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Für die Bestellung von Ersthelfern sind sowohl das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG als auch das Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) relevant.Das Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13717
Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.Die schriftliche Bestellung der Fachkraft nach § 5 des ASiG ist notwendig für das Tätigwerden der Fachkraft für Arbeitssicherheit, hat aber nichts mit der Benennung zutun. Zum Beispiel werden auch freiberufliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit (diese nennen sich auch vor der Bestellung schon so) von Arbeitgebern bestellt. ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43023
Gemäß § 2 "Bestellung von Betriebsärzten" Absatz 3 und § 5 "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Des Weiteren ergibt ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 15834
. Zu diesem Bestellakt hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen (§ 9 Abs. 3 Satz 1). Ohne die Zustimmung ist die Bestellung unwirksam. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zur Bestellung, so folgt aus der in § 9 Abs. 3 Satz 2 ASiG angeordneten Geltung der §§ 76 und 87 des Betriebsverfassungsgesetzes, dass der Arbeitgeber die Ersetzung der Zustimmung durch die Einigungsstelle ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
des Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen seiner Bestellung/Beauftragung zum Strahlenschutzbeauftragten kann generell gegeben sein und kann nur im Rahmen einer rechtlichen Prüfung dieses Einzelfalls, beantwortete werden.Diese Ausage trifft für den festangestellten Strahlenschutzbeauftragten, wie auch ggf. für Externe (hier der Gastwissenschaftler) zu. Hier kommt es also in jedem Einzelfall auf die Festlegungen ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 25375
, falls sie ihnen schriftlich gem. § 70 Abs. 2 Satz 1 StrlSchG übertragen wurden, wie z. B. das Einsammeln von Dosimetern, an Personal aus der Pflege nicht delegieren.Hinweis:Im Strahlenschutzrecht existiert der Begriff der persönlichen Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten nicht, sondern nur die schriftliche Bestellung nach § 70 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG. ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18157
Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit unter § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 42467
Rechtliche Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Die Kirchen sind entweder direkt nach dem ASiG verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, oder, wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ist über den § 16 ASiG "Öffentliche Verwaltung" ein den Grundsätzen ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Stellung werden in der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert: "Der Sicherheitsbeauftragte ist unabhängig ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 12433
der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde mitzuteilen ist uns nicht bekannt. Allerdings kann die zuständige Berufsgenossenschaft/Behörde diese Auskünfte verlangen. Die "Teilzeit"- Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind schriftlich zu bestellen. Bei der Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ist gemäß § 9 Abs.3 ASiG die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
des Betriebes zu unterstellen (§ 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-).Es handelt sich bei der Bestellung einer leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht um eine formale Bestellung im Sinne des § 5 ASiG. Durch die Einsetzung als leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit werden keine zusätzlichen Aufgaben nach § 6 ASiG übertragen. Es handelt sich lediglich um eine ergänzende betriebsorganisatorische ...
Stand: 24.04.2024
Dialog: 3827
Allein durch die Einordnung eines Bauvorhabens in den Anwendungsbereich der Baustellenverordnung (BaustellV) ergibt sich grundsätzlich noch keine Verpflichtung zur Bestellung eines Koordinators.Die Verpflichtung zur Bestellung eines Koordinators gemäß BaustellV ergibt sich durch das Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber.Grundsätzlich ist zunächst festzustellen, ob eine Baumaßnahme ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 44106
die anderen Sicherheitsfachkräfte dieser leitenden Fachkraft. Die leitende Sicherheitsfachkraft ist also Vorgesetzter seiner Fachkollegen."(Quelle: Kommentar zum § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes von Kliesch/Nöthlichs/Wagner )"Die Aufgabenbereiche, die den einzelnen Fachkräften für Arbeitssicherheit zugewiesen werden, kann sich sowohl aus der Bestellung aber auch aus der Aufgabenverteilung innerhalb ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. (siehe § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-)Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich gefordert ist bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift der Länder (z.B. für diverse Sonderbauten; hier für NRW) gefordert.So ist in NRW für Pflege ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 12754
Die Bestellung von Personen externer Unternehmen als Sicherheitsbeauftragte ist nicht zulässig, da den geforderten Aufgaben in der betrieblichen Praxis nicht nachgekommen werden kann.Begründung:Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Regel 100-001 (Nr. 4.2 ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
Grundsätzlich ist die Bestellung von geringfügig Beschäftigen oder Teilzeitkräften nicht verboten.Die Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es:"In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 42691
In der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" ist unter Ziffer 4.8.1 nachzulesen, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Ein Unternehmer fällt nicht unter den Begriff des Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII). Ersthelfer (§ 26 DGUV ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 1841
Grundsätzlich ist ab einem Beschäftigten ein Betriebsarzt zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes ergibt sich aus § 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 der Unfallversicherungsträger. Die Betreuungskonzepte nach der DGUV Vorschrift 2 werden u. a. in der Handlungshilfe "Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis" näher erläutert. ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22467
Es gibt keinen rechtsformalen Grund, eine im Jahr 2004 absolvierte Ausbildung nicht anzuerkennen, auch wenn anschießend eine Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht erfolgte. Allerdings ist zu bedenken, dass es Ziel der Sifa-Ausbildung ist, die Absolventen sowohl fachlich als auch handlungsorientiert zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Sifa zu qualifizieren. Wegen der großen seit ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19463
).Bei der Bestellung sind die Aufgaben, der innerbetriebliche Entscheidungsbereich und die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Befugnisse schriftlich festzulegen.Es dürfen nur Personen bestellt werden, bei denen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben und die die erforderliche Fachkunde im jeweiligen Aufgabenbereich besitzen.Die erforderliche Fachkunde ...
Stand: 27.01.2020
Dialog: 5960