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Grundsätzlich gilt für alle Verwaltungsverfahren - die Unterrichtung der Behörde nach § 17 Biostoffverordnung -BioStoffV- ist ein Verwaltungsverfahren- die Regelung des § 10 Verwaltungsverfahrensgesetz -VwVfG (Bund). Danach ist ein Verwaltungsverfahren an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 23019
Alle Blutentnahmen unterliegen grundsätzlich den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit den entsprechenden Technischen Regeln (z. B. TRBA 100, TRBA 250). Für alle Blutentnahmen gelten die Anforderungen des § 11 BiostoffV bezüglich der Verwendung von Sicherheitsinstrumenten. Auf die Verwendung von Sicherheitsgeräten kann nur verzichtet werden, wenn eine Infektionsgefährdung beim ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 43100
Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sindDer Arbeitgeber hat gemäß § 28a JArbSchG vor der Beschäftigung Jugendlicher die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. Eine Tätigkeit im OP-Bereich fällt üblicherweise unter die gefährlichen Tätigkeiten nach § 22 JArbSchG. Da bei einem freiwilligen sozialen Jahr kein Ausbildungsziel existiert, ist demzufolge die Beschäftigung ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 27394
Bei der Arbeit in allen Abfallbehandlungsanlagen handelt es sich um ungezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung (BioStoffV). Anzuwenden sind u. a. die "Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier insbesondere die TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestforderungen", die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen ...
Stand: 12.08.2019
Dialog: 4654
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 5427
Influenzaviren werden nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 462 in die Risikogruppe 2 eingeordnet.Nach Anhang, Teil 2 der ArbmedVV in Verbindung mit § 15 Biostoffverordnung ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge im Falle von Influenzavieren bei Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Laboratorien vorgesehen.Bezüglich der Verpflichtung des Arbeitgebers ...
Stand: 04.07.2015
Dialog: 5767
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) findet Anwendung, wenn Tätigkeiten mit Biostoffen durchgeführt werden. D.h. es ist in Ihrem Fall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß BioStoffV zu prüfen, ob in dem angelieferten Klärschlamm Biostoffe enthalten sind oder freigesetzt (Aerosole) werden können. Es empfiehlt sich Kontakt mit der Abwasserbehandlungsanlage aufzunehmen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 42690
Das Aufbewahren/Lagern von Biostoffen ist eine nicht gezielte Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 8 Biostoffverordnung (BioStoffV).Für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien sind die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu erfüllen.Die Einstufungskriterien/Beispiele für eine Schutzstufe für nicht gezielte Tätigkeiten sind der Nr ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch die Aspekte der Motivation und der Mitarbeiterführung umfasst. Mit einer Unterweisung, die ausschließlich auf Infoblättern beruht, kann dieses nicht erreicht werden.Insbesondere die Gefahrstoffverordnung und die Biostoffverordnung fordern zudem explizit, dass Unterweisungen mündlich und arbeitsplatzbezogen durchzuführen sind. Infoblätter können dabei ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12371
Ein Seniorenheim ist eine "Einrichtung des Gesundheitsdienstes" in Sinne der Biostoffverordnung (BioStoffV), wenn in dieser Einrichtung Menschen stationär oder ambulant medizinisch untersucht oder behandelt werden.Deshalb gelten zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen (siehe § 9) die Bestimmungen des § 11 BioStoffV über zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 19850
Auf den Umgang mit Leichen und die Bestattungsräume sind die grundsätzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung - BiostoffV sowie sind die konkretisierenden Anforderungen des entsprechenden Vorschriften und Regelwerkes anzuwenden.Hier sind insbesondere die- TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen"sowie die Unfallverhütungsvorschriften und Broschüren der Sozialversicherung ...
Stand: 25.02.2020
Dialog: 15319
Bei den beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die geeigneten Maßnahmen sind nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.Wenn in den Tierlaboratorien Arbeiten durchgeführt werden, die den Schutzstufen 1 und 2 zugeordnet werden können, sind im Reinigungsraum die entsprechenden ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 13025
eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen hinsichtlich der für Unterweisungen erforderlichen Qualifikation festlegen, aber auch berücksichtigen, dass in verschiedenen Rechtsverordnungen wie Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung gefordet wird, dass im Rahmen der Unterweisung spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Hierbei ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
Für Tätigkeiten der Schutzstufe 1 ist gemäß TRBA 100 zu berücksichtigen, dass Fenster und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen (vgl. Abschnitt 5.2.1 Absatz 5 der TRBA 100).In der Schutzstufe 2 sind Fenster und Türen während der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen geschlossen zu halten (vgl. Abschnitt 5.3 Absatz 10 der TRBA 100).In der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
(Biostoffverordnung -BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 (Allgemeine Schutzmaßnahmen) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleiden vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist.Die TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ konkretisiert ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 43741
Nach gängiger derzeitiger Rechtsauffassung sind ehrenamtlich Tätige keine Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Allerdings wird sowohl in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als auch in der Biostoffverordnung (BioStoffV) der Begriff des Beschäftigten sehr weit gefasst, so dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Umgang mit Desinfektionsmitteln ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
Nein, es ist nicht zulässig, die mikrobiell verunreinigte Arbeitskleidung zu Hause zu waschen.Die rechtlichen Grundlagen dafür lassen sich aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) herleiten.Die beschriebenen Tätigkeiten (U.a. Reinigung) fallen unter den Anwendungsbereich der BioStoffV (s. § 1 Abs.1 BioStoffV i.V.m. § 2 Abs.7 Nr. 2 ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42535
besteht, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten (§ 8 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung (GefstoffV), § 9 Abs. 3 Nummer 7 Biostoffverordnung (BioStoffV)). Die Beschäftigten sind dementsprechend zu unterweisen. ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12360
Nach § 11 Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9, vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung wirksame Desinfektions- und Inaktivierungsverfahren festzulegenIn der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 7644
Ob ein Biostoffverzeichnis geführt werden muss hängt davon ab, ob mit Biostoffen umgegangen wird. Sofern nicht mit Biostoffen umgegangen wird, braucht kein Verzeichnis geführt werden. Dies trifft auch zu, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen durchgeführt werden.In § 7 Absatz 2 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist hierzu Folgendes ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 43817