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Ab welcher Höhe muss ein Büroschrank mit der Wand verbunden werden, um diesen vor Umkippen zu sichern?

KomNet Dialog 43858

Stand: 29.08.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)

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Frage:

Ab welcher Höhe muss ein Büroschrank mit der Wand verbunden werden (Dübel), um diesen vor Umkippen zu sichern?:

Antwort:

In der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" wird unter Abschnitt 4.2.1 zur Standsicherheit Folgendes ausgeführt:

"Die Standsicherheit von Regalen und Schränken muss in jedem Betriebszustand gegeben sein. Hierbei sind neben der zulässigen Nutzlast auch die auftretenden Kräfte beim Ein- und Auslagern (siehe Abschnitt 4.1.2.4) zu berücksichtigen.

Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen in besonderer Weise gesichert sein.

Als standsicher können unter Voraussetzung ausreichender Tragfähigkeit und lotrechter Aufstellung im Allgemeinen angesehen werden:

• Regale und Schränke mit entsprechendem Eigengewicht;

• Schränke mit Ausziehsperren, die das Aufziehen jeweils nur einer Schublade zulassen;

Regale sowie Schränke, die von Hand be- und entladen werden, wenn die Höhe der obersten Ablage über der Standfläche nicht mehr als das Vierfache der Regal- oder Schranktiefe beträgt (siehe auch Abbildung 5);

• Regale auf Grund ihrer Verbindungs- und Aufstellungsart.

Besondere Sicherungen sind z. B. Verbindungen der Regale untereinander oder mit geeigneten Bauwerksteilen (z.B. ausreichend bemessene Bodenplatte)."

Auf die Informationen der DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe" und der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" weisen wir hin.