fahrpersonalgesetz (FPersG) wird auf das Verbot bestimmter Akkordlöhne, Prämien und Zuschläge hingewiesen:"Mitglieder ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet, a) die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und b) nach dem Entladen ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
Öffnen und Entladen von Frachtcontainern". Unter dem Punkt 5.3 ist hier folgendes zu Persönlichen Schutzmaßnahmen nachzulesen:"5.3 Persönliche SchutzmaßnahmenSofern technische oder organisatorische Maßnahmen beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern keinen ausreichenden Schutz der Beschäftigten gewährleisten, sind ergänzend persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 8476
Für die Beseitigung außen anhaftender gefährlicher Füllgutreste bei Tanks werden in der "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)" sowohl der Befüller wie auch weitere Personen als verantwortlich für das Vermeiden und Besei ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13170