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Bei dem Umbau der elektrischen Steuerung einer bestehenden Aufzugsanlage handelt es sich um eine Änderung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diesen Fall definiert die TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen" (siehe www.baua.de) den Stand der Technik und ist anzuwenden. Die Regelungen der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) sind bei Änderungen ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 8797
Der DGUV Information 203-001 "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen" ist unter Nummer 3.1.1 u.a. Folgendes zu entnehmen:"Ob Schutz- oder Arbeitskleidung eingesetzt werden muss, ergibt sich in der Regel aus der Gefährdungsbeurteilung. Ob die Gefahr eines Störlichtbogens erheblich oder nur gering vorhanden ist, kann beispielsweise durch die Art der angewendeten Arbeitsmethode beantwortet ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 43766
In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Ausnahmen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie genannt. Hierzu zählen nach Buchstabe k) für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte:"k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie unter die Richtlinie 73/23/EWG21 des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften ...
Stand: 13.03.2023
Dialog: 23002
zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Der Arbeitgeber kann demzufolge den Betrieb so regeln, dass für den Nachtbetrieb nur eine Elektrofachkraft eingesetzt wird.§ 3 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...
Stand: 10.07.2022
Dialog: 4618
Die Anforderungen an geeignete Speisepunkte für Baustellen sind in der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" genannt.Unter Abschnitt 3.2 ist folgendes nachzulesen::"Steckdosen in einer GebäudeinstallationDer direkte Anschluss von elektrischen Verbrauchsmitteln an Steckdosen einer Gebäudeinstallation ist ohne Anwendung ...
Stand: 27.04.2020
Dialog: 13678
Die Errichtung, Änderung und Instandsetzung (inkl. Prüfungen) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden.Die Elektrofachkraft wird vom Unternehmer/Arbeitgeber beauftragt. Der Unternehmer oder die Vorgesetzten haben dabei die Führungsverantwortung hinsichtlich der Organisation ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 11333
In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei auss ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Ja das ist richtig. Durch Kriechströme kann die Kranelektronik beschädigt werden. Zur Vermeidung von Kriechströmen beim E-Schweißen sind die Erdungs- bzw. Massekabel isoliert zu verlegen. Auch sollte der Abstand Masseklemme - Schweißstelle so gering wir möglich sein, um Kriechströme zu vermeiden. Möglich wäre auch, das Rohr am Anschlagpunkt der Kette zu isolieren (z. B. nicht leitende Gummimatte), ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 17165
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für Telearbeitsplätze anzuwenden. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hierzu muss in der Regel ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers und ggf. beauftragter Personen (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Datenschutzb ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
Elektrische Betriebsmittel sind gemäß der Niederspannungsrichtlinie Richtlinie 2014/35/EU mit einem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Mit dieser Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller, dass sein Produkt den grundlegenden Anforderungen aller für das Erzeugnis zutreffenden europäischen Richtlinien (z.B. Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit, Maschinenrichtlinie usw.) entspricht ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 15669
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
Im Prinzip ja, das kann mehrere Gründe haben:a) Die CE-Kennzeichnung erfolgt aufgrund anderer auf das Produkt anwendbarer Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.b) Die CE-Kennzeichnung ist auf Komponenten der unvollständige Maschine angebracht (z. B. Elektrische Komponenten - aufgrund der Niederspannungsrichtlinie und/oder EMV Richtlinie) oder auf Sicherheitsbauteilen (z. B ...
Stand: 11.07.2014
Dialog: 21543
Es handelt es sich bei den Prüfungen nach DGUV V3 und DGUV V54 um unterschiedliche Prüfungen, so das sich alle 4 Jahre eine doppelte Prüfung ergibt. Dies lässt sich daraus schließen, dass sich die DGUV V3 auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und sich die DGUV V54 auf "Winden, Hub- und Zuggeräte" bezieht. Die beiden Vorschriften prüfen somit unterschiedliche "Teile" des Betriebsmittels. ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 26439
werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 konkretisiert. In Bezug auf Ihre Frage wird unter Nr. 2.1 Abs.4 ausgeführt:"Ist für eine Prüfaufgabe eine umfassende Befähigung (z. B. für elektrische und hydraulische Prüfanteile) erforderlich, die nicht von einer einzelnen zur Prüfung befähigten Person abgedeckt wird, kann sich diese auf Prüfergebnisse weiterer entsprechend qualifizierter Personen ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
, Alarmierungseinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzüge) - an eine Sicherheitsstromversorgungsanlage anzuschließen, die bei Ausfall der allgemeinen Spannungsversorgung den Betrieb der Sprinkleranlage (insbesondere der Pumpe) übernimmt. Die technische Auslegung richtet sich nach VDE 0100 Teil 560 "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Elektrische ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 3923
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als Elektrofachkraft elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) prüfen zu können. Bei der Betrachtung können die Regeln und Empfehlungen, die für befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten, angewendet werden.Befähigte Personen verfügen ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12426
und der Einsatzbereich der Maschine sind zu beachten.Die Norm DIN EN 809:1998+A1:2009/AC:2010 stellt eine harmonisierte Typ-C-Norm dar.Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU „gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind."Somit ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42975
zu berücksichtigen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Arbeitgeber, die selbst auf der Baustelle tätig sind.Somit sind die Arbeitsschutzvorschriften auch durch einen Unternehmer ohne Beschäftigte einzuhalten. Die elektrischen Betriebsmittel sind somit entsprechend zu prüfen. ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30846
Sofern auf Grund der Gefährdungsbeurteilung Elektriker-Schutzhosen nach DIN EN 50286 getragen werden müssen (geeignet zum Arbeiten an spannungsführenden Teilen bis 500 V Wechselspannung bzw. 750 V Gleichspannung), muss der Knopf innenliegend bzw. abgedeckt sein.Hinweis:Die DIN EN 50286 ist identisch mit der VDE 0682 Teil 301. Titel beider Normen: "Elektrisch isolierende Schutzkleidung ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 13609
und sich dadurch ergebenden Gefährdungen für die Beschäftig-ten,außergewöhnlichen Ereignissen, die das zu prüfende Arbeitsmittel betreffen und schädigende Auswirkungen auf dessen Sicherheit haben können undErfahrungswerten aus der Prüfung vergleichbarer Arbeitsmittel."Unter der Nummer 3.1 werden die zusätzlichen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten genannt ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974