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. Nicht rauchen. P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Nach den Bestimmungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (kurz TRGS 510; stellt diesbezüglich den so genannten Stand ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
ein kleiner Raum), so ist zum Verursachen eines Brandes nur noch das Vorhandensein einer Zündquelle erforderlich. Auch ein elektrischer Schaltvorgang (im Aufzug) kann als Zündquelle ausreichen. Schon allein aus diesem Grund würden wir von dem Anbringen eines Desinfektionsmittelspenders im Aufzug absehen. Ebenfalls zu bedenken ist, dass die Spender im Aufzug eventuell undicht, von der Wand gerissen ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27935
Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre. Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung kennt er natürlich auch das Risiko, dass es im Falle eines Verkehrsunfalls durchaus zu einem Brand kommen kann. Ein Restrisiko welches allgemein akzeptiert ist. DIN-Normen können beim Beuth Verlag kostenpflichtig bestellt werden. ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 28587
A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich den Bereitschaftsraum zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 4585
hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung.Allerdings besagt Abschnitt 4 (12) der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe-, Pausenräume und Kantinen nur genutzt werden, wenn folgende Maßgaben beachtet wurden: 1. Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall. Beispiele hierzu finden sich in der ASR A2.2. “Maßnahmen gegen Brände“ oder 2 ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 12220
von Gefahrsignalen (Brand- oder Alarmmelder); d.h. für Schulklingeln nicht unbedingt heranzuziehen. Evtl. kann durch eine Lärmmessung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger das Problem quantifiziert werden. Im Benehmen mit der Unfallkasse können dann Lösungen erarbeitet werden. Hinweis: Schüler und die angestellten Lehrer sind bei den Unfallkassen versichert. Die Lehrer (Beamte und Angestellte ...
Stand: 20.02.2017
Dialog: 6202
Die Hauptgefahr bei der Bearbeitung von Aluminium und seinen Legierungen liegt in der Brand- und Explosionsgefahr der dabei entstehenden Aluminiumstäube. In Pulverform (Partikelgröße < 500 µm) ist Aluminium vor allem, wenn es nicht phlegmatisiert ist, aufgrund seiner großen Oberfläche sehr reaktiv.Informationen und Schutzmaßnahmen können z.T. der DGUV Regel 109-001 "Schleifen, Bürsten ...
Stand: 18.04.2024
Dialog: 12070
muss der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie des Punkts 7.4 „Brandschutzbeauftragte" der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" sind zu beachten.Zudem ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich, wenn er baurechtlich bzw ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 43991
. Laser können Brände verursachen2. Laser können stark blenden3. Laser können Hautverbrennungen verursachen Diese Gefahren müssen ausgeschlossen werden. Dies wird durch eine Gefährdungsbeurteilung betrachtet (§3 OStrV). Es wird anhand tabellierter maximaler zulässiger Bestrahlungen („MZB-Werte“) ein Laserbereich definiert, innerhalb welchem die Laserstrahlung für die Augen gefährlich ...
Stand: 22.02.2022
Dialog: 43253
2A relevant sind, finden man im Abschnitt 10 der TRGS 510:„Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Eine allgemeingültige Antwort in Bezug auf konkrete Mengenangaben des eingesetzten Gefahrstoffes kann hier nicht gegeben werden.Kleinster Maßstab bedeutet, dass es zu keinerlei Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z.B. Brand- und Explosionsschutz, siehe auch Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Gefahrstoffe) kommen darf, falls ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076
der Vermieter für die Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Feuerlöschern zuständig ist, hat er sich sachkundig zu machen und entsprechende Regeln und Normen dabei zu beachten. Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern wird in der ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände festgelegt.Kommt er diesem nicht nach, so ist letzlich die Nutzung und/oder der Mietzweck des Gebäudes als Arbeitsstätte nicht oder nur ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
Unter dem Abschnitt 5 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" werden - abhängig von der Menge - zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern genannt. Unter dem Abschnitt 5.1 finden sich auch Informationen zur Kennzeichnung:"(...)(9) In Arbeitsbereichen mit Brand- oder Explosionsgefährdungen sind das Verwenden von offenem Feuer und offenem Licht ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
Brände durch unsachgemäße Handhabung sowohl der Ladegeräte als auch der angeschlossenen Verbraucher (insbesondere der Akkus) entstanden sind.Da brennende Lithium-Ionen-Akkus nicht ohne weiteres zu löschen sind, sollte der Standort sorgfältig gewählt werden.Auf die Seite der DGUV "Elektromobilität - aber sicher!" möchten wir hinweisen. Dort sind die Informationen der Unfallversicherer zusammengefasst.In ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 43958
Wie bei allen Tätigkeiten muss der Arbeitgeber bzw. die vom Arbeitgeber beauftragte Person, z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, vor der Aufnahme der Tätigkeit nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Arbeitsbedingungen und die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen beurteilen. Die von der Tätigkeit ausgehenden Brand- und Explosionsgefahren sind zusätzlich nach § 3 ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17964
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
600 "Substitution".Wenn sich aber dadurch die Gefährdung nicht beseitigen lässt, müssen kollektive Schutzmaßnahmen technischer Art an der Gefahrenquelle, wie angemessene Be- und Entlüftung (z. B. Absaugung), und geeignete organisatorische Maßnahmen angewandt werden. Hinweis:Eine Absaugung kann auch aus anderen Gründen an einem Arbeitsplatz installiert werden. Dies können beispielsweise Brand ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 42215
, wenn beispielsweiseder Raum zwischen zwei Arbeitsflächen nicht nur als Bewegungsraum der dort unmittelbar Tätigen, sondern auch als Verkehrsweg für andere Personen dient,besondere Arbeitsbedingungen vorliegen, beispielsweise bei erhöhter Brand- und Explosionsgefahr,die Arbeitsflächen länger als 6 m sind,zwischen den Arbeitsflächen mehr als 4 Personen arbeiten odersich zwei Abzüge gegenüberstehen.Der Abstand ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 42602
Feuerlöscher Teil 7 (EN 3-7:2004 + A1:2007) erfüllen.Ist das Fahrzeug mit einer festen, automatischen oder leicht auszulösenden Einrichtung zur Bekämpfung eines Motorbrandes ausgerüstet, so muss das tragbare Feuerlöschgerät nicht zur Bekämpfung eines Motorbrandes geeignet sein. Die Löschmittel müssen so beschaffen sein, dass sie weder im Fahrerhaus noch unter Einwirkung der Hitze eines Brandes giftige Gase ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
.In Abschnitt 10.3 Bauliche Anforderungen und Brandschutz ist in Absatz 2 nachzulesen:"Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095