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Für diese Arbeiten gibt es eine spezielle Handlungshilfe; z. B. die DGUV Information 203-063 (bisher: GUV-I 8755) „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Abwasserentsorgungsbetrieben“.Der Arbeitgeber hat entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und Gefahrstoffverordnung - GefStoffV eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 5602
geprüft, - Feststellungen im Ergebnis der Prüfung, - Mängel und deren Bewertung, - Aussagen zum Weiterbetrieb, - Termin der nächsten Prüfung (nach Mängelabstellung, wiederkehrende Prüfung), - Name und Bezeichnung des Prüfers. Es ist jedoch zu bemerken, dass ein Kleingüteraufzug keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne des dritten Abschnittes der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist. ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften bei der Verwendung von IBC greifen nur dann, wenn deren Geltungsbereich anwendbar ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so muss u. a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beim Einsatz dieser Behälter berücksichtigt werden. Anforderungen zur "Prüfung von Arbeitsmittel" werden in § 3 Abs. 6 BetrSichV und § 14 BetrSichV gestellt.Es ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
Regelungen zur Sicherheit von Arbeitsmitteln sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu finden.Bei einem offenen Keilriemenantrieb besteht u. a. die Gefahr, dass Beschäftigte eingezogen werden.Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 8 (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln getroffen werden; hierzu gehören ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
Die Vorgabe zur jährlichen Unterweisung der Beschäftigten gibt es in mehreren Rechtsbereichen, so z. B. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Biostoffverordnung (BiostoffV), dem Chemikaliengesetz (ChemG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Pflicht zur Unterweisung obliegt in den jeweiligen Rechtsbereichen immer dem Arbeitgeber.In ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 42475
Der Arbeitgeber ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- u.a. verpflichtet, Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitzustellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind ( § 4 BetrSichV) .Gemäß § 17 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- sind die Beschäftigten berechtigt ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 2378
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Laut Definition nach § 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Somit sind die in der Frage genannten Arbeitsmittel alle vom Geltungsbereich ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3066
Ja, Montiermaschinen und Auswuchtmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12837
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dabei die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln. Hierbei sind im vorliegenden Fall beispielsweise die Kenntnisse des Beschäftigten, die genaue Art der Tätigkeit etc. zu berücksichtigen. Eine Musterbetriebsanweisung ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 23321
darf gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die für die Arbeitsaufgabe geeignet sind und - falls es eine auf das Arbeitsmittel zutreffende Richtlinie gibt - über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Nicht für alle Arbeitsmittel gibt es derartige Produktrichtlinien. Den eigentlichen Betrieb eines Arbeitsmittels regelt dann die Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als Elektrofachkraft elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) prüfen zu können. Bei der Betrachtung können die Regeln und Empfehlungen, die für befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten, angewendet werden.Befähigte Personen verfügen ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12426
Bei dem Schaltschrank handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV. Gleichzeitig fällt der Schaltschrank unter die Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und zu treffende Schutzmaßnahmen unter Beachtung der Bestimmungen ...
Stand: 03.09.2014
Dialog: 11794
- steht:Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.Inhaltlich identisch fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 3 Abs. 6:Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Die Anforderungen zu Prüfungen ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
- und betriebsspezifischen Teile können dabei aus den Betriebsanweisungen der Fertigung übernommen werden.In den Betriebsanweisungen für die Logistik können die unter Punkt 3.1 Allgemeine Hinweise der TRGS 555 in den Absätzen 11 und 13 stehenden Zusammenführungen berücksichtigt werden. Das bedeutet, es können Gruppen- und Sammelbetriebsanweisungen, die gleichzeitig auch die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43826
Persönliche Schutzausrüstungen, die geeignet sind für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind zugleich besondere Arbeitsmittel des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 34 ÜAnlG in Verbindung mit § 2 Nr. 30 Lit. f) ProdSG i. d. F. 19.06.2020).Die zur Prüfung befähigte Person muss vom Arbeitgeber mit entsprechendem ...
Stand: 02.04.2022
Dialog: 43657
Tankstellen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Stand der Technik für diese Anlage ist in der Technischen Regel für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe (TRBS/TRGS) TRBS 3151/ TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" beschrieben ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43350
Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
es bei der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Das Fahrzeug und die Auf-/Einbauten sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und somit ist diese vollumfänglich anzuwenden. Im Anhang 1 unter der Nummer 1 finden sich die besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln.Hinweise:Auf die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" möchten wir hinweisen.Weitere Anforderungen ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
Bereits seit dem Baujahr 1999 müssen Fahrkörbe von Aufzügen nach der Aufzug-Richtlinie über ein in beide Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht. In § 24 (2) der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), gültig ab 01.06.2015, wird die v. g. Forderung auf alle Aufzuganlagen, die vor dem 1 ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25363
Im Regelfall ist eine Überdachung nicht erforderlich. Ob sie erforderlich ist, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für das Gasflaschenlager, durchzuführen ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062