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Bei Arbeiten an Toilettenanlagen kommt es zu Kontakt mit Abwasser und Fäkalien. Dabei handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung -BiostoffV-. In die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sind bei Arbeiten an Toilettenanlagen immer mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 (s. TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind, 6. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind, 7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind. (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
Unter § 2 Abs. 9 Biostoffverordnung -BiostoffV- ist festgelegt, dass den Beschäftigten die in Heimarbeit Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende und sonstige Personen, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätige, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchführen, gleichstehen. Das bedeutet, dass der in der Frage genannte Personenkreis, sofern ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952
In Einrichtungen für behinderte Mensschen sind arbeitsschutzrechtlich für Betreuer und Beschäftigte mit Behinderungen keine gesonderten Toiletten gefordert. Bei beiden Personenkreisen handelt es sich um Beschäftigte i.S. des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG.Ob in einer Behindertenwerkstatt Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung - BioStoffV verrichtet ...
Stand: 05.06.2012
Dialog: 11042
der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind, 7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind. (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit 1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und 3. der Luftgrenzwert ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) gehören auch Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerpraktikanten, die Tätigkeiten mit biologischen Stoffen ausführen, zum zu schützenden Personenkreis (§ 2 Abs.9 i.V.m. § 1). Für Jugendliche, die noch keine 18 bzw. 14 Jahre alt sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und der Verordnung ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
des mobilen Pflegedienstes gilt das Arbeitsschutzgesetz. Sowohl für die Biostoffverordnung -BioStoffV- als auch für die ArbStättV ist die Ermächtigungsgrundlage das ArbSchG. Die BioStoffV ist vollumfänglich anzuwenden. Die Tätigkeit in einer Privatwohnung fällt zwar nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV jedoch hat der Arbeitgeber diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
In der LV 23 "Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen" des LASI ist hierzu nachzulesen:"1.1 Für welche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche gilt die BioStoffV? Die BioStoffV ist bei Tätigkeiten mit Biostoffen anzuwenden. Hierunter fallen beispielsweise Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in medizinischen und mikrobiologischen Laboratorien, in der Biotechnologie (z. B. bestimmte Bereiche der Lebensmittel- ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 44068
Ja. In der Biostoffverordnung (BioStoffV) wird in § 14 (1) zur Betriebsanweisung der Beschäftigten festgelegt, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen hat und diese bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisieren muss (Hinweis ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43585
Muss bei Studierenden während der praktischen Studienphase bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt werden?Ja. Studierende stehen nach § 2 Abs.9 BioStoffV den Beschäftigten gleich und fallen somit in den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung (BioStoffV). Bei Studierenden in der Pflegeausbildung, die Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42798
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen. Gem. Ziffer 3.2 der TRBA 213 muss die Gefährdungsbeurteilung fachkundig erfolgen. Regelungen zur erforderlichen Fachkunde enthält die TRBA 200 „Anforderungen ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 43565
Nach Punkt 6.5.2.3 der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" gilt folgendes (*):"Versicherte dürfen an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Der Unternehmer hat hierfür geeignete Bereiche einzurichten. Siehe • § 8 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung, • § 11 Abs. 3 der Biostoffverordnung und TRBA 500 ...
Stand: 13.04.2022
Dialog: 6419
- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe zu vermeiden. (Abschnitt 2.5 der TRBA 250)Der Arbeitgeber hat nach § 8 Absatz 4 Nummer 4 der Biostoffverordnung zusätzlich Persönliche Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, wenn bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung durch Infektionserreger auszuschließen oder hinreichend ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43792
zu Frage 1: Nein. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist nicht allein deswegen anzuwenden, weil ein Kontakt mit Biostoffen nicht ausgeschlossen werden kann.Nach § 1 Absatz 1 der BioStoffV gilt die Verordnung für Tätigkeiten mit Biostoffen und in der Verordnung werden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durch diese Tätigkeiten geregelt.Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht jeglicher Kontakt ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
beziehungsweise zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien mit dem Risiko einer Übertragung von Chlamydophila psittaci gegeben ist.Hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Biostoffen keine Pflichtvorsorge zu veranlassen, muss er den Beschäftigten beispielsweise folgende Angebotsvorsorge anbieten:Bei nicht gezielten Tätigkeiten, die der Schutzstufe 3 der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
ein Transport im privaten PKW auf die einzelnen Wachen erforderlich sein sollte, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung geeignete Schutzmaßnahmen (Transport in geeigneten Behältnissen, wie z.B. mitwaschbaren ausreichend widerstandsfähigen Wäschesäcken) festzulegen und umzusetzen. ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 43244
Nässe gefährdet wird,Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind,Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sindEingeschränkte Arbeiten:Mit ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist generell auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), wie z. B. die TRBA 400 "Handlungsanleitung ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 15399