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Darf eine Bohrmaschine auch an eine gebäudeseitige Steckdose angeschlossen werden, wenn sie erkennbar über einen ortsfesten FI-Schalter im Verteilerschrank abgesichert ist?

KomNet Dialog 13678

Stand: 27.04.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Darf z.B. eine Bohrmaschine auch an eine Gebäudeseitige Steckdose angeschlossen werden, wenn sie erkennbar über einen ortsfesten FI-Schalter im Verteilerschrank abgesichert ist?

Antwort:

Die Anforderungen an geeignete Speisepunkte für Baustellen sind in der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" genannt.

Unter Abschnitt 3.2 ist folgendes nachzulesen::


"Steckdosen in einer Gebäudeinstallation

Der direkte Anschluss von elektrischen Verbrauchsmitteln an Steckdosen einer Gebäudeinstallation ist ohne Anwendung eines zusätzlichen Schutzes nach 4.2.5 nicht zulässig, da der Zustand der vorgelagerten elektrischen Anlage, das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der erforderlichen Schutzeinrichtungen vom Anwender meist nicht beurteilt werden kann."


Unter 4.5 Steckdosen in einer bestehenden Installation ist folgendes nachzulesen:

"4.2.5.1 Steckdose mit unbekannter Schutzmaßnahme

Um die in Abschnitt 3.2 genannten Steckdosen einer Gebäudeinstallation nutzen zu können, ist ein zusätzlicher Schutz erforderlich. Dieser kann durch eine ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD nach VDE 0661) realisiert werden, die nachfolgende Anforderungen erfüllt:

• Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 30 mA

• allpolig schaltend, einschließlich Schutzleiter

• Unterspannungsauslösung

• kein selbständiges Wiedereinschalten nach Spannungswiederkehr


Außerdem muss diese Schutzeinrichtung folgende ergänzende Funktionen aufweisen:

• die Schutzeinrichtung darf sich nicht einschalten lassen, wenn der Schutzleiter unterbrochen ist oder unter Spannung steht,

• wenn während des Betriebes Spannung auf dem Schutzleiter auftritt oder der Schutzleiter unterbrochen wird, muss die Schutzeinrichtung abschalten,

• beim Auftreten von Fremdspannung auf dem Schutzleiter, z. B. durch Anbohren einer Leitung eines anderen Stromkreises, darf die Schutzeinrichtung den Schutzleiter nicht abschalten.


Diese ortsveränderliche Schutzeinrichtung kann über eine genormte Steckvorrichtung zwischen ein Betriebsmittel und eine Steckdose geschaltet werden oder in Betriebsmitteln, z. B. Leitungsroller, integriert sein.


In ungeerdeten Netzen, z. B. hinter Stromerzeugern, lässt sich diese Schutzeinrichtung nicht in Betrieb nehmen, da sie sich nicht einschalten lässt.


Als weitere wirksame Schutzmaßnahme ist der Einsatz eines Trenntransformators zum Betrieb eines einzelnen Verbrauchsmittels möglich.


Kleinstbaustromverteiler werden im Gegensatz zu früheren Ausgaben dieser Information nicht mehr erwähnt. Sie spiegeln nicht den Stand der Technik wieder und sind in der praktischen Anwendung nur noch selten zu finden.


4.2.5.2 Geprüfte Steckdose ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

Die Steckdose muss nachweislich frei von Installationsfehlern sein.


Die Schutzmaßnahmen müssen bekannt und die Prüfungen nach Abschnitt 4.3 nachgewiesen sein.


Der Anwender muss hinter einer solchen Steckdose in jedem Fall eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) entsprechend den Festlegungen der Abschnitte 4.2.2 und 4.2.4 einsetzen.


4.2.5.3 Geprüfte Steckdose mit geeigneter Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

Die Steckdose muss nachweislich frei von Installationsfehlern sein.


Die Schutzmaßnahmen müssen bekannt und die Prüfungen nach Abschnitt 4.3 nachgewiesen sein.


Eine geeignete Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) muss die Anforderungen nach den Abschnitten 4.2.2 und 4.2.4 erfüllen.


Unter diesen Voraussetzungen darf die Steckdose direkt als Anschlusspunkt genutzt werden."