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der Vorschriften und Regeln.Als Grundlage für die Unterweisungsinhalte müssen z. B. berücksichtigt werden• Betriebsanleitungen von einzusetzenden Arbeitsmitteln, insbesondere Maschinen,• sonstige Betriebsanweisungen,• die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.(...)Unterweisung mit elektronischen HilfsmittelnGrundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43932
Es ist ausreichend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung auf die Arbeitsanweisungen verwiesen wird.Grundsätzliche Vorgaben zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber "über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurtei ...
Stand: 09.08.2020
Dialog: 43246
Für "Tritte" gibt es keine speziellen Regelwerke unterhalb der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach den Begriffsbestimmungen unter der Nummer 2.1 der TRBS 2121 Teil 2 bestehen Leitern aus tragbaren und/oder fahrbaren Leiterkörpern, die je nach Bauart mit Anbauteilen ausgestattet sein können. Dies trifft auf einen Tritt nicht zu. Es spricht natürlich nichts dagegen, die TRBS 2121 Teil 2 ...
Stand: 11.12.2019
Dialog: 42921
der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die TRB 801 kann noch als Erkenntnisquelle zur Beurteilungshilfe herangezogen werden, wenn nichts anderes in der BetrSichV und den TRBS festgelegt wurde. ...
Stand: 26.02.2015
Dialog: 23212
Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebsbedingungen so verwendet werden, dass Beschäftigte gegen vorhersehbare Gefährdungen ausreichend geschützt sind. Insbesondere müssen Schutzmaßnahmen getroffen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
Den Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ergänzt durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier TRBS 2111 Teil 1 – Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln und TRBS 2121 - Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz ...
Stand: 06.04.2023
Dialog: 43033
Hinweise, dass sie auch für Studierende gelten (z. B. § 2 (4) BetrSichV; § 2 (11) OStrV; § 2 (7) Nr. 1 GefStoffV; § 2 Abs. 9 Nr. 2 BiostoffV). Es steht zu erwarten, dass ältere Verordnungen bei einer Überarbeitung entsprechend angepasst werden. Momentan lassen sich jedoch solche Vorschriften ggf. über die DGUV Vorschrift 1 durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger anwenden. 3. Gemäß § 5 ...
Stand: 25.09.2015
Dialog: 23721
, dass die Maschine von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob die Maschine (Arbeitsmittel) die Anforderungen, die an die Beschaffenheit gestellt werden, entsprechen (siehe § 5 BetrSichV).In jedem Fall ist nach dem Umbau eine Prüfung ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Bei einem Flurförderzeug (Gabelstapler) handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Regelungen gelten uneingeschränkt auch für den innerbetrieblichen Werkverkehr.Die BetrSichV fordert unter Nummer 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
aus transporttechnischen Gründen nicht bereits werkseitig angebracht sind.2.3 Zubehör sind Teile, die zur sicheren Benutzung der Leiter aufgrund der Arbeitsbedingungen und/oder des Untergrundes erforderlich sind.3 GefährdungsbeurteilungIm Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV sind die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Leitern ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19362
es bei dem Rohrleitungssystem um eine Überwachungsbedürftige Anlage, für die die besonderen Betriebs- und Prüfvorschriften des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - zu beachten sind. In jedem Fall ist aber für die Gasversorgungsanlage der Abschnitt 2 BetrSichV sowie die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, hier insbesondere auch die Technische Regel TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
. Überwachungsbedürftige Anlagen sind Arbeitsmittel, für die zusätzlich Abschnitt 3, Anhang 1 Nr. 4 und 5 sowie Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten. Die Anforderungen an die Zurverfügungstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln sind insbesondere in der BetrSichV zusammengefasst. Sie werden durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§ 4 BetrSichV).Grundsätzlich ist jedes Arbeitsmittel somit ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 15164
1a) Da es sich hierbei um "Schutzeinrichtungen an Maschinen" handelt, sind die gleichen Anforderungen zu erfüllen, die für Maschinen gelten. Dies sind die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) mit der Maschinenrichtlinie. Für den Betrieb relevant ist das Arbeitsschutzgesetz - ArbschG mit der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.1b) Da die Tore an Maschinen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 15183
. Nach Zweckerfüllung werden Sie wieder demontiert. Aufgrund der hohen Unfallgefahr unterliegen der Auf- und Abbau sowie die sichere Verwendung der Gerüste staatlichen Vorschriften, u.a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Nach der ersten Prüfung und Kennzeichnung durch eine befähigte Person wird das Gerüst freigegeben. Die Kennzeichnung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
Ja, diese sind regelmäßig zu prüfen.Arbeitsbühnen/Personenkörbe sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen. Näheres dazu sind der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte ...
Stand: 09.12.2019
Dialog: 42932
. berücksichtigt werden• Betriebsanleitungen von einzusetzenden Arbeitsmitteln, insbesondere Maschinen,• sonstige Betriebsanweisungen,• die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.Für die Arbeiten im Bereich von Gleisen gelten die Anforderungen der DGUV Vorschrift 78 -Arbeiten im Bereich von Gleisen-.Dort steht in § 4 Sicherungsanweisung(1) Der Unternehmer darf im Gleisbereich Arbeiten nur durchführen ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43750
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die freiwerdende Faserkonzentration bei ASI-Arbeiten an Asbestprodukten jeglicher Art ist keinesfalls einschätzbar. Die Planung betrifft ausschließlich den Arbeitsplan und die Schutzmaßnahmen, beschrieben in der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Zusammenhang mit der Unterweisung - siehe TRGS 519 Anlagen 1.4 ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193