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Welche Brandgefährdungen sind mit der Nutzung von E-Bikes oder E-Rollern verbunden? Welche Maßnahmen sollten zur Minimierung des Brandrisikos getroffen werden?

KomNet Dialog 43958

Stand: 18.06.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Welche Brandgefährdungen sind mit der Nutzung von E-Bikes oder E-Rollern verbunden, z.B. Abstellen in betrieblichen Fahrradkellern, Aufladen von Li-Ionen Akkus in Büro- oder Arbeitsbereichen, usw.? Welche Maßnahmen sollten konkret zur Minimierung des Brandrisikos getroffen werden?

Antwort:

In der DGUV Information 208-047 "Pedelec25 - Fahrrad, Transportmittel - Elektromobilität" finden sich u. a. auch Informationen zur Ladung der E-Bike-Akku. Unter der Nummer 10.2 wird dort ausgeführt:

  • "Laden Sie zur Verlängerung der Lebensdauer den Akku nach jeder Nutzung.
  • Benutzen Sie nur die vom Hersteller zugelassenen Ladegeräte.
  • Laden Sie den Akku nur in Trockenräumen, idealerweise bei Raumtemperatur, Herstellerangaben beachten.
  • Laden Sie den Akku nicht in Flucht- und Rettungswegen.
  • Stellen Sie den Akku und das Ladegerät beim Ladevorgang auf eine schwer entflammbare Unterlage und decken Sie die Geräte nicht ab.
  • Lagern Sie den Akku bei Raumtemperatur und trocken. Zur längeren Lagerung, z.B. über den Winter, laden Sie den Akku auf."

Hinweise zur Beurteilung der Gefährdungen durch Lithium-Ionen-Akkus sowie deren Ladung und geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes finden sich weiterhin in den Publikationen VdS 3103 "Lithium-Batterien" und VdS-Richtlinie 2259 "Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge" des VdS.

Die BGHW bietet eine Musterbetriebsanweisung für den Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus an.

Die Gefährdungen welche im Rahmen der Benutzung von Elektrofahrzeugen bzw. den entsprechenden Ladestationen auftreten können, sind grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.

Die zur Verfügung gestellten Ladestationen unterliegen der Prüfverpflichtung des Arbeitgebers.

Die Prüfverpflichtung ergibt sich einerseits aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (...Wer ein Gerät zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stellt, der muss auch dafür sorgen, dass es sicher ist...). Andererseits ergibt sich die Prüfverpflichtung auch aus versicherungstechnischen Gründen. Dabei muss nicht nur allein ein möglicher Körperschaden durch elektrische Durchströmung betrachtet werden, sondern auch die Möglichkeit der Brandentstehung, mit den dann entstehenden Fragestellungen zur Sachschadensregulierung.

Eine dokumentierte Unterweisung sollte in jedem Fall erfolgen, da in der Vergangenheit schon mehrfach Brände durch unsachgemäße Handhabung sowohl der Ladegeräte als auch der angeschlossenen Verbraucher (insbesondere der Akkus) entstanden sind.

Da brennende Lithium-Ionen-Akkus nicht ohne weiteres zu löschen sind, sollte der Standort sorgfältig gewählt werden.

Auf die Seite der DGUV "Elektromobilität - aber sicher!" möchten wir hinweisen. Dort sind die Informationen der Unfallversicherer zusammengefasst.

In der FAQ-Liste der AG „Handlungsrahmen Elektromobilität” der DGUV sind unter Nummer 6 "Ladetechnik" weitere Hinweise aufgeführt.

Weitere Informationen können Sie auch vom Hersteller des entsprechenden Fahrrad/ Rollers einfordern. Dieser ist verpflichtet, Nutzer/-innen über mögliche Gefährdungen, die von dem Fahrrad/ Roller ausgehen, zu informieren.