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Für die Verwendung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen) gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die BetrSichV hat keine Anforderungen an eine Gebrauchs- oder Betriebsanleitung. Die Spezial-Drehmaschine darf daher ohne vorhandene Gebrauchs- oder Betriebsanleitung benutzt werden.Eine Gebrauchs- oder Betriebsanleitung ist nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG ...
Stand: 12.08.2023
Dialog: 43815
Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend sind die dort genannten Vorgaben einzuhalten.Unter der Nummer 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhang 1 der BetrSichV ist nachzulesen:"3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils ...
Stand: 13.03.2026
Dialog: 44241
Für Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, besteht kein Bestandsschutz.Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Im § 2 BetrSichV wird definiert, dass Verwendung jegliche Tätigkeiten mit den Arbeitsmitteln umfasst. Arbeitsmittel wiederum sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden.Wenn Beschäftigte in einem Fitnessstudio den Kunden an den Geräten aktiv Übungen ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 24023
Es ist zulässig eine Schlosserei und ein E-Werkstatt in einem Raum einzurichten.Dabei sind die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung einzuhalten.Eine ausdrückliche Erlaubnis oder ein Verbot findet sich in keiner Vorschrift.Für die Verwendung von Arbeitsmitteln in der Werkstatt, sowohl in der Schlosserei, als auch in der E ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654
bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, anzuwenden. Dies (d. h. die erstmalige Verwendung) schließt für den Eigenbedarf hergestellte Produkte eines Unternehmens ein. Gemäß § 2 Nr. 16 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen ...
Stand: 17.08.2017
Dialog: 30037
Zur Kennzeichnung und Verwendung von Leitern und Tritten führt die DGUV Information 208-016 Folgendes aus:"Alle Beschäftigten, die Leitern und Tritte verwenden, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Über die richtige Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten informiert die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Gebrauchsanleitung. Zusätzlich gibt ...
Stand: 23.01.2025
Dialog: 17317
Die Regelungen aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht für die Verwendung von Leitern ergeben sich aus dem Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" und hier insbesondere Nummer 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist.Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen und dem Stand der Technik in Bezug auf die Verwendung eines Arbeitsmittels.Der Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische ...
Stand: 02.07.2025
Dialog: 44138
Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (hier: der Anlegeleiter) zu ermitteln.Zur Nutzung von Leitern wird im Anhang 1, Nummer 3.1.4 ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
Für den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.Danach sind alle ortsveränderlichen Arbeitsmittel nach dem Aufbau vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Belange durch den Arbeitgeber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Je nach Gefährdungsgrad durch das Arbeitsmittel ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 9289
Der von Ihnen geschilderte Anwendungsfall scheint auf den ersten Blick praktikabel zu sein. Dennoch ist bei der Verwendung eines solchen Hubgerätes bzw. des nach der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" als Flurförderzeug geltendes Arbeitsmittel die bestimmungsgemäße Verwendung zu berücksichtigen. In aller Regel lassen sich diese Hubwagen ohnehin herstellerseitig schon nicht auf die Hubhöhe ...
Stand: 02.11.2020
Dialog: 43319
die für dieses Produkt geltenden Rechtsvorschriften.Sie als Arbeitgeber stellen Ihren Beschäftigten diese Arbeitsmittel, die gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, zur Verfügung. Sie klären vor der Verwendung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (vgl. § 3 BetrSichV) für Ihren betrieblichen Anwendungsfall jedoch ab, ob sich zusätzliche Aspekte ergeben ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Weiterhin ist die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" mit einzubeziehen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
beeinträchtigt werden können,e) zulässige Belastungen,f) alle anderen, möglicherweise mit dem Auf-, Ab- oder Umbau verbundenen Gefährdungen.Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt (das ist bei einem Gerüst der Fall), vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1. die Kontrolle ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
Neben der Gefahrstoffverordnung, die umfangreiche Schutzmaßnahmen der Beschäftigten vor den gefährlichen Eigenschaften der Gefahrstoffe vorsieht, ist die Betriebssicherheitsverordnung relevant. Für die bauliche Ausführung ist neben der Landesbauordnung auch die Arbeitsstättenverordnung heranzuziehen.Die oben genannten Verordnungen werden durch technische Regeln konkretisiert. Auf Grund des Minimie ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 4522
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Schweißtische fallen i. d. R. nicht in den harmonisierten Bereich der europäischen Produktvorschriften. Sie haben weder bewegliche Bauteile mit Antrieb (Kriterium für Maschinen) noch elektrische Ausrüstungsteile (Kriterium für Niederspannungsgeräte). Das Vorliegen einer Konformitätserklärung ist daher auch bei neuen Produkten nicht zu erwarten. An gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
und Blendungen sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der ASR A6 "Bildschirmarbeit".Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für: 1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sind grundsätzlich die Vorgaben der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) zu beachten.Im Rahmen der vorgeschriebenen Ermittlung von Gefährdungen sind unter anderem die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Nach § 3 Abs. 4 Satz 4 BetrSichV kann der Arbeitgeber ...
Stand: 24.08.2022
Dialog: 43283