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Muss in einem Altenheim oder anderen caritativen Einrichtungen ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden?

KomNet Dialog 12754

Stand: 07.02.2024

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Brandschutzbeauftragte / Evakuierungsbeauftragte

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Frage:

Muss in einem Altenheim oder anderen caritativen Einrichtungen ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden? Wo ist nachzulesen, ob ein Krankenhaus einen Brandschutzbeauftragten bestellen muß?

Antwort:

Im Arbeitsschutzgesetz wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit andere Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. (siehe § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-)


Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich gefordert ist bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift der Länder (z.B. für diverse Sonderbauten; hier für NRW) gefordert.


So ist in NRW für Pflege- und Betreuungseinrichtungen nach der "Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen" (Kapitel 7) u. a. ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen und eine Brandschutzordnung aufzustellen. Diese Regelungen gelten jedoch nicht für Krankenhäuser.


Auf die DGUV Information 205-003 - "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" und das Merkblatt "Brandschutzordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime" der Feuerwehr Hamburg weisen wir hin.


Wir bitten um Verständnis, dass KomNet als Beratungsorgan in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung keine Beratung zum Baurecht anbietet. Entsprechende Anfragen sollten direkt an die zuständige Baubehörde gerichtet werden.